…Co KG, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien, wegen des Finanzvergehens der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise gemäß § 48a Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16.3.2015 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 05.02.2015, Strafnummer Zahl…
…iVm § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entstanden. Infolge der Berücksichtigung sachlich unrichtiger Präferenznachweise sei jedoch jeweils ein geringerer als der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden. Der daraus resultierende Differenzbetrag werde also weiterhin gesetzlich geschuldet und sei gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK…
…Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in der jeweiligen Höhe entstanden. Infolge der Berücksichtigung sachlich unrichtiger Präferenznachweise seien jedoch im jeweiligen Fall ein geringerer als der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden. Der jeweilige Differenzbetrag werde also weiterhin gesetzlich geschuldet und sei gemäß Art. 220…
…220 Abs.1 ZK iVm § 26 Abs.1 UStG). Die Prüfung des Unternehmens der GmbH war auch auf die Präferenznachweise ausgedehnt worden (Art. 78 ZK) und gemäß dem Abkommen mit der Türkei zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Türkei erging…
Zur Vorschreibung des entstandenen Differenzbetrages an Einfuhrumsatzsteuer ging das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien in Anlehnung an die Rechtsmeinung des Zollamtes Linz Wels davon aus, dass die GmbH Schuldnerin dieser Beträge geworden sei, lässt aber im Erstbescheid und in der BVE nähere begründende Ausführungen dazu vermissen…
…Ludwig Weh, Rechtsanwalt, Wolfeggstraße 1, 6900 Bregenz, wegen Finanzvergehen der fahrlässigen Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise gemäß § 48a Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 4. Jänner 2016 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Zollamt Z als Finanzstrafbehörde vom 20. November…
…Rechtsanwalt MMMag. Dr. Franz Josef Giesinger, Dr.-A.-Heinzle-Straße 34, 6840 Götzis, wegen des Finanzvergehens der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise gem. § 48a FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 10. März 2014, gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde vom 11. Februar 2014…
…Eine Erstattung nach Art. 117 (1) UZK sei aufgrund der nicht eindeutig zuordenbaren Unterlage als Präferenznachweis zum verfahrensgegenständlichen Fahrzeug nicht möglich. In der gegen diese Entscheidung erhobenen Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, in dem vorgelegten Formular sei sehr wohl das verfahrensgegenständliche Fahrzeug durch die Fahrgestellnummer…
…X xxx zu Unrecht ausgestellt worden sei. Bei der Prüfung dieses Präferenznachweises sei festgestellt worden, dass für sämtliche der von diesem Nachweis erfassten Artikel "das Zutreffen der Erfordernisse für die Anwendung der Zollpräferenzmaßnahmen nicht nachgewiesen" worden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung (nunmehr…
…iVm § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entstanden. Infolge der Berücksichtigung sachlich unrichtiger Präferenznachweise sei jedoch jeweils ein geringerer als der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden. Der daraus resultierende Differenzbetrag werde also weiterhin gesetzlich geschuldet und sei gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK…
…Die beantragte Zollfreiheit wurde nicht gewährt, weil trotz Aufforderung kein Präferenznachweis (Ursprungserklärung auf der Rechnung in der vorgeschriebenen Form) vorgelegt worden war. Da der Beschwerde nicht zur Gänze stattgegeben worden ist, hat der Bf mit Schreiben vom 4.11.2017 einen Vorlageantrag gestellt. Über die…
…iVm § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entstanden. Infolge der Berücksichtigung sachlich unrichtiger Präferenznachweise sei jedoch jeweils ein geringerer als der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden. Der daraus resultierende Differenzbetrag werde also weiterhin gesetzlich geschuldet und sei gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK…
…6.128,21 (€ 1.402,46 an Zoll und € 4.725,75 an Einfuhrumsatzsteuer) entstanden. Infolge der Berücksichtigung eines sachlich unrichtigen Präferenznachweises seien jedoch nur Eingangsabgaben von € 4.445,25 (€ 0,00 an Zoll und € 4.445,26 an Einfuhrumsatzsteuer)…
…diese von einer offensichtlichen Fahrlässigkeit ausging. Eine offensichtliche Fahrlässigkeit sei nicht anzulasten und verwies der Bw. hierbei auf das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in der Causa Mondia zu Rs C-78/10. Bei den Akten erliege ein Präferenznachweis, die Voraussetzungen für die Erstattung bzw…
…Höhe von € 649,28 zur Entrichtung vor. Begründet wurden die Bescheide gleichlautend mit dem Vorwurf, eine Überprüfung der Präferenznachweise habe ergeben, dass diese zu Unrecht ausgestellt worden seien. Die dagegen form- und fristgerecht eingereichte Sammelbeschwerde vom 22. August 2014 führte nicht zum gewünschten Erfolg…
…Zoll: € 1.229,30; EUSt: € 4.158,31) entstanden sei. Infolge der Berücksichtigung eines sachlich unrichtigen Präferenznachweises seien jedoch nur Eingangsabgaben in Höhe von € 3.912,45 (Zoll: € 0,00; EUSt: € 3.912,45), demnach ein geringerer als der gesetzlich…
…Zoll: € 1.109,76; EUSt: € 3.766,61) entstanden sei. Infolge der Berücksichtigung eines sachlich unrichtigen Präferenznachweises seien jedoch nur Eingangsabgaben in Höhe von € 3.544,66 (Zoll: € 0,00; EUSt: € 3.544,66), demnach ein geringerer als der gesetzlich…
…der Grundlage eines Kaufvertrages, in dem der Bf. das Vorliegen der Ursprungsvoraussetzungen zugesichert worden sei, vorgenommen habe. Die poln. Behörde habe die Präferenznachweise bestätigt. Gleichzeitig habe die Bf. sämtliche Importbestimmungen eingehalten. Es seien auch Musterproben gezogen worden. Die Stichproben hätten ergeben, dass die Ursprungsware ausschließlich…
…Euro (Zoll: 1.229,30 Euro, Einfuhrumsatzsteuer: 4.158,31 Euro) entstanden sei. Infolge der Berücksichtigung eines sachlich unrichtigen Präferenznachweises seien jedoch nur Eingangsabgaben in Höhe von 3.912,45 Euro(Zoll: 0 Euro, Einfuhrumsatzsteuer: 3.912,45 Euro), demnach ein geringerer als der geschuldete…
…Euro (Zoll: 1.122,77 Euro, Einfuhrumsatzsteuer: 3.809,23 Euro) entstanden sei. Infolge der Berücksichtigung eines sachlich unrichtigen Präferenznachweises seien jedoch nur Eingangsabgaben in Höhe von 3.584,67 Euro (Zoll: 0 Euro, Einfuhrumsatzsteuer: 3.584,67 Euro), demnach ein geringerer als der geschuldete…