…die ersatzlose Aufhebung des Einkommensteuerbescheides. Im Fall des Bf. lägen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, weshalb es sich um eine Antragsveranlagung handelte. Die belangte Behörde (Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg) legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht (BFG) vor. Im Vorlagebericht bringt die belangte…
…Finanzsenates vom 2.6.2009, RV/0827-L/07, betraf eine Urlaubsabfindung (gemäß § 10 Urlaubsgesetz) aus einem beendeten privatrechtlichen Dienstverhältnis bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslohn aus einem neuen Beschäftigungsverhältnis; nach den Entscheidungsgründen führe diese Konstellation zu keiner Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG…
…2019 durchgeführt. Diese ergab eine Nachforderung in Höhe von € 128,00. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2019 erhob der Bf in der Folge das Rechtsmittel der Beschwerde. Nach Ansicht des Bf lägen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs 1 EStG nicht vor. Der Antrag…
…Urlaubsersatzleistung (lt. Bf. "Urlaubsabfindung"). Bei der antragsgemäß durchgeführten Arbeitnehmerveranlagung kommt es zu einer Nachzahlung in Höhe von € 330,-. Mit der Beschwerde zog der Bf. den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück. Die Beschwerde wurde mit der Begründung, es liege eine Pflichtveranlagung vor, abgewiesen. Den Vorlageantrag begründet…
…der Tätigkeit bei der Firma A handelt es sich um eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 EStG. Auch nach Überprüfung der Daten im Hauptverband der Sozialversicherungsträger liegt eine 2. Beschäftigung vor: 17.03.2008 bis 31.03.2008 Arbeiterin 01.04.2008 bis 01.04.2008 Urlaubsabfindung…
…Urlaubsentschädigungen, Urlaubsabfindungen sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub, soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, als laufender Arbeitslohn, soweit sie sonstige Bezüge betreffen, als sonstiger Bezug im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Der bekämpfte Einkommensteuerbescheid erfolgte im Rahmen einer Pflichtveranlagung gemäß …
…der Firma ***DG1-kurz*** handle es sich um ein durchgehendes Dienstverhältnis (2ter L 16 wg. Weitebildungsgeld). Daher lägen mehrere gleichzeitige steuerpflichtige Einkünfte nicht vor und es bestehe auch kein anderer Grund für eine Pflichtveranlagung. Daher ziehe sie hiermit ihren Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück. Die Bf…
…Betrag des Jahresbetrages von 372,00 € für acht Monate, da für den Zeitraum 02.08. bis 10.08.2014 noch eine Urlaubsabfindung gewährt worden war) berücksichtigt. Laut Lohnzettel der AG2 wurde kein Pendlerpauschale berücksichtigt. 3. In ihrer am 21.01.2015 elektronisch übermittelten Erklärung…
…Da der Bf. nicht gleichzeitig bei 2 Dienstgebern beschäftigt gewesen wäre, sei eine Pflichtveranlagung nicht gegeben und ziehe er daher seinen Antrag auf Veranlagung zurück. Der Bf. beantrage die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und Erlassung eines neuen Bescheides, mit dem seinem Beschwerdevorbringen Rechnung getragen werde…
…Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d) Ersatzleistungen (Urlaubsentschädigungen, Urlaubsabfindungen sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub sind, soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, als laufender Arbeitslohn…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. Juni 2010, betreffend Einkommensteuer 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Armin Treichl, den Richter Dr. Roman Galehr sowie die fachkundigen Laienrichtern Mag. Eva-Maria Düringer und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 08. September 2015 gegen die…
…Ursache die Beendigung des Dienstverhältnisses ist; sie müssen für die Beendigung typisch sein. Der Grund für die Zahlung von Urlaubsentschädigungen oder Urlaubsabfindungen ist darin zu erblicken, dass der Arbeitnehmer während des aufrechten Dienstverhältnisses den ihm zustehenden Erholungsurlaub nicht konsumiert hat. Solche Zahlungen sind nicht unmittelbar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
Im Erkenntnis vom 29.05.2013, Zl. 2010/16/0152, hat der Verwaltungsgerichtshof (unter Bezugnahme auf die einschlägige Literatur) zur Urlaubsersatzleistung (§ 10 UrlG) Folgendes ausgeführt: Die Urlaubsersatzleistung entsteht im Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses tritt infolge eines Anspruchs auf Urlaubsersatzleistung…
…Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d) Ersatzleistungen (Urlaubsentschädigungen, Urlaubsabfindungen sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub sind, soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, als laufender Arbeitslohn…
…Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d) Ersatzleistungen (Urlaubsentschädigungen, Urlaubsabfindungen sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub sind, soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, als laufender Arbeitslohn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Profitax Steuerberatungs GmbH, Biberstraße 22, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 14. März 2011 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010…
Mit Schreiben vom 21.10.2025 ersuchte das Bundesfinanzgericht den Bf. um Stellungnahme zu den folgenden Punkten: "Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass der ehemalige ausländische Arbeitgeber des Bf. eine "freiwillige Abfertigung" dem Bf. gewährt hat. Wie kommen Sie zum Ergebnis, dass es sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…