…Da im Streitfall vom 8. April bis 31. Dezember 2022 gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden, liegt gemäß der gesetzlichen Bestimmung ein Pflichtveranlagungstatbestand vor. 2.1. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…am 18. Juni 2024 ausgefertigten Beschwerdevorentscheidungen die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend führt sie aus, dass die eingebrachten Anträge auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nicht zurückgezogen könnten, da ein Pflichtveranlagungstatbestand im Sinne des § 41 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sei. 4. Mit Schreiben vom 25. Juni…
…dass er mit einer 2. BVE einverstanden ist und seinen Antrag vom 05.02.2016 zurückziehe, da keine Pflichtveranlagung besteht. Gleichzeitig beantragt er die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO in Höhe des strittigen Betrages von € 106,00. Die Beschwerde wurde am 06.09…
…2. In der dagegen erhobenen Beschwerde nahm der Bf. den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück und brachte vor, dass keine Pflichtveranlagung vorzunehmen sei, da sein steuerpflichtiges Einkommen unter € 12.000 liege. 3. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.8.2014 wurde die Beschwerde abgewiesen und begründend ausgeführt…
…dass in ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vorlägen und erklärte die Zurückziehung ihres Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung und beantragte die ersatzlose Aufhebung des Bescheides. Eine Behördenanfrage im Zentralen Melderegister vom 11.3.2016 weist x seit 28.5.2013 als Mitbewohner der Bf…
…welches eine Abgabennachforderung in Höhe von € 483,00 ergab. Mit Eingabe vom 21. Februar 2016 erhob der Bf gegen den oa Bescheid Beschwerde. Begründend wurde ausgeführt, dass in seinem Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 EStG 1988 nicht vorliegen würden…
…Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 ein und erklärte die Zurückziehung seiner Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung. Die Akten dem Bundesfinanzgericht vorgelegend beantragte das Finanzamt die Abweisung der Beschwerde betreffend den Einkommensteuer 2013, weil die behinderungsbedingten Freibeträge rechtskonform berücksichtigt worden seien und ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei, da der Bf…
…Familienbeihilfe im Jahr 2013 und betreffend die Voraussetzung für den Alleinverdienerabsetzbetrag (Höhe der Einkünfte der Ehegattin). Rechtlich folgt daraus: Strittig ist lediglich, ob beim Beschwerdeführer für das Kalenderjahr 2013 eine Pflichtveranlagung durchzuführen war. Gemäß § 41 Abs 1 Z 5 EStG ist der Steuerpflichtige zu veranlagen…
…wurde ausgeführt, im Beschwerdefall sei für das Jahr 2017 der Tatbestand des § 41 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 wegen des Bezugs anderer Einkünfte von über € 730,00 erfüllt (Pflichtveranlagung). Das der Abgabenbehörde zukommende Recht bzw. die sie treffende Pflicht, eine Abgabe festzusetzen, sei…
…Bf. im Jahr 2022 unbestrittenermaßen zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden sind, bezogen hat. Damit ist aber der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG erfüllt und die Zusammenveranlagung der beiden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorzunehmen. Außergewöhnliche Belastungen § 34 Abs. 1…
…dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen (Vorlageantrag). Mit dem angefochtenen Bescheid sei der Beschwerdeführerin für das Kalenderjahr 2022 eine Lohnsteuernachzahlung in Höhe von 2.032,34 € vorgeschrieben worden. Da kein Grund zur Pflichtveranlagung vorliegen würde, werde der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das betreffende Kalenderjahr zurückgezogen…
…2016 erließ das Finanzamt einen erklärungsgemäßen Einkommensteuerbescheid 2013. Dagegen brachte der Bf mit Schriftsatz vom 20.3.2016 Beschwerde ein und führte zur Begründung aus, dass kein Pflichtveranlagungstatbestand vorliege. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 31.8.2016 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt…
…festgestellte Sachverhalt ergibt sich im gegenständlichen Fall aus dem vorgelegten Akt, dem Beschwerdevorbringen sowie den erteilten Auskünften samt den eingereichten Unterlagen. Die belangte Behörde geht dabei von einem Pflichtveranlagungsfall aus, bei dem eine Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich ist. Der Bf…
…wie ausgeführt, mangels Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen im Oktober 2021 eingestellt - teilte das Finanzamt der Bf mit Schreiben vom 13.10.2023 mit, dass nunmehr ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliege. Gleichzeitig forderte die Behörde die Bf auf, eine entsprechende Steuererklärung einzureichen. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung…
…wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde wie folgt ausgeführt: Da Sie im Veranlagungszeitraum Krankengeld gemäß § 69 Abs. 2 EStG 1988 bezogen haben, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 vor. Deshalb ist die Zurückziehung Ihres…
…der Bf. Beschwerde und führte, auf das Wesentliche zusammengefasst, aus, es liege kein Pflichtveranlagungstatbestand vor, ein Alleinverdienerabsetzbetrag sei von ihm nicht beantragt worden und die Neuberechnung der Einkommensteuer hätte amtswegig erfolgen müssen. Die Begründung der Bescheide sei unvollständig und unverständlich. Es sei nicht nachvollziehbar, wie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen den von der belangten Behörde Finanzamt Österreich am 2. September 2022 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** ausgefertigten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2021 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
…er ausführte, es liegen ein Fall einer Antragsveranlagung gemäß § 41 Abs 1 EStG und kein Pflichtveranlagungsfall iSd § 41 Abs 2 EStG vor. Er ziehe seinen Antrag auf Veranlagung zurück und beantrage die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Das Finanzamt erließ eine abweisende Beschwerdevorentscheidung, in welcher…
…Beschwerde als unbegründet mit folgender Begründung ab: Gemäß § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 würde ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegen, wenn bei der laufenden Lohnverrechnung beim Arbeitgeber der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag berücksichtigt worden ist und die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Da dies im Fall der Bf…
…gekürzt worden seien. In der mit Telefax am 5. April 2021 übermittelten Beschwerde begehrte der Beschwerdeführer das ersatzlose Aufheben des angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2021 und begründete dies damit, dass die Voraussetzungen einer Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 EStG 1988 nicht vorliegen würden und es sich in…