…durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Die im Testament vermachten Vorauslegate wurden vom Bf angenommen. Nach Auffassung des UFS ist im Zweifel ein echtes Vorausvermächtnis anzunehmen. Eine Qualifikation als unechtes Vorausvermächtnis (Hineinvermächtnis), welches auf den Erbteil anzurechnen ist, findet nur…
…Form eines Erbteils oder eines Vermächtnisses erfüllt wird, eine reine Geldforderung. Der Pflichtteilsberechtigte ist kein Erbe; sein Anspruch ist grundsätzlich eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlasswertes in Geld. Gemäß § 774 ABGB aF kann der Pflichtteil auch in Form eines Erbteiles oder Legates hinterlassen…
…des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend. Gemäß § 30 Abs 8 EStG 1988 wird die Einkommensteuer, die auf Grundstücksveräußerungen entfällt, im Ausmaß der sonst entstehenden Doppelbelastung der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen auf Antrag ermäßigt oder erlassen…
…Behörde eine Rechtsauskunft mit folgendem Inhalt: "Zu Lebzeiten eines potentiellen Erblassers besteht weder ein Recht noch eine Anwartschaft auf einen gesetzlichen Erb- oder Pflichtteil. Aus verschiedenen Gründen kann der Erblasser jedoch Interesse daran haben, dass künftige Erben Verzicht auf den von ihnen erhofften Erbteil leisten…
…nicht in der Feststellung des gemeinen Wertes, sondern in der Schaffung einer Grundlage für mögliche künftige Verkaufsverhandlungen bestanden habe. Als Grundlage für die Bemessung der Erbschaftssteuer (Erbteil/Pflichtteil) sei dieses Gutachten nicht geeignet. Es seien keine Anhaltspunkte erkennbar, dass sich die Marktlage in den Monaten…
…nicht in der Feststellung des gemeinen Wertes, sondern in der Schaffung einer Grundlage für mögliche künftige Verkaufsverhandlungen bestanden habe. Als Grundlage für die Bemessung der Erbschaftssteuer (Erbteil/Pflichtteil) sei dieses Gutachten nicht geeignet. Es seien keine Anhaltspunkte erkennbar, dass sich die Marktlage in den Monaten…
…nicht in der Feststellung des gemeinen Wertes, sondern in der Schaffung einer Grundlage für mögliche künftige Verkaufsverhandlungen bestanden habe. Als Grundlage für die Bemessung der Erbschaftssteuer (Erbteil/Pflichtteil) sei dieses Gutachten nicht geeignet. Es seien keine Anhaltspunkte erkennbar, dass sich die Marktlage in den Monaten…
…nicht in der Feststellung des gemeinen Wertes, sondern in der Schaffung einer Grundlage für mögliche künftige Verkaufsverhandlungen bestanden habe. Als Grundlage für die Bemessung der Erbschaftssteuer (Erbteil/Pflichtteil) sei dieses Gutachten nicht geeignet. Es seien keine Anhaltspunkte erkennbar, dass sich die Marktlage in den Monaten…
…Nachlasses als Erben aufgrund des Gesetzes berufen und haben eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Der Erblasser war auch Eigentümer der Liegenschaften ***7*** und ***8*** je KG ***9***. Der rechnerische Erbteil der erbl. Töchter beträgt aufgerundet jeweils € 83.120, --. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wurde laut Protokoll…
…Nachlasses als Erben aufgrund des Gesetzes berufen und haben eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Der Erblasser war auch Eigentümer der Liegenschaften ***7*** und ***8*** je KG ***9***. Der rechnerische Erbteil der erbl. Töchter beträgt aufgerundet jeweils € 83.120, --. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wurde laut Protokoll…
…als Erben aufgrund des Gesetzes berufen und haben eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Der Erblasser war auch Eigentümer der Liegenschaften EZ ***7*** und EZ ***8*** je KG ***9***. Der rechnerische Erbteil der erbl. Töchter beträgt aufgerundet jeweils € 83.120, --. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wurde laut…
…als Erben aufgrund des Gesetzes berufen und haben eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Der Erblasser war auch Eigentümer der Liegenschaften EZ EZ und EZ EZ je KG KG. Der rechnerische Erbteil der erbl. Töchter beträgt aufgerundet jeweils € 83.120, --. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wurde laut…
…erbberechtigt - und damit auch pflichtteilsberechtigt - gewesen, Der fiktive Erbteil von Dr. ***15*** hätte somit 1/9, der Pflichtteil 1/18 des Vermögens betragen, Die im Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag ausgesetzten Gegenleistungen (FL-Immobilien oder deren Gegenwert von CHF 2 mio, Einmalbetrag von CHF 4,5 mio …
…der Höhe von € 300.000,00 bereits vollständig bezahlt und verrechnet ist. Bis zum 26.1.2017 wurden insgesamt € 392.534,40 vom Vater an die bP überwiesen oder zur Tilgung von Verbindlichkeiten der bP verwendet und entsprechende Anrechnungsvereinbarungen von der bP unterfertigt…
…zum Zeitpunkt seines Todes zuständig seien. Unabhängig davon könne nach österreichischem Recht nur der Pflichtteil eingeklagt werden. Im gegenständlichen Fall wäre daher weder das österreichische Erbrecht anzuwenden, noch wäre ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil gegeben. 5. In ihrer Beschwerde führt die Bf…
…oder dessen Schwester diese Liegenschaft erhalten sollte. Die Schwester des Bf. hatte dieses Nachvermächtnis ausgeschlagen, der Beschwerdeführer hingegen hatte dies angenommen. Damit war ihm die Liegenschaft samt dem darauf befindlichen Haus von Todes wegen zugefallen. Der vom Finanzamt festgesetzte und gültige Einheitswert belief sich auf…
…und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht…
…und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht…
…und zwar gleichgültig, ob und in welchem Maße der Erbe zur Erfüllung des Pflichtteils oder zur Entrichtung des Legats endbesteuertes Vermögen "realisiert" oder auf andere Nachlassgegenstände oder nicht aus dem Nachlass stammendes Vermögen greift. Kommen solcherart für die Abgeltungswirkung endbesteuerten Vermögens mehrere Personen in Betracht…
…Die Vertragsparteien erklären, dass die vereinbarte Gegenleistung die beiderseits akzeptierte Geschäftsgrundlage für dieses Rechtsgeschäft bildet, und dieses von keiner Seite wegen Irrtums oder aus einem sonstigen Grund angefochten wird. ….. VII. Zum Zwecke der Steuerbemessung wird angegeben, dass der Wert des Teilgrundstücks, das jede Vertragspartei…