…von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten gemäß § 19 Abs 2 BAO auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Hinsichtlich Art und Umfang der Inanspruchnahme der ehemaligen Gesellschafter (Mitglieder) für Abgabenschulden der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) tritt hiedurch…
…das Jahr 2007 hat die "X AG und atypisch stille Gesellschaft" Beschwerde eingebracht, die die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…das Jahr 2008 hat die "X AG und atypisch stille Gesellschaft" Beschwerde eingebracht, die die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…atypisch stille Gesellschaft" Beschwerden eingebracht, die einerseits die Zulässigkeit der Wiederaufnahme und andererseits materiellrechtlich die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpfen. Über die Beschwerden wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach § 19 Abs…
…1994/07, 7.2.1994) den Hebesatz der Grundsteuer mit 500 vH (von Hundert = %) festgesetzt. 15.2) Zum Begriff Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit: Dieser in der BAO mehrfach verwendete Begriff erfasst u.a. offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB…
…an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen.…
…der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch - zu dem auch das Adressfeld zählt - kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Die vom Finanzamt gewählte Adressierung an die nicht mehr existente Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit war nach Auflösung der Gemeinschaft nicht mehr zulässig. Die angefochtene…
…BAO ergeht der Feststellungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO in diesen Fällen an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Daraus ergibt sich, dass Gegenstand dieses Verfahrens die Höhe und Aufteilung jener Einkünfte sind, die Frau ***A…
…hängt nicht von der Lösung einer Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung ab, da es der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht, dass ein in einem Feststellungsverfahren an eine Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichteter Bescheid zu seiner Wirksamkeit eine gesetzmäßige Zustellung iSd § 101 Abs. 3 BAO erfordert (vgl…
…an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs 1 lit a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen.…
…nicht als geforderte inhaltliche Angabe enthält. (BFG 10.12.2021, RV/7400063/2021). Eine Miteigentümergemeinschaft kann nach der Bundesabgabenordnung dann eine Bescheidbeschwerde einbringen, wenn ihr als Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach § 78 Abs. 2 lit. a BAO Parteistellung zukommt. Dies ist insbesondere bei Feststellungsbescheiden zur…
…hat die Abgabenbehörde erster Instanz mit NachnameBW VornameBW und VornameGattin bezeichnet. Die NachnameBW VornameBW und VornameGattin (GesbR) hatte aktenkundig ihre Tätigkeit im Jahr 2013 bereits beendet. Eine Bescheidzustellung an die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit war daher am 9. August 2013 nicht mehr zulässig, denn nach …
…liegt ab Beginn der Betätigung nicht vor. 3.5. Parteien/Vertreter § 81 BAO lautet auszugsweise: "(1) Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen. …
…liegt ab Beginn der Betätigung nicht vor. 3.5. Parteien/Vertreter § 81 BAO lautet auszugsweise: "(1) Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen. …
…Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen (zB VwGH 15.02.2006, 2005/13/0179; VwGH 11.11.2010, 2010/17/0066). Gemäß § 191 Abs 1 lit c BAO ergeht der Feststellungsbescheid in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit…
…BAO auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Unter Personen iSd § 188 BAO sind nicht nur natürliche Personen und juristische Personen, sondern auch nach bürgerlichem Recht rechtsfähige Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, zB OG und KG zu verstehen (zB Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 …
…festgestellt. Der Feststellungsbescheid ergeht gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs. 3 BAO wirken Feststellungsbescheide gegen alle, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw nicht zugerechnet werden…
…a und d) nicht im Inland gelegen ist, b) in den Fällen des Abs. 1 lit. b und lit. c die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit weder ihre Geschäftsleitung, noch ihren Sitz, noch eine Betriebsstätte im Inland hat. c) im Falle des Abs. 1 lit…
…an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen.…