Der Pensionistenabsetzbetrag von 400 € vermindert sich gemäß § 33 Abs. 6 Z 3 EStG 1988 gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden laufenden Pensionseinkünften von 19.930,00 € und 25.000,00 € auf Null. Pensionseinkünfte sind nicht nur Pensionen aus der in- und ausländischen gesetzlichen…
… 34 EStG und Freibeträge gemäß § 35 EStG und § 105 EStG zur Ermittlung des Pensionseinkommens vorrangig von den laufenden Pensionsbezügen abzuziehen. Bemessungsgrundlage für den Pensionistenabsetzbetrag seien also jene Pensionsbezüge, die zur Versteuerung gelangten. Da diese laut Einkommensteuerbescheid 2014 12.710,14 € betragen und damit unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache WBG, gegen den Bescheid des FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 11. Juni 2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, gegen den Bescheid des Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 1.3.2010, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes abgeändert: Die Einkommensteuer 2009 wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 23.03.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
…zu besteuern wären (Progressionsvorbehalt). Das Einkommen ist daher zur Ermittlung des auf die inländischen Einkünfte anzuwendenden Durchschnittssteuersatzes heranzuziehen. Der Gesetzgeber hat in der Bestimmung des § 33 Abs 6 Z 3 EStG 1988 ausdrücklich den Begriff "Pensionseinkünfte" und nicht den Begriff "Pensionseinkommen" verwendet; nach der in …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes XYZ vom 13.10.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Bf.-Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 27. Mai 2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, betreffend die Beschwerde vom 26.06.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 20.06.2014 hinsichtlich Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Z in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 03.07.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 06.06.2012, betreffend zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter GK in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 11.10.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 30.09.2010 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 21.11.2012 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 10.06.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht…
… 35 EStG und § 105 EStG zur Ermittlung des Pensionseinkommens vorrangig von den laufenden Pensionsbezügen abzuziehen. Bemessungsgrundlage für den Pensionistenabsetzbetrag sind also jene Pensionsbezüge, die zur Versteuerung gelangen. Da diese laut Einkommensteuerbescheid 2014 Euro 15.473,56 betragen und damit unter dem Einschleifbetrag von Euro 17…
…Bestimmung bereits ab der Veranlagung 2013 anzuwenden gewesen, jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen sei folgende Vorgangsweise gewählt worden. Bis einschließlich dem Veranlagungsjahr 2013 sei auf das Pensionseinkommen abgstellt worden. Ab dem Veranlagungsjahr 2014 seien die Pensionseinkünfte herangezogen worden. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen seien bei der Berechnung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 11.10.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, vertreten durch Kollar & Partner Steuerberatung GmbH, Petrifelderstraße 11a, 8042 Graz, über die Beschwerde vom 15.6.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27.5.2021 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch MMG SteuerBeratung Morawetz & Grabner OG, Hadikgasse 90, 1140 Wien, über die Beschwerde vom 13.11.2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Renner in der Beschwerdesache XY über die Beschwerde vom 19.3.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 3.3.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2014…