…2***) und der ***3***. (nachfolgend ***3***) seien Importe erfolgt. In den Anmeldungen sei Indien als Ursprungsland angegeben worden. Die OLAF-Untersuchung habe ergeben, dass die nahtlosen Rohre der Position 7304 41, welche von Indien aus in die Europäische Union geliefert worden seien, chinesischen Ursprungs seien…
…durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. Aus den OLAF Untersuchungsergebnissen steht für das Zollamt fest, dass die verfahrensgegenständlichen Rohre, welche aus Indien in die…
…der Hohlprofile-Ursprungsregel chinesischen Ursprungs waren. Im Endbericht wird darauf hingewiesen, dass die Einstellung der Untersuchung der Kommission nicht auf Grundlage von Zollbestimmungen iZm den Ursprungsregeln getroffen wurde. Der OLAF Bericht kommt zum Schluss, dass die Weiterverarbeitung (Kaltumformung) in Indien von aus der Volksrepublik China…
…die Volksrepublik China auf. Die chinesischen Lieferanten, darunter die Firma X, sind OLAF bereits von früheren Untersuchungen bekannt (falsche Ursprungsangaben bei der Einfuhr von Rohrformstücken aus Stahl aus Hong Kong in die EU). Aufgrund der Ermittlungsergebnisse und der vorliegenden Unterlagen (Verträge, Rechnungen, Frachtbriefe, Zollpapiere etc)…
…der Wiederausfuhr die Volksrepublik China auf. Die beiden chinesischen Lieferanten sind OLAF bereits von früheren Untersuchungen bekannt (falsche Ursprungsangaben bei der Einfuhr von Rohrformstücken aus Stahl aus Hong Kong in die EU). Die oa Zollanmeldung korrespondiert hinsichtlich Gewicht (Eigenmasse), HS-Code und Zeitpunkt mit der…
…genannten Durchführungsverordnung (EU) 2017/2093 führt das OLAF im Abschlussbericht aus, die mit der Durchführungsverordnung erfolgte Einstellung sei nicht aufgrund der Ursprungsregeln sondern aufgrund der Bestimmungen der Anti-Dumpinggrundverordnung erfolgt und daher hätten die Schlussfolgerungen der Durchführungsverordnung keine Auswirkungen auf die Untersuchung durch das OLAF…
…genannten Durchführungsverordnung (EU) 2017/2093 führt das OLAF im Abschlussbericht aus, die mit der Durchführungsverordnung erfolgte Einstellung sei nicht aufgrund der Ursprungsregeln sondern aufgrund der Bestimmungen der Anti-Dumpinggrundverordnung erfolgt und daher hätten die Schlussfolgerungen der Durchführungsverordnung keine Auswirkungen auf die Untersuchung durch das OLAF…
…2011 darauf hingewiesen worden, dass Untersuchungen im Gange seien. Es sei auch gemäß Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung abzusehen. Anlässlich der Einfuhrabfertigung sei ein behördlicher Ursprungsnachweis vorhanden gewesen. Wären die Feststellungen von OLAF zutreffend, wonach es sich um…
…2011 darauf hingewiesen worden, dass Untersuchungen im Gange seien. Es sei auch gemäß Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung abzusehen. Anlässlich der Einfuhrabfertigung sei ein behördlicher Ursprungsnachweis vorhanden gewesen. Wären die Feststellungen von OLAF zutreffend, wonach es sich um…
…März 2014 wies die Bf. neuerlich darauf hin, dass das von ihr importierte Silicium nie Gegenstand konkreter Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF gewesen sei. Die Beweislast für den Nachweis chinesischen Ursprungs liege bei der Zollbehörde. Zudem gehe aus dem Urteil des EuGH in…
…Es bestehe kein rechtlich qualifizierter Grund für die Bemessung des Zolls und des Antidumpingzolls. Die Entscheidung des Zollamtes stützte sich lediglich auf eine Feststellung des European Anti-Fraud Office (OLAF) ohne dokumentierte Beweise. Das bei der Einfuhrabfertigung vorgelegte Ursprungszeugnis beweise den Ursprung der Waren. Wären…
…Papiere an die zuständige Regierungsbehörde des begünstigten Ausfuhrlandes zurück, gegebenenfalls unter Angabe der Gründe, die eine Untersuchung rechtfertigen. Zur Begründung des Ersuchens um nachträgliche Prüfung übermitteln sie alle Unterlagen und teilen alle ihnen bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungsnachweis…
…Papiere an die zuständige Regierungsbehörde des begünstigten Ausfuhrlandes zurück, gegebenenfalls unter Angabe der Gründe, die eine Untersuchung rechtfertigen. Zur Begründung des Ersuchens um nachträgliche Prüfung übermitteln sie alle Unterlagen und teilen alle ihnen bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungsnachweis…
…Denn in beiden Fällen liegt dem Erstattungsantrag nach Artikel 239 ZK die Nacherhebung von Antidumpingzöllen zu Grunde, zu deren Festsetzung es nach Untersuchungen durch die OLAF gekommen ist. In beiden Verfahren handelt es sich um die Einfuhr von Farbfernsehgeräten mit eingebauten Kathodenstrahlröhren mit Ursprung in…
…Papiere an die zuständige Regierungsbehörde des begünstigten Ausfuhrlandes zurück, gegebenenfalls unter Angabe der Gründe, die eine Untersuchung rechtfertigen. Zur Begründung des Ersuchens um nachträgliche Prüfung übermitteln sie alle Unterlagen und teilen alle ihnen bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungsnachweis…
…Papiere an die zuständige Regierungsbehörde des begünstigten Ausfuhrlandes zurück, gegebenenfalls unter Angabe der Gründe, die eine Untersuchung rechtfertigen. Zur Begründung des Ersuchens um nachträgliche Prüfung übermitteln sie alle Unterlagen und teilen alle ihnen bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungsnachweis…
Weitere GZn. RV/5300031/2019 RV/5300032/2019 RV/5300033/2019 RV/5300034/2019 RV/5300035/2019 RV/5300036/2019 RV/5300037/2019 RV/5300038/2019 RV/5300039/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache…
…Herrn Kommerzialrat ***1*** ***2***, Vorstand der ***6*** AG. I. Der förmliche Rechtsrahmen für Prüfungen von Kapitalabflüssen nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz (KapMeldeG, BGBl 2015/116 idgF) Zunächst ist auftragsgemäß zu untersuchen, welche Arten von Ermittlungsschritten den Abgabenbehörden rechtlich zur Verfügung stehen, um Kapitalabflussmeldungen, welche gemäß den …
Die Verzahnung der Rechtsgehalte des KapMeldeG mit jenen des KontRegG ist logisch nicht herstellbar: Meldungen einzelner, noch dazu einseitiger Kontenbewegungen (Abflüsse!) können schwerlich erkenntnistauglich an einem gegebenen Kontenbestand im Sinne von § 2 KontRegG gemessen oder gar verprobt werden. Ganz bestimmte Vorfälle betreffend ebenso bestimmte Konten…
…wurden, waren die vorgehaltenen Daten jedenfalls fehlerhaft. Welches Ausmaß diese Fehler erreichten, ist nach dem gegenständlichen Gutachtensauftrag nicht zu analysieren. Tz 76 Zu untersuchen ist auftragsgemäß vielmehr nur die Frage, inwieweit das in dieser Hinsicht gepflogene Agieren der Finanzverwaltung gesetzlich gedeckt ist. Diesbezüglich ist festzuhalten…