…etc) eine Änderung der Wesensart bewirkt wurde, sodass keine Herstellungsmaßnahme vorliegt. Vielmehr führen die durchgeführten Maßnahmen nach der Maßgabe der oa Rsp des VwGH zu Instandsetzungsaufwendungen, die "den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern". Gemäß § 28 Abs 2 EStG 1988 in…
…die Vorhaltsbeantwortung des Beschwerdeführers vom 28. Mai 2021 und die mit dieser Vorhaltsbeantwortung übermittelten Baupläne im Wesentlichen aus, dass die Umbaumaßnahmen zu einer kompletten Entkernung des Gebäudes geführt hätten, wodurch der Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöht worden sei. Es seien vom ursprünglichen Gebäude lediglich die…
…Gebäudes liegt vor, wenn vor der Durchführung der Sanierungsarbeiten die Restnutzungsdauer geringer war. Dabei ist nicht auf die ursprüngliche Nutzungsdauer, sondern auf die aktuelle technische und wirtschaftliche Restnutzungsdauer abzustellen (VwGH 20.12.2006, 2003/13/0044). 4. Die Prüfung der Wesentlichkeit der Erhöhung des Nutzungswertes…
…Änderung der Wesensart des Gebäudes zur Folge hatten, liegt aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand vor. Der Umstand, dass vorher schon Arbeitsplätze in der Werksalle vorhanden waren ändert daran nichts. Ein Schreibtisch an einer Wand alleine verändert im Gegensatz zu den streitgegenständlichen baulichen Maßnahmen nicht die Nutzungsart der Werkshalle…
…oder Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind. Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim…
…oder Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind. Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim…
…die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Bei Übertragung des Gebäudes auf eine andere Person gilt Folgendes: Bei entgeltlicher Übertragung können ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr…
…die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Bei Übertragung des Gebäudes auf eine andere Person gilt Folgendes: - Bei entgeltlicher Übertragung können ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr…
…oder Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind. Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim…
…seines Rücktrittes einen Anspruch auf volle Erstattung des Betrages hat oder nicht. b) Beträge, die zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen verausgabt werden. Eigenheim ist ein Wohnhaus im Inland mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. (…) (3) Folgende Aufwendungen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen, sind über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen: 1. Aufwendungen im Sinne der §§ 3 bis 5 des Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes…
…Instandsetzungsaufwendungen – subsumiert unter den Begriff der Erhaltungsaufwendungen – jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder gemeinsam mit dem Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Im Gegensatz dazu wird der Begriff der Herstellungsaufwendungen im Gesetz…
…Instandhaltungsaufwand zu qualifizieren seien. Die Bestimmung des § 28 Abs 2 EStG 1988 ordne an, Instandsetzungsaufwendungen würden jene Aufwendungen darstellen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen und allein oder zusammen mit dem Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern…
…Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. 4.2 Rechtliche Beurteilung 4.2.1 Literatur Instandhaltung und Instandsetzung bilden die Erhaltungsaufwendungen. Von Erhaltungsaufwand wird gesprochen, wenn…
…die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Bei Übertragung des Gebäudes auf eine andere Person gilt Folgendes: - Bei entgeltlicher Übertragung können ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr…
…oder Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind. Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim…
…die Bf nicht erläutert, inwiefern die - im Übrigen unbelegt gebliebenen - Positionen "Baggerarbeiten" und "Kammerjäger" zu einer wesentlichen Erhöhung des Nutzungswertes des Gebäudes beigetragen hätten. Das Vorbringen der Bf in ihrem nach einem weiteren Ergänzungsersuchen des Finanzamtes eingereichten Schreiben vom 31.3.2014, es seien ein…
…durch steuerfreie Subventionen gedeckt sind, sind sie gleichmäßig auf zehn Jahre verteilt abzusetzen. Instandsetzungsaufwendungen sind jene Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören und allein oder zusammen mit Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. […] § 28 Abs…
…oder Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind. Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dienen. Das Eigenheim…
…den Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöhen oder den Zeitraum seiner Nutzung wesentlich verlängern oder - Herstellungsaufwendungen Wie sich aus der zitierten Gesetzesstelle ergibt, sind nur Herstellungsaufwendungen und bestimmte Sanierungsmaßnahmen als Sonderausgaben abzugsfähig. Herstellungsaufwand liegt nicht vor, da durch diese geringfügige Reparatur die Wesensart des Gebäudes nicht…