…triftigen medizinischen Gründe. Die triftigen medizinischen Gründe müssen vielmehr in feststehenden oder sich konkret abzeichnenden ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden. Das im Schreiben vom 15.2.2022 vorgebrachte "grenzenlose Vertrauen" der ***3*** zu einem bestimmten…
…Eine ärztliche Bestätigung, dass eine Operation dringlich geboten war zur Vermeidung ernsthafter negativer Folgen, kann im Rahmen der Beweiswürdigung ausreichend sein (VwGH 5.10.2021, Ra 2021/15/0059). Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung sowie allgemein gehaltene Befürchtungen bezüglich…
…Im vorliegenden Fall der notwendigen medizinischen Betreuung von kranken Menschen seien die Voraussetzungen gegeben und es fehle jede private Veranlassung. Nach Vorhalt des Finanzamtes legte der Bf. eine Aufstellung betreffend die als Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung beantragten Kosten der Wohnung samt der bezughabenden Nachweise vor…
…höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden (BFG 25.11.2014, RV/3100517/2013)." Es würde zwar ein Arztbrief vorliegen, jedoch könnten solche Operationen auch in öffentlichen Krankenhäusern durchgeführt und von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Ein früherer OP-Termin in einer Privatklinik sei für…
…dass hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit der Operation in einer Privatklinik gar keine Aussage getätigt wurde. Diesbezügliche Beweisvorlagen oder Beweisanträge gab es nicht. Somit trägt die Bf die Beweislast, die selbst alle Umstände darzulegen hat, auf welche die Berücksichtigung bestimmter Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung gestützt werden…
…medizinische Konsequenzen gedroht. Mit dem Arztbrief wird die dringende Operation bestätigt, feststehende oder sich konkret abzeichnende, ernsthafte gesundheitliche Nachteilen wurden damit nicht aufgezeigt. Die Bf. brachte vor, dass die Wartezeit für ihre Wirbelsäulenoperation im öffentlichen Krankenhaus coronabedingt mindestens 6 Monate ohne Garantie auf einen bestimmten…
…daraus resultierenden Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung begründet ist. Bei Krankheitskosten ergibt sich die Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 grundsätzlich aus der Tatsache der Krankheit. Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl zu beachten; liegen triftige medizinische Gründe vor…
…eigene medizinische Betreuung erwachsen, auch dann zwangsläufig iSd § 34 Abs. 3 EStG 1988 sein, wenn sie die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen, sofern diese höheren Aufwendungen aus triftigen medizinischen Gründen getätigt werden. Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung…
…ob der von ihm gewünschte Dienst nicht bereits von einem anderen Arzt besetzt ist oder verrichtet wird. - Es gibt keine Weisungen, von wem auch immer, an diesen Arzt. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ist von ihm selbst zu entscheiden, und zwar nach medizinischer Notwendigkeit…
…wenn sie aus triftigen Gründen medizinisch geboten sind (VwGH 4.3.1986, 85/14/0149; 13.5.1986, 85/14/0181; 10.2.2016, 2013/15/0254). Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung sowie allgemein gehaltene Befürchtungen bezüglich der vom…
…medizinischen Gründen durchgeführte Kuraufenthalt führt zu einer agB. Erforderlich ist ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren (VwGH 24.9.08, 2006/15/0120; zur Dauer s UFS 12.11.03, RV/0238-G/02). Die Reise muss zur Heilung oder Linderung einer…
…erwachsen müssen (vgl. Jakom, aaO, § 35 Rz. 13) und es muss sich um Krankheitskosten handeln, d.h. sie müssen nachgewiesen mit einer Heilbehandlung- bzw. betreuung typischerweise verbunden sein. Nicht erfasst sind Aufwendungen für die Erhaltung der Gesundheit bzw. zur Prophylaxe. (vgl. Jakom, aaO, § 34 Rz…
…eine medizinische Betreuung können auch dann zwangsläufig im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 sein, wenn sie die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen, sofern die höheren Aufwendungen aus triftigen medizinischen Gründen anfallen. Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische…
…medizinisch geboten sind (Fuchs in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988) - Kommentar, § 34 Einzelfälle "Krankheitskosten"). Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung sowie allgemein gehaltene Befürchtungen bezüglich der vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen medizinischen Betreuung stellen noch keine triftigen medizinischen…
…der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen der Umstände darzulegen, auf die die Begünstigung gestützt werden kann, wobei die Gründe im Einzelnen anzuführen sind. Bloße Wünsche und Vorstellungen über eine bestimmte medizinische Betreuung sowie allgemein gehaltene…
…die Bw verschiedene Ärzte mit der medizinischen Betreuung bzw. Überwachung der Patienten während dieser Zeit. Die Ärzte erklären sich mit Eintragung in den "Dienstplan" bereit, diese Tätigkeit zu übernehmen. Bei (Nacht)dienstbeginn und -ende findet nach Angabe der betreffenden Ärzte eine so genannte "Dienstübergabe" statt…
…ob der von ihm gewünschte Dienst nicht bereits von einem anderen Arzt besetzt ist oder verrichtet wird. - Es gibt keine Weisungen, von wem auch immer, an diesen Arzt. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ist von ihm selbst zu entscheiden, und zwar nach medizinischer Notwendigkeit…
…kann damit nur eine medizinische Notwendigkeit der Maßnahme dem Grunde nach erwiesen werden. Für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung im steuerlichen Sinn müssen darüber hinaus auch die sonstigen Voraussetzungen des § 34 EStG 1988 vorliegen. Im Allgemeinen wird sich eine im Rahmen eines medizinischen Behandlungsplanes erstellte…
…in Privatkrankenhäusern oder durch Ärzte ohne Kassenvertrag aus triftigen medizinischen Gründen geboten sein würde. Bloße Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen über eine bestimmte medizinische Behandlung sowie allgemein gehaltene Befürchtungen bezüglich der vom Träger finanzierten medizinischen Betreuung würden keine triftigen medizinischen Gründe für die Aufwendungen darstellen…
…jeder auf ärztliches Anraten oder aus medizinischen Gründen durchgeführte Kuraufenthalt führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Erforderlich ist ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren (VwGH 24.9.2008, 2006/15/0120). Die Reise muss zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sein …