…§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Rechtsmittelbelehrung….. Hinweis: Im Zuge dieser Erledigung erstellte das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen im Auftrag des Finanzamtes eine Bescheinigung über das Ausmaß der Behinderung, die zu Ihrer Information angeschlossen ist." In diesem ärztlichen…
…bestehe Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger seien, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), rechtmäßig in Österreich aufhalten. Personen hätten gemäß § 2 Abs 8 FLAG 1967 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer…
…2 Abs 9 FLAG 1967 zu einer Verlängerung um ein weiteres Semester, d.h. bis inklusive SS 2020 (vgl. Einführungsinformation des BM Arbeit, Familie und Jugend zur FLAG Novelle, BGBl. I Nr. 28/2020, Verlängerung des Anspruchs auf Familienbeihilfe bei einer Berufsausbildung/eines Studiums infolge…
…seien, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe hätten, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhielten. In ihrer gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung (nun: Beschwerde) vom 22.08.2011 führte die Bf aus, dass…
…1 Z 2 und § 53 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG). Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen auch in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (vgl. VwGH 28.11.2007, 2003/14/0104). Unterhält ein Steuerpflichtiger einen vom Beschäftigungsort entfernten (Familien)Wohnsitz, und ist in einem Streitjahr…
… 49 Abs. 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ein. Am 10.07.2014 wurde eine Arbeitgebererklärung der Firma … als Hilfskraft mit einer Entlohnung von monatlich 990 Euro nachgereicht. Am 22.07.2014 wurde der Antrag dem AMS vorgelegt. Mit Bescheid vom 10.10.2014 wurde der…
…8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 leg. cit. besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes…
…in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBI I Nr…
…sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 51 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) bestimmt: Auf Grund der Freizügigkeitsrichtlinie sind EWR-Bürger zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder…
…Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl…
…sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 51 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) bestimmt: Auf Grund der Freizügigkeitsrichtlinie sind EWR-Bürger zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder…
…Staatsbürgerin ist, weil der Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" gem. § 8 Abs. 1 Z 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) i.V.m. § 46 Abs. 1 Z 2 lit. a NAG für den befristeten Zeitraum 06.03.2024-06.03.2025 vorliegt. Für den mit…
… 23 Absatz 4 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Meine Tochter T. kam 1-2012 in Österreich zur Welt. Zu diesem Zeitpunkt war ich schon über 3 Jahre in Österreich mit einer Aufenthaltsbewilligung Schüler rechtmäßig aufhältig. Dass mir, meinem Gatten und unserer Tochter in Folge Titel erteilt wurden…
…135/2022, lautet auszugsweise: "§ 3.(1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I…
…Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 3 FLAG 1967 lautet: § 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…
…und berücksichtigt die Mittel, die u. a. aus einem Stipendium, einem gültigen Arbeitsvertrag oder einem verbindlichen Arbeitsplatzangebot oder einer finanziellen Verpflichtung einer für den Schüleraustausch, die Aufnahme von Praktikanten oder den Freiwilligendienst zuständigen Organisation, einer Gastfamilie oder einer Au-pair-Vermittlungsstelle stammen." Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz…
Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…1.2014 lautet: § 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr…
…8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhielten. In ihrer gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung (nun: Beschwerde) vom 19.11.2012 führte die Bf unter anderem aus, dass ihr Sohn die österreichische Staatsbürgerschaft besitze und in…
…2025 in der ***Bf2-Adr***, danach seit 02.04.2025 in ***Bf1-Adr*** mit Hauptwohnsitz gemeldet. Für den Beschwerdeführer liegt eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürgerinnen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) für sonstige Angelegenheiten (§ 51 Abs. 1 Z 2 NAG) mit Ausstellungsdatum 25.09.2020 der…