…Donau Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Lehargasse 1, 1060 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen, vom 28. Juli 2010 und 16. August 2010, betreffend Nichtfestsetzung von Umsatzsteuer für die Jahre 2001 bis 2009 und Nichtfeststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre…
…wurden, die eine prognosegerechte Bewirtschaftung bewirken könnten (Tz. 1 der Niederschrift und des BP-Berichtes). Das Finanzamt erließ (gemäß § 200 Abs. 2 BAO) endgültige Nichtfeststellungsbescheide 2007 bis 2012 mit festzustellenden Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von € 0,00. Weiters ergingen entsprechende (gemäß …
…zu qualifizierenden Sachverhalt einer rechtsrichtigen Subsumtion dergestalt zu unter ziehen, in dem ob der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beweglicher Sachen - im Wege der Wiederaufnahme der Verfahren - der bescheidmäßige Ausspruch der Nichtdurchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 188 BAO für die Jahre 2007 bis 2010…
…war neben der Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie solcher aus Vermietung und Verpachtung im gesamtem Streitzeitraum an der x GmbH & stille Gesellschafter sowie in den Jahren 2004 und 2005 an der y GmbH & atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Im Zuge einer bei ersterem Unternehmen…
…Anschaffung der Liegenschaft bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung rd. 13% der Zinsen aus. Festzuhalten ist, dass die Beschwerden mehrerer Beschwerdeführer anhängig sind und die im bereits erledigten Verfahren RV/4100450/2011 sowie in den anschließenden Verfahren vorgelegten Unterlagen und geäußerten Vorbringen hinsichtlich des…
…Nichtveranlagung zur Umsatzsteuer 2006 bis 2009 nicht vorliegt und daher eine solche vom BFG nicht behandelt werden kann. II. zu Recht erkannt: B. Nichtfeststellung von Einkünften 2006 bis 2009: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden gemäß …
…nicht vorliegt und eine solche daher vom BFG nicht behandelt werden kann. II. zu Recht erkannt: B. Nichtfeststellung von Einkünften 2005 bis 2009: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in nachfolgend angeführter Höhe festgestellt und auf…
…und eine solche daher vom BFG nicht behandelt werden kann. II. zu Recht erkannt: B. Nichtfeststellung von Einkünften 2005 bis 2009: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2005 bis 2009 werden in nachfolgend angeführter Höhe festgestellt und…
…nicht vorliegt und eine solche daher vom BFG nicht behandelt werden kann. II. zu Recht erkannt: B. Nichtfeststellung von Einkünften 2005 bis 2009: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in nachfolgend angeführter Höhe festgestellt und auf…
…Nichtveranlagung zur Umsatzsteuer 2005 bis 2009 nicht vorliegt und eine solche daher vom BFG nicht behandelt werden kann. II. zu Recht erkannt: B. Nichtfeststellung von Einkünften 2005 bis 2009: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden gemäß …
…WTH und Steuerberatungsges m.b.H., Herrenstraße 7, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 15. März 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck 1) vom 9. Februar 2017 betreffend Nichtfeststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 188 BAO für die Jahre 2014 und…
…Sachlage ist die für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erforderliche Vermietungsabsicht erst dann nicht mehr gegeben, wenn entweder die Immobilie objektiv erkennbar für private Zwecke (insbesondere private Wohnzwecke des Eigentümers) gewidmet wird oder sonst objektiv erkennbar die Bemühungen um das Erlangen von Mietern beendet werden…
…Anschaffung der Liegenschaft bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung rd. 13% der Zinsen aus. Festzuhalten ist, dass die Beschwerden mehrerer Beschwerdeführer anhängig sind und die im bereits erledigten Verfahren RV/4100450/2011 sowie in den anschließenden Verfahren vorgelegten Unterlagen und geäußerten Vorbringen hinsichtlich des…
…einen Anteil von 0,840% an der Gesamtinvestition (unstrittig). Zur Beteiligung der Bf. an der Betreiber-GmbH: Unstrittig ist die Beteiligung der Bf. an der Betreiber-GmbH. Die Bf. hatten auch eine Nachschussverpflichtung bereit zu stellen. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind aufgrund…
…bis 2009 nicht vorliegt und eine solche daher vom BFG nicht behandelt werden kann. II. zu Recht erkannt: B. NICHTFESTSTELLUNG DER EINKÜNFTE 2005 BIS 2009: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Gleichzeitig werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2005 bis 2009 hinsichtlich…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Bf. war neben der Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie solcher aus Vermietung und Verpachtung im Streitjahr an der x GmbH & atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Im Zuge einer bei diesem Unternehmen mit Prüfungsbeginn vom 21.10.2009 erfolgten, auf …
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Bf. war neben der Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie solcher aus Vermietung und Verpachtung im Streitjahr an der x GmbH & stille Gesellschafter beteiligt. Im Zuge einer bei ersterem Unternehmen mit Prüfungsbeginn vom 21.10.2009 erfolgten, auf …
…einen Anteil von 0,840 % an der Gesamtinvestition (unstrittig). Zur Beteiligung der Bf. an der Betreiber-GmbH: Unstrittig ist die Beteiligung der Bf. an der Betreiber-GmbH. Die Bf. hatten auch eine Nachschussverpflichtung bereit zu stellen. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind aufgrund…
…einen Anteil von 1,115 % an der Gesamtinvestition (unstrittig). Zur Beteiligung der Bf. an der Betreiber-GmbH: Unstrittig ist die Beteiligung der Bf. an der Betreiber-GmbH. Die Bf. hatten auch eine Nachschussverpflichtung bereit zu stellen. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind aufgrund…
…Vermietung der Bf. endgültig als Einkunftsquelle zu qualifizieren. Der Senat folgte somit vollinhaltlich dem Antrag beider Parteien. Im vorliegenden Fall war daher betreffend die Nichtfeststellung von Einkünften 2005 bis 2009 dem (Eventual)begehren der Parteien vollinhaltlich Folge zu geben. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…