…und somit nicht erstreckbar. Zweck einer Lenkerauskunft besteht darin, den Lenker zur Tatzeit ohne Umstände raschest festzustellen, somit ohne weitere Ermittlungen als identifiziert zu betrachten und zur Verantwortung ziehen zu können. Die Nichterteilung bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft ist nach …
…ins Leere, da Sie nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 Parkometergesetz 2006 - gegebenenfalls unter Führung entsprechender Aufzeichnungen - zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Die Nichterteilung bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung der Lenkerauskunft ist nach § 2 des Parkometergesetzes 2006, LGBl für Wien Nr. 9…
…Die Bf rechtfertigte das Unterlassen der Auskunftserteilung damit, dass sie sich bereits zuvor im Verfahren wegen des Grunddelikts selbst als Lenkerin bekannt gegeben habe und die Einholung einer Lenkerauskunft daher nicht gerechtfertigt gewesen sei. Im Zeitpunkt der Aufforderung zur Bekanntgabe, wem das Fahrzeug überlassen wurde…
…Bf. traf die Auskunftspflicht im Wege der Namhaftmachung ihrer Person durch den Masseverwalter als auskunftspflichtige Person (Bescheid des UVS Steiermark vom 29.07.1997, GZ. 30.14-95/96). Eine Nichterteilung der "Auskunftspflicht" - im vorliegenden Fall nannte die Bf. keinen Auskunftspflichtigen, indem sie angab, es…
…fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft nach § 103 Abs. 2 KFG (Verletzung der Auskunftspflicht) strafbar ist. Durch die Nichterteilung der Lenkerauskunft sind Sie der Ihnen vom Gesetz auferlegten Verpflichtung nicht nachgekommen. Da zum Tatbestand der Ihnen vorgeworfenen VerwaItungsübertretung weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört…
…werden darauf hingewiesen, dass eine unrichtige Erteilung genauso wie eine nicht fristgerechte Erteilung der Lenkerauskunft nach § 2 des Parkometergesetzes 2006, LGBI. Für Wien Nr. 9/2006 strafbar ist, zumal die zur Auskunftserteilung verpflichtete Person durch die Nichterteilung bzw. die Erteilung einer unrichtigen, unvollständigen oder nicht…
…behördlichen Kennzeichen 2 am 17. April 2013 um 09:11 Uhr überlassen gehabt haben, sodass es zu diesem Zeitpunkt in Wien gestanden ist." Diese Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers wurde laut Zustellnachweis nach einem Zustellversuch am 1. Juli 2013 am 1. Juli 2013 beim Postamt…
…behördlichen Kennzeichen 2 am 7. März 2013 um 10:28 Uhr überlassen gehabt haben, sodass es zu diesem Zeitpunkt in Wien gestanden ist." Diese Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers wurde laut Zustellnachweis nach einem Zustellversuch am 29. Mai 2013 am 29. Mai 2013 beim Postamt…
…behördlichen Kennzeichen 2 am 4. Juni 2013 um 16:12 Uhr überlassen gehabt haben, sodass es zu diesem Zeitpunkt in Wien gestanden ist." Diese Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers wurde laut Zustellnachweis nach einem Zustellversuch am 9. August 2013 am 9. August 2013 beim Postamt…
…behördlichen Kennzeichen 2 am 6. März 2013 um 12:01 Uhr überlassen gehabt haben, sodass es zu diesem Zeitpunkt in Wien gestanden ist." Diese Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers wurde laut Zustellnachweis nach einem Zustellversuch am 29. Mai 2013 am 29. Mai 2013 beim Postamt…
…Demnächst bekomme die Bf. vor dem Haus Straßenbez einen eigenen Behindertenplatz aufgestellt. Sie sei kein Selbstfahrer. Sie werde von ihrem Schwager VN-NN-Schw bzw. anderen Personen zu Terminen gebracht. Der Abschnitt für die Lenkerauskunft enthielt unter dem Vordruck „Ich gebe bekannt, dass das Fahrzeug…
…die Nichterteilung einer Lenkerauskunft zur Last gelegt. Im Sinne der zitierten Judikatur zur Beurteilung der Interessen der Rechtspflege, insbesondere unter Berücksichtigung der zweckentsprechenden Verteidigungsmöglichkeit ist im gegenständlichen Verfahren festzustellen, dass der Inhalt der Verwaltungsangelegenheit keine besondere Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage aufweist. Von einer Komplexität…
…einen Zustellmangel (z.B. Abwesenheit von der Abgabestelle) geltend machen, haben Sie innerhalb derselben Frist die Möglichkeit, diesen glaubhaft zu machen. Zu Ihrer Information wird Ihnen noch Folgendes mitgeteilt: Im gegenständlichen Verfahren wird nicht die vorschriftswidrige Abstellung des Fahrzeuges behandelt, sondern die Nichterteilung der Lenkerauskunft…
…einfachen Worten darlegen, warum er der Meinung ist, er hätte nicht wegen Nichterteilung einer Lenkerauskunft bestraft werden sollen. Für die Entscheidung im Verfahren zur Zahl RV/7501259/2016 wäre es für das Gericht zweckmäßig insbesondere zu wissen, ob der Antragsteller die ihm am 5. 3…
…strafbar." Die Zustellung des Lenkerauskunftsersuchen wurde von der Magistratsabteilung 67 mit Rückscheinbrief RSb verfügt. Die Zustellung erfolgte nach einem erfolglosen Zustellversuch durch Hinterlegung am 27. Juni 2017. Die Bf. übernahm das Schriftstück nachweislich am 30. Juni 2017. Nach Nichterteilung der Lenkerauskunft innerhalb der zweiwöchigen Frist…
…0225). Die der Bestrafung zu Grunde liegende Taten (Nichterteilung der Lenkerauskunft binnen der zweiwöchigen gesetzlichen Frist) schädigten in erheblichem Maße das Interesse der Allgemeinheit und der Behörde an der raschen Ermittlung der im Verdacht einer Abgabenverkürzung stehenden Person. Der objektive Unrechtsgehalt der Tat an sich…
…Verwaltungsübertretung. Diese Auffassung übersieht, dass die Nichterteilung einer Lenkerauskunft ein von der Nichtentrichtung der Parkometerabgabe unterschiedliches Delikt ist. Es ist daher auch das Verschulden für jedes dieser Delikte gesondert zu prüfen. Wird - behauptetermaßen - die Hinterziehung der Parkometerabgabe vorsätzlich und mit hoher krimineller Energie vorgenommen, indem…
…der Nichterteilung von Auskünften vor. Das Bundesfinanzgericht hat am 17.01.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt und im Anschluss daran das Erkenntnis mit den wesentlichen Entscheidungsgründen verkündet. Die Niederschrift über die Verhandlung samt Belehrung nach § 29 Abs. 2a VwGVG wurde den zur Erhebung einer…
…einer österreichischen Behörde ausging... Da der Tatort der Ihnen zur Last gelegten Verwaltungsübertretung (Nichterteilung der Auskunft) in Österreich gelegen ist, war daher gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. e der Richtlinie 2012/13/EU österreichisches Recht anzuwenden… Nachdem hieramts im gegenständlichen Fall keine Lenkerauskunft…
…486/001-2014, zugrunde liegenden Verfahren der Bf sowohl wegen des Grunddelikts als auch wegen Nichterteilung einer Lenkerauskunft bestraft, das LVwG hat sich diesbezüglich auch mit der vorzitierten Judikatur des EGMR auseinandergesetzt. Es handle sich bei der Aufforderung zur Erteilung einer Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs…