IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 11.10.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 04.10.2016, über die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag…
…teilgenommen (als ordentliche Schülerin bzw Externistin)? • zu welchen Terminen ist Anna zu Prüfungen angetreten? • zu welchen Terminen hätte Anna zu Prüfungen antreten können? - Gründe für das Nichtantreten (keine Anmeldung, Krankheit,...) Lt. Auskunft der Kindesmutter tritt Anna im März 2016 zur Abschlussprüfung der 8. Klasse an…
Dieses Tatsachenvorbringen steht in Einklang mit § 16 der Externistenprüfungsverordnung BGBl. Nr. 362/1979 i. d. g. F., wonach im Fall, dass ein Prüfungskandidat eine Externistenprüfung nicht besteht, dieser von der Prüfungskommission zu einer Wiederholung dieser Prüfung zu einem frühesten Termin zuzulassen ist, der nicht weniger…
…könne. Das Antreten zu den Prüfungen sei zwingend notwendig. Gründe für das Nichtantreten zu den Prüfungen seien anzuführen. Dieses Schreiben beantwortete der Bf am 09.09.2013 und führte dabei aus, dass aufgrund der Selbstständigkeit seiner Tochter die Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden…
…im Herbst 2023 zu Abschlussprüfungen angetreten sei. Die Unterlagen seien auch bei Nichtantreten zu den Prüfungen vorzulegen. Als Vorlagefrist wurde der 20.02.2024 vorgemerkt. Eine Vorhaltsbeantwortung bis 20.02.2024 ist nicht erfolgt. Mit Bescheid vom 20.03.2024 forderte das FA die Familienbeihilfe…
…Wären anstelle der ausschließlich objektiven Betrachtung auch subjektive Merkmale einzubeziehen, dann würden auch beispielsweise das (krankheitsbedingte oder aus sonstigen Gründen erfolgte) Nichtantreten zu einer Aufnahmeprüfung oder das Versagen eines Studienplatzes wegen Platzmangels dazu führen, dass ein um ein oder gar mehrere Jahre späterer Studienbeginn immer…
…zu." 8. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 03.10.2019 mit folgender Begründung: "Ich war mehrmals persönlich am Finanzamt, da meine Tochter nie unentschuldigt von den Prüfungen fernblieb und sie bei Nichtantreten ein ärztliches Attest brachte, wobei ich nochmals erwähnen muss, dass meine Tochter…
…durch Hochwasser bedingten Beeinträchtigung andererseits die Tochter konkret außerstande gewesen wäre, zu bestimmten Prüfungen anzutreten. Ein zwingender Zusammenhang zwischen den vorgebrachten außergewöhnlichen Umständen und dem Nichtantreten zu Prüfungen ist somit nicht erkennbar. Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht…
…Beweiswürdigung Die getroffenen Detailfeststellungen beruhen auf den jeweils angeführten unbedenklichen Grundlagen, dem Vorbringen der Bf. (soweit es das Nichtantreten des Nachweises der/einer krankheitsbedingten Studienbehinderung betrifft) sowie aus den vorgelegten Bestätigungen der TU Wien und sind unstrittig. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I…
…13/0157, mwN). Ein Nichtantreten zu mündlichen Prüfungen ist daher unter dem Aspekt der ernsthaften und zielstrebigen Ausbildung familienbeihilfenschädlich. Gleiches muss auch nach Ansicht des Gerichtes bei einer - wie hier vorliegend- verspäteten Abgabe der Diplomarbeit gelten (weder zum regulären Termin noch zum ersten Nebentermin). Eine…
…ausschließlich maßgebenden objektiven Betrachtung hier auch subjektive Merkmale einzubeziehen, würde beispielsweise auch das (zB krankheitsbedingte oder aus sonstigen Gründen erfolgte) Nichtantreten zu einer Aufnahmeprüfung oder die Versagung eines Studienplatzes auf Grund von Platzmangel dazu führen müssen, dass ein um ein Jahr oder gar mehrere Jahre…
…Prüfung ab, inskribierte sie im Sommersemester 2016 nicht mehr und legte sie dementsprechend keine Prüfung mehr ab und gab der Bf. als Grund für das Nichtantreten zu Prüfungen an, seine Tochter habe sich „nicht [zu ergänzen: auch nur ein einziges Mal] zu den Prüfungen hingetraut“,…
…Leukämie). Wären anstelle der ausschließlich objektiven Betrachtung auch subjektive Merkmale einzubeziehen, dann würden auch beispielsweise das (krankheitsbedingte oder aus sonstigen Gründen erfolgte) Nichtantreten zu einer Aufnahmeprüfung oder das Versagen eines Studienplatzes wegen Platzmangels dazu führen, dass ein um ein oder gar mehrere Jahre späterer Studienbeginn…
…Stelle der ausschließlich objektiven Betrachtung hier auch subjektive Merkmale einbeziehen, würde beispielsweise auch das (krankheitsbedingte oder aus sonstigen Gründen erfolgte) Nichtantreten zu einer Aufnahmeprüfung oder das Versagen eines Studienplatzes auf Grund von Platzmangel dazu führen müssen, dass ein um ein oder gar mehrere Jahre späterer…
…an ihre Grenzen gestoßen. Laut ärztlicher Bestätigung hat sich nämlich eine bereits vorbestehende E stressbedingt stark verschlechtert und einen Prüfungsantritt vereitelt. Das Nichtantreten zu den entscheidenden Abschlussprüfungen kann ihr aufgrund der Lehrgangsgestaltung, die diese Prüfungen erst am Ende des zweisemestrigen Zyklusses ansiedelt, nicht zum Nachteil…
…Nichtbestehens der Wiederholungsprüfung im Fach Rechnungswesen kann der Bf daher nicht zum Nachteil gereichen, sondern nur die Zeit, die sie durch ihr Nichtantreten zum nächstmöglichen Prüfungstermin verloren hat, kann nicht als Ausbildung iSd FLAG betrachtet werden. Zieht man diesen Vergleichsmaßstab heran, ist es daher gerechtfertigt…
…Stelle der ausschließlich objektiven Betrachtung hier auch subjektive Merkmale einbeziehen, würde beispielsweise auch das (krankheitsbedingte oder aus sonstigen Gründen erfolgte) Nichtantreten zu einer Aufnahmeprüfung oder das Versagen eines Studienplatzes auf Grund von Platzmangel dazu führen müssen, dass ein um ein oder gar mehrere Jahre späterer…