…bei entsprechender Antragstellung in Polen aus inhaltlichen Gründen eine Ablehnung des Anspruches erfolgt wäre. Bei Nichtantragstellung wie im gegenständlichen Fall steht dagegen lediglich ein Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichszahlung in Österreich zu. In diesem Zusammenhalt ist insbesondere im Hinblick auf den in Polen geltenden Leistungszeitraum…
…nicht geteilt, weil die rechtswidrige Auszahlung des Ausfallsbonus III durch die - aus der Nichtverständigung des Bf. resultierende - Nichtantragstellung im Sinne der Spätantragsrichtlinie keine Sanierung der zu Unrecht ausbezahlten Beihilfe bewirken konnte. (EU-)beihilfenrechtlich steht dem Bf. der Ausfallsbonus III daher zur Gänze nicht zu. Die…
…Die Textierungen der anliegenden Anträge und Entschließungen des X Landtages … zeigen deutlich, dass es sich bei der Nichtantragstellung für die Parteienfinanzierung 2016 und 2017 nicht um eine eigenmächtige oder gar "vorsätzliche", sondern um eine mit den politischen Entscheidungsträgern des Landes X akkordierte Vorgangsweise gehandelt…
…einzusehen. Beantragt werde, die in den angefochtenen Bescheiden vorgenommenen Vorsteuerkürzungen und Vorschreibungen zurückzunehmen. Für den Fall der nichtantragsgemäßen Erledigung der Berufung werde die Vorlage an den UFS und die Behandlung durch den gesamten Berufungssenat und die Ladung von Zeugen, zu deren Namhaftmachung dem Steuerpflichtigen in…
…von Bedeutung, da der Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 FLAG 1967 nicht darauf abstellt, wo der nichtantragstellende Elternteil seinen Lebensmittelpunkt hat. Das Unionsrecht verbietet es dem Wohnmitgliedstaat auch nicht, nach seinem nationalen Recht Familienleistungen zu gewähren, selbst wenn ein anderer Mitgliedstaat Beschäftigungsmitgliedstaat ist (vgl. EuGH…
…weshalb es nicht möglich ist festzustellen, ob sich die Verhältniszahlen entscheidungswesentlich geändert haben. Wesentlich festzuhalten ist, dass die nichtantragstellende Bf eine gemeindeamtliche Bestätigung ihrer Einwohner hinsichtlich Beschäftigter, Angehöriger und Pensionisten (namentlich angeführt) vorlegte, während eine vergleichsweise Bestätigung des Gemeindeamtes von Y nicht vorliegt: hinzuweisen ist…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde des A B, Adresse_Ö 6, Versicherungsnummer X, vertreten durch Mag. András Radics, Steuerberater, 7100 Neusiedl am See, Obere Hauptstraße 18-20/Top 6, vom 19.1.2018, beim Bundesfinanzgericht eingelangt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des A, in B, auf Bewilligung der Verfahrenshilfe vom 12. April 2017, beschlossen: Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe vom 12. April 2017 wird gem. § 278 Abs. 1 lit. b iVm § 85 Abs. 2…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde der ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***9*** ***10***, Rumänien, vertreten durch Union TAX & LAW, Steuerberater- und Rechtsanwaltsgesellschaft CH, 8590 Romanshorn/TG, Obere Zelgstrasse 7, Schweiz, Niederlassung 1220 Wien, Donau-City-Straße 7…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Steuerspezialist Steuerberatungs GmbH, Löwengasse 47A/3, 1030 Wien, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 01.03.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 beschlossen…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über den Antrag des Revisionswerbers vom 20.11.2023, der erhobenen außerordentlichen Revision vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die Beschwerde vom 17. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 3. Dezember 2015 zu Steuernummer xxxxxxxxxxxx, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, beschlossen: Der Vorlageantrag…
Verständigung Das Bundesfinanzgericht teilt durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, zur Beschwerde vom 4. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. April 2023 betreffend Einkommensteuer 2022, Steuernummer ***BF1StNr1*** mit: Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichts wurde in Bezug…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri***, als Vertreter der GA vertretene Ri (vertretene Ri) in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Barovsky & Köhler Rechtsanwälte OG, Seidengasse 39A Tür 10, 1070 Wien, über den Antrag des Revisionswerbers vom 23. April 2026…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Säumnisbeschwerde des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[4]*** ***[5]***, Polen, vom 21. 9. 2018, beim Bundesfinanzgericht eingelangt am 23. 10. 2018, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Bruck Eisenstadt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des ASt., vertreten durch Dr. Peter Schulte, Steuerberater, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, der gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 6.3.2019, RV/2100158/2013 erhobenen und zu RR/2100017/2019 protokollierten außerordentlichen Revision…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Revision des Finanzamtes vom 11.06.2018 gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 28.04.2018, RV/2100470/2018, über die Beschwerde der mitbeteiligten Partei mbP, betreffend die Wiederaufnahme…
Beschluss-Verfahrenshilfe Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer über den Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe des Antragstellers ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 29. November 2023 für das Beschwerdeverfahren betreffend die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 25. Oktober 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Der Antrag…
VERSTÄNDIGUNG Das Bundesfinanzgericht teilt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, zur Beschwerde vom 20. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. November 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, mit: Nach Auffassung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin BE über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung des Rw, vertreten durch RA, beschlossen: Der Antrag auf aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird zurückgewiesen. Eine Revision gegen einen Beschluss über den Antrag auf Zuerkennung der…