…schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" bezieht sich damit auf den Wissensstand (insbesondere auf Grund der Abgabenerklärungen und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend ist…
…diese Tatsachen für den Bf. - aus dessen Sicht und Wissensstand - nicht neu hervorgekommen iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO und der vorliegende Antrag bzw. die gegenständliche Beschwerde waren mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen, nämlich mangels Neuhervorkommens einer Tatsache oder eines Beweismittels, als unbegründet abzuweisen.…
…96/13/0185; VwGH 22.3.2000, 99/13/0253) sei das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht der jeweiligen Verfahren derart zu beurteilen, dass es darauf ankomme, ob der Abgabenbehörde im wieder-aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen sei…
…und Lage des Gebrechens/der Gebrechensbehebung bzw. die Ursache des Mehrverbrauchs hätte trotz mehrmaligen Ortsaugenscheins jedoch auch im vorangegangenem Beschwerdeverfahren keine Feststellungen getroffen werden können - durch den Erhebungsbeamten sei lediglich ein Wasserverlauf von der Decke in den Keller wahrgenommen worden. Als neue Tatsache oder Beweismittel…
…Ergebnisse sowie die Erstellung bzw. Einreichung von Abgabenerklärungen binnen der gesetzlich vorgesehenen Fristen unterlassen hat, weil er sich dazu nicht im Stande gefühlt hat, stellt jedenfalls keine "neu hervorgekommene Tatsache" und sohin keinen geeigneten Wiederaufnahmegrund dar (siehe auch BFG 27.03.2019, RV/7100558/2019)…
…Ergebnisse sowie die Erstellung bzw. Einreichung von Abgabenerklärungen binnen der gesetzlich vorgesehenen Fristen unterlassen hat, weil er sich dazu nicht im Stande gefühlt hat, stellt jedenfalls keine "neu hervorgekommene Tatsache" und sohin keinen geeigneten Wiederaufnahmegrund dar (siehe auch BFG 27.03.2019, RV/7100558/2019)…
…bzw. Einreichung von Abgabenerklärungen binnen der gesetzlich vorgesehenen Fristen - aus dem von ihm vorgebrachtem Grund der Ortsabwesenheit - unterlassen hat, stellt jedenfalls keine "neu hervorgekommene Tatsache" und sohin keinen geeigneten Wiederaufnahmegrund dar. Am Ende eines Veranlagungsjahres sind im Allgemeinen sämtliche Tatsachen bekannt oder Beweismittel vorhanden, die…
…schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenden Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" beziehe sich damit auf den Wissenstand (insbesondere auf Grund der Abgabenerklärungen und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend sei…
…vorliegen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln ist nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens betreffend die konkrete Abgabe und einen konkreten Zeitraum zu beurteilen (VwGH 2.7.2002, 2000/14/0140, vgl auch VwGH 29.5.2001, 97/14/0036). Von der Tatsache der…
…vorliegen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln ist nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens betreffend die konkrete Abgabe und einen konkreten Zeitraum zu beurteilen (VwGH 2.7.2002, 2000/14/0140, vgl auch VwGH 29.5.2001, 97/14/0036). Von der Tatsache der…
…hätte gelangen können (zB VwGH 28.2.2012, 2008/15/0005). Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" bezieht sich daher auf den Wissensstand (insbesondere auf Grund der Abgabenerklärungen und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres (VwGH 26.2.2013, 2009/15/0016; VwGH 17.12.2008…
…vorliegen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln ist nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens betreffend die konkrete Abgabe und einen konkreten Zeitraum zu beurteilen (VwGH 2.7.2002, 2000/14/0140, vgl auch VwGH 29.5.2001, 97/14/0036). Von der Tatsache der…
…ausgeführt, liegen keine "neu hervorkommenden Tatsachen" vor. Somit sei die tatbestandsmäßige Voraussetzung des § 303 Abs. 1 lit. b BAO, nämlich das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln, für die beantragte Wiederaufnahme nicht erfüllt (vgl. VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058; VwGH 29.03.2017…
…Ergebnisse sowie die Erstellung bzw. Einreichung von Abgabenerklärungen binnen der gesetzlich vorgesehenen Fristen - begründungslos - unterlassen hat, stellt jedenfalls keine "neu hervorgekommene Tatsache" und sohin keinen geeigneten Wiederaufnahmegrund dar. Am Ende eines Veranlagungsjahres sind im Allgemeinen sämtliche Tatsachen bekannt oder Beweismittel vorhanden, die für die steuerliche…
…Ergebnisse sowie die Erstellung bzw. Einreichung von Abgabenerklärungen binnen der gesetzlich vorgesehenen Fristen - begründungslos - unterlassen hat, stellt jedenfalls keine "neu hervorgekommene Tatsache" und sohin keinen geeigneten Wiederaufnahmegrund dar. Am Ende eines Veranlagungsjahres sind im Allgemeinen sämtliche Tatsachen bekannt oder Beweismittel vorhanden, die für die steuerliche…
…dass das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen sei. Dass der Bf. selbst einen Sachverhalt verwirklicht habe, bei dem gegebenenfalls Kilometgeld geltend gemacht werden könne, sei allerdings (aus Sicht des Bf.) keine neu hervorgekommene Tatsache und berechtige daher nicht zur Wiederaufnahme…
…A-GmbH seien der Abgabenbehörde bekannt gewesen und dieser Umstand bei der Bescheiderlassung von der Abgabenbehörde als nicht wesentlich gehalten worden. Da der Abgabenbehörde die Beteiligungsverhältnisse zu jeder Zeit bekannt waren, könne in keiner Weise von einem Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des …
…Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen…
…Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen…
…das Finanzamt, die Veranlagung der Einkommensteuer für dieses Jahr wegen Hervorkommens neuer Tatsachen und Beweismittel wieder aufzunehmen und der Besteuerung zugrunde zu legen. Zur Wahrung des Parteiengehörs wird Ihnen Gelegenheit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Für den Fall von Einwendungen wird gleichzeitig ersucht, den gesamten…