IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der ****Bf.+ADRESSE****, vertreten durch WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH&Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien gegen den Bescheid vom 10. Mai 2013 der belangten Behörde, des Finanzamtes…
…828; VwGH 21.3.2021, 2011/16/0122). Nach dieser Bestimmung ist der Vergleich - unter beiderseitigem Nachgeben der Vertragsparteien - eine einverständliche Neufestlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte (VwGFl 28.2.2007, 2006/16/0136 u.a.). Unabdingbare Voraussetzung für das Vorliegen eines Vergleichs ist daher, dass…
…dazu BFG 19.07.2018, RV/3100523/2017). Neu ist bei der Hauptfeststellung lediglich der zusätzliche Ansatz eines Abschlages anhand eines Temperatur/Niederschlagsindex sowie eine Neufestlegung der betrieblichen Größenverhältnisse. Die konkreten Bewertungsmaßstäbe werden wiederum im Bewertungsbeirat beraten und danach durch den Bundesminister für Finanzen im…
…dazu BFG 19.07.2018, RV/3100523/2017). Neu ist bei der Hauptfeststellung lediglich der zusätzliche Ansatz eines Abschlages anhand eines Temperatur/Niederschlagsindex sowie eine Neufestlegung der betrieblichen Größenverhältnisse. Die konkreten Bewertungsmaßstäbe werden wiederum im Bewertungsbeirat beraten und danach durch den Bundesminister für Finanzen im…
…das KA-AZG. Ziel war die Schaffung einheitlicher und praktikabler Arbeitszeitregelungen für alle Krankenanstalten und damit die Neufestlegung gesetzlicher Höchstarbeitszeitgrenzen (Prüfbericht ***4***" vom 28.8.2020). Mit der Novellierung des KA-AZG durfte die Tagesarbeitszeit von Ärzten nunmehr grundsätzlich 13 Stunden nicht überschreiten. Die Wochenarbeitszeit…
…Vereinbarung mit der R-GmbH vom 06.04.2016. Damit wurde aber eine „normale“ Vereinbarung zwischen der Bf. und der R-GmbH getroffen, eine Neufestlegung strittiger Ansprüche – unter beiderseitigem Nachgeben – ist damit jedoch nach hg. Ansicht nicht erfolgt. Würde man der Auffassung des Finanzamtes folgen…
…dargestellten Vereinbarung mit der R-GmbH vom 13.4.2016. Damit wurde eine („normale“) Vereinbarung zwischen dem Bf. und der R-GmbH getroffen, eine Neufestlegung strittiger Ansprüche – unter beiderseitigem Nachgeben – ist damit jedoch nach hg. Ansicht nicht erfolgt. Würde man der Auffassung des Finanzamtes folgen…
…Vereinbarung mit der R-GmbH vom 15.08.2016. Damit wurde aber eine „normale“ Vereinbarung zwischen dem Bf. und der R-GmbH getroffen, eine Neufestlegung strittiger Ansprüche – unter beiderseitigem Nachgeben – ist damit jedoch nach hg. Ansicht nicht erfolgt. Würde man der Auffassung des Finanzamtes folgen…
…Gewinnausschüttung von 70% für den Gesellschafter Ing. B. und 30 % für P. neu festgelegt worden. Diese Neufestlegung betreffe den Anteil des Ing. B. insgesamt, sodass dem Anteil insgesamt ein Gewinnbezugsrecht von +10% über der nominellen Beteiligung zukommt, was eigentlich zu einer erhöhten Bewertung führen müsste…
…50% der gesamten Jahreseinnahmen. Obwohl der Mietvertrag vom 17. Oktober 1994 für den Fall eines überproportionalen Anstieges der Betriebs- und Heizkosten eine entsprechende Neufestlegung zulasse, sei von dieser Möglichkeit scheinbar nie Gebrauch gemacht worden. Wenn keine strukturverbessernden Maßnahmen möglich sein sollten, wie von der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21. März 2018,betreffend Glücksspielabgabe 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Puntigam Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Hauptstraße 39, 8093 St.Peter/Ottersbach, über die Beschwerden vom 25. September 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen, nunmehr…
Aufgrund der Neuordnung des Anwendungsbereiches sollen auch die Befreiungsbestimmungen entsprechend angepasst werden und soll damit gleichzeitig die Gelegenheit genutzt werden, den historisch gewachsenen § 3 neu zu ordnen. Außerdem sollen verschiedene Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungslasten und zur Sicherstellung eines gleichmäßigen Vollzuges umgesetzt werden. Die Befreiungsbestimmungen…
Dies wusste die Bank deshalb, da die Bf. bzw. deren Geschäftsführer, welcher auch der Geschäftsführer der Darlehensnehmerin ist, vorerst bei der Bank vorgesprochen hat, um direkt für die tschechische Firma von der Bank den Kredit zu erhalten. Aus organisatorischen Gründen wollte dies die Bank ausdrücklich…
Der gewöhnliche, mit jeder Art von Vermietung verbundene Verwaltungs- und Werbeaufwand führt daher nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, es sei denn, die Verwaltungsarbeit hat ein solches Ausmaß, dass sie nach außen als gewerbliche erscheint (zuletzt VwGH 22.4.2004, 2000/15/0105, 2005, 88; VwGH…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus (VwGH 16.2.1988, 87/14/0044); dies gilt auch dann, wenn für die Umbaumaßnahmen beträchtliche Fremdmittel eingesetzt werden (VwGH 22.4.2004, 2000/15/0105, 2005, 88…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., vom 13.08.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19/ Klosterneuburg vom 19.07.2012 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 06/2010 beschlossen: Der angefochtene…