…0199; 28.6.2007, 2005/16/0187). Wesentlich ist somit die namentliche Nennung des Bescheidadressaten die eine zweifelsfreie Identifizierung ermöglicht. Wie § 93 BAO zu entnehmen ist, ist die Steuernummer nicht Spruchbestandteil. Entscheidend ist allein, dass der Bescheidadressat im Rahmen seiner Bezeichnung nach § 93 Abs. 2…
…Die Bezeichnung des Bescheidadressaten muss deutlich und klar sein. Dieses Gebot ist bei natürlichen Personen durch Nennung des Vor- und Zunamens erfüllt (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke, FLAG 2.A. 2020 § 13 Rz 32 m.w.N.). Eine Umdeutung eines Bescheidadressaten kommt nicht in Betracht…
…das angeblich eingeleitete finanzstrafbehördliche Verfahren angeführt. 1.3.2 Zum Bescheidadressaten Gemäß § 93 Abs. 2 BAO hat jeder Bescheid unter anderem im Spruch die Person zu nennen, an die er geht. An der Nennung des Adressaten im Spruch eines Bescheides ergibt sich das Leistungsgebot (vgl…
…Adressfeld gehört nach der Judikatur des VwGH (zB VwGH 26.2.2013, 2010/15/0017) zum Bescheidspruch (Ritz BAO, 6. § 93 Rz 5-9) Fehlt der Spruch, so liegt kein Bescheid vor. Daher ist für die Bescheidqualität auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (vgl VwGH…
…Personenumschreibung einen notwendigen Bestandteil des Spruches des Bescheides bildet, kommt eine Umdeutung einer falschen Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht in Betracht. Der Bescheidadressat, also die Person, an die der Bescheid ergeht, ist im Spruch des Bescheides namentlich zu nennen, wobei eine Nennung im Adressfeld ebenfalls reicht…
…2011 trotz Nachweises des richtigen Namens (in der mündlichen Verhandlung) den falschen Namen anführte. Auf das Vorbringen betreffend die nicht gewährte Akteneinsicht wird verwiesen. Der Bf wiederholt weiters, dass die Bescheide für 1995 bis 1998 aufgrund eines nicht zwei-felsfrei feststehenden Bescheidadressaten als Nichtbescheide zu…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Nennung des Bescheidadressaten im - ebenfalls zum Bescheidspruch gehörenden - Adressfeld ausreichend (vgl zB VwGH 26.6.2014, 2013/15/0062). Die Personenumschreibung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten…
…Die Nennung des Bescheidadressaten im Spruch muss von solcher Deutlichkeit und Verständlichkeit sein, dass die eindeutige Identifizierung möglich ist, Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Zuordnung des Bescheides zur Person des spruchmäßig Bezeichneten zweifelsfrei vorgenommen werden kann. Mängel sind unbeachtlich, wenn die "hinreichende Identifizierbarkeit ... des Bescheidadressaten…
…Bescheidadressaten muss klar und deutlich sein, da nur für diesen Fall an denjenigen, an welchen der betreffende Bescheid sein Leistungsgebot richtet, auch die Erbringung der entsprechenden Leistung verlangt wird. Dieses Gebot der eindeutigen Identifizierung des Bescheidadressaten ist bei natürlichen Personen in der Regel durch Nennung…
…Abs. 2 BAO) sowie (nach Maßgabe des § 96 BAO) die Unterschrift (VwGH 14. 12. 2000, 95/15/0171; 28. 9. 2004, 2002/14/0035). Fehlt der Spruch, so liegt kein Bescheid vor. Daher ist für die Bescheidqualität auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (VwGH 24…
…Bescheidadressat, also die Person, an die der Bescheid ergeht, ist im Spruch des Bescheides namentlich zu nennen, wobei eine Nennung im Adressfeld reicht (VwGH 30.9.2015, Ra 2014/15/0024). Im gegenständlichen Fall wären alle Erben anzuführen. Nach ständiger Rechtsprechung wird dem Gebot des…
…3, § 111 Abschn 3.3). Auch diesem Erfordernis hat die als Androhung einer Zwangsstrafe intendierte Erledigung nicht entsprochen. 6. Für die Bescheidqualität ist die Nennung des eindeutig definierten bzw. hinreichend identifizierbaren Bescheidadressaten unverzichtbar (vgl. VwGH 24.3.1993, 88/07/0072; VwGH 1.7.1993…
…wies das für die Erlassung des Grundlagenbescheides zuständige FA 6/7/15 die den Grundlagenbescheid bekämpfende Berufung vom 17. April 1997 mit Bescheid vom 7. Mai 2008 als unzulässig zurück, weil dem bekämpften Schriftstück mangels gültigem Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung…
…an eine rechtlich nicht mehr existente Verlassenschaft (Ritz, aaO, unter Hinweis auf VwGH 1.10.2008, 2006/13/0123). Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (vgl. VwGH 26.6.1997, 97/16/0174; Ritz/Koran…
… 93 BAO geforderten Bescheidadressaten, so führt dies zum Verlust der Bescheideigenschaft ("Nichtbescheid"). Fehlt dieser wesentliche Spruchbestandteil des Bescheidadressaten bzw ist er falsch, so liegt kein Bescheid vor. Daher ist für die Bescheidqualität auch die Nennung des korrekten Bescheidadressaten als Spruchbestandteil unverzichtbar (vgl VwGH 24.3…
…einem Verstoß gegen den Grundsatz des "ne bis in idem", wonach in ein- und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf, auszugehen. Zu den Ausführungen der Bf im Vorlageantrag, wonach es sich bei dem bekämpften Bescheid mangels namentlicher Nennung des Bescheidadressaten um einen Nichtbescheid handeln…
…später erweisliche Unrichtigkeiten (zB UFS 29.6.2010, RV/0299-F/08). Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden der Abgabenbehörde noch ein Verschulden (bzw. ein Nichtverschulden) des Bescheidadressaten voraus. Die Rechtswidrigkeit muss auch nicht offensichtlich sein. Die Aufhebung setzt allerdings die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus…
…Behörde die Beschwerde wahrscheinlich zurückzuweisen gehabt. In diesem Zusammenhang sei festzuhalten, dass auch das Vorgehen der zuständigen Behörde missverständlich sei. Nach ständiger Rechtsprechung zähle auch das Adressfeld zum Bescheidspruch und wäre daher auch die dortige Nennung des Bescheidadressaten ausreichend. Zwar sei Herr ***1*** im Bescheidspruch…
…Nennung des Bescheidadressaten die eine zweifelsfreie Identifizierung ermöglicht, die Steuernummer nicht Spruchbestandteil. Entscheidend ist allein, dass der Bescheidadressat im Rahmen seiner Bezeichnung nach § 93 Abs. 2 BAO durch Verwendung der Firma eindeutig und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise angesprochen wird. Nach der Judikatur des…
…Bezeichnung des gemeinten Bescheidadressaten nicht hervorgeht (vgl. VwGH 24.2.2005, 2001/15/0160; UFS 21.01.2009,RV/0493-W/05). 11. Die angefochtenen Bescheide enthielten zwar sämtlich die Adressierung *EPK.* ohne namentliche Nennung des Erben. Allerdings konnte diese unvollständige Bezeichnung des Bescheidadressaten durch…