…Nach den §§ 294 bis 297 ABGB sind unter Zugehör unter anderem Nebensachen zu verstehen, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. An sich bewegliche Sachen gelten als unbeweglich, wenn sie…
…fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, solange er von derselben nicht abgesondert ist; sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. (…
…und in einer anderen Küche wieder aufbaubar, weshalb sie zivilrechtlich nicht als Zugehör der erworbenen Liegenschaft gelte. Darüber hinaus sei die Küche als Nebensache und nicht als Bestandteil der Hauptsache anzusehen, wenn ihre Absonderung ohne Verletzung der Substanz möglich bleibe. Dies sei definitiv der Fall.…
…gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, so lange er von derselben nicht abgesondert ist, sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauche der Hauptsache bestimmt hat (§ 294…
…gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, solange er von derselben nicht abgesondert ist, sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. Für die…
…derselben nicht abgesondert ist, sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauche der Hauptsache bestimmt hat. Die §§ 295 bis 297 ABGB zählen kasuistisch Nebensachen von Liegenschaften auf, die unter den Zugehörbegriff…
…den selben Werten fakturiert, ohne auch eine "Provision" oder einen Aufschlag (die Bezeichnung ist dabei Nebensache) für das eigene Unternehmen in den Rechnungen in irgend einer Weise umzusetzen. Bei eigenständiger Würdigung des abgabenrechtlichen Fehlverhaltens können für den Senat die damit im Zusammenhang gemäß § 184 BAO…
…gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, solange er von derselben nicht abgesondert ist, sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder Eigentümer zum dauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat' (vgl. Fellner, Gebühren…
…als sog Zubehör (zT auch bezeichnet als "Zubehör im engeren Sinn"; vgl Holzner in Rummel/Lukas, ABGB4 § 294 Rz 2) die Nebensachen, die einer Hauptsache dienen ohne Teil der Hauptsache zu sein (vgl Koziol - Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I14 Rz 783; Helmich in Kletečka/Schauer…
…etc eingeräumt wurden, stellt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts eine Nebensache da, während die Schottergewinnung die Hauptsache bildet und gibt dem Vertragsverhältnis deshalb noch nicht die Natur eines Bestandvertrags. Zusammenfassend ist im Hinblick auf das Überwiegen der Elemente eines Kauvertrages sowie der im konkreten Fall untergeordneten…
…etc eingeräumt wurden, stellt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts eine Nebensache da, während die Schottergewinnung die Hauptsache bildet und gibt dem Vertragsverhältnis deshalb noch nicht die Natur eines Bestandvertrags. Zusammenfassend ist im Hinblick auf das Überwiegen der Elemente eines Kauvertrages sowie der im konkreten Fall untergeordneten…
…engeren Sinn ist eine Sache desselben Eigentümers, die dieser dem fortdauernden Gebrauch für die Hauptsache gewidmet und mit ihr in eine diesem Zweck dienende Verbindung gebracht hat. Zubehör ist also eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch…
…engeren Sinn ist eine Sache desselben Eigentümers, die dieser dem fortdauernden Gebrauch für die Hauptsache gewidmet und mit ihr in eine diesem Zweck dienende Verbindung gebracht hat. Zubehör ist also eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch…
…engeren Sinn ist eine Sache desselben Eigentümers, die dieser dem fortdauernden Gebrauch für die Hauptsache gewidmet und mit ihr in eine diesem Zweck dienende Verbindung gebracht hat. Zubehör ist also eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch…
…Die Nebensache muss der Hauptsache tatsächlich dienen. Dies bestimmt sich wieder nach der tatsächlichen Widmung; diese erfolgt aber nicht allein durch den individuellen Willen des Widmenden, sondern maßgebend ist auch die Verkehrsauffassung, also ob die Nebensache zur dauernden Bewirtschaftung der Hauptsache auch nach ihren sachlichen…
…bei einer sog. Flächenmiete, entsprechend mitgemietete Objekte, bei denen allfälligen Baulichkeiten keine selbständige Bedeutung oder denen der Rechtscharakter einer Nebensache zukommt, die in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten errichtet wurden, wobei Räume, die nachträglich durch einen Ausbau des Dachbodens…
…Erdoberfläche befindet, insbesondere gehören die Bodenschätze nach Maßgabe des MinroG als unselbständige Bestandteile zum Grundstück. Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (VwGH vom 3.12.1981, 81…
…Nach den §§ 294 bis 297 ABGB sind unter Zugehör unter anderem Nebensachen zu verstehen, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. An sich bewegliche Sachen gelten als unbeweglich, wenn sie…
…Nach den §§ 294 bis 297 ABGB sind unter Zugehör unter anderem Nebensachen zu verstehen, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. An sich bewegliche Sachen gelten als unbeweglich, wenn sie…
…keine Rolle Unter Zugehör werden im bürgerlichen Recht (§§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. (VwGH 31.08.2000,97/16/0025) …