…der gesamte Bargeldbestand eines Betriebes, unabhängig von seiner räumlichen Aufbewahrung zu verstehen ist, obliegt der Nachweis des tatsächlichen Bargeldbestandes dem Abgabepflichtigen. Die Notwendigkeit der Abrechnung jedes einzelnen Automaten ergibt sich aus der Natur als Nebenkassa bzw. Abrechnungseinheit. Dies dürfte auch der Bf. so verstanden haben…
…der Buchhaltungstätigkeit bekannt ist, die Buchhaltungsdateien befinden sich unter den Prüfungsunterlagen. Der Umfang der Arbeiten ist mit einem Kassenvertrag nicht vergleichbar. Kassenvertragsärzte erhalten im wesentlichen vierteljährliche Honorarzahlungen durch die Gebietskrankenkassen und wenigen Nebenkassen; Wahlärzte müssen einzelne Behandlungen durch Honorarnoten abrechnen, einzeln verbuchen, Zahlungen einzeln erfassen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch August Proßegger, Fichtenweg 3, 5122 Hochburg-Ach, über die Beschwerde vom 7. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. November 2023 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 11. Dezember 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin AA in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 7. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes XX vom 24. Mai 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eugen Amann, Rathausstraße 35a, 6900 Bregenz, gegen den Bescheid des Finanzamt Bregenz vom 01.06.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Renner in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamts FA vom 1.12.2011, vertreten durch Stb, betreffend Einkommensteuer für 2010 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Rahmen der Einschränkung vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache NN, über die Beschwerde vom 8. Mai 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 21. April 2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin G in der Beschwerdesache PS, Bstr, L, vertreten durch Steuerberater FJ, Jgasse, D, gegen den Bescheid des Finanzamtes BZ vom 27. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…