…187,00 € im Jahr 2009, 225,00 € im Jahr 2010 und 210,00 € im Jahr 2011,einen Naturalbeitrag in Höhe von 2.100,00 € in den Jahren 2007 und 2008, 2.300,00 € in den Jahren 2009 und 2011 und…
…Österreich unzumutbar. Das Finanzamt erließ abweisende Beschwerdevorentscheidungen betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2013 bis 2016 und begründete diese insofern, als der Naturalbeitrag der Ehegattin durch die Erträgnisse der kleinen Landwirtschaft nach dem Preisniveau des Arbeitswohnsitzes des Bf. nicht einmal zehn Prozent des Familieneinkommens betragen hätten…
…Gemäß dem deutschen Steuerrecht seien sämtliche Aufwendungen zur Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes steuerlich begünstigt. Die Einkünfte aus der Kleinlandwirtschaft erfordern viel Arbeit und bringen neben dem Eigenbedarf (Naturalbeiträgen) nur einen bescheidenen Erlös. Die Verlegung des Familienwohnsitzes würde die Aufgabe der Tierhaltung und die Verwahrlosung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Senatsvorsitzende***R1***, den Richter***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R3*** und ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zauner & Mühlböck Rechtsanwälte KG, Graben 21, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 29. Februar 2016 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Mai 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Mai 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, über die Beschwerde vom 9.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 25.11.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
Die stetige Lieferung der Pakete des Auftraggebers XXXX auf den seitens des BF zugeteilten Gebieten ist keine individualisierte und konkretisierte Leistung. Mit der Erbringung der Leistung endete auch nicht das Vertragsverhältnis. Dies spricht gegen das Vorliegen eines Zielschuldverhältnisses. Im Folgenden ist zu prüfen, ob die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. April 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. März 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
So habe Österreich bei der Fernwärme sogar die mit Abstand höchste Inflationsrate im EU-Vergleich. Bei Fernwärme hätten Österreichs Energieversorger die Preise innerhalb der EU am deutlichsten erhöht. In der EU seien die Preise für Fernwärme im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 % gestiegen, während…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache X., vertreten durch das SteuerTeam S93 OG, Schwefel 93, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 16.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Feldkirch vom 24.10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vertreten durch Mag. Barbara Cizek, Hochweg 4, 1170 Wien, über die Beschwerde vom 10. Oktober 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SenV***, den Richter ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, über die Beschwerde vom 8. April 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes ***ZA*** vom 14. März 2016, Zahl: ***000***, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Armin Treichl und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Natascha Gassner, Mag. Tino Ricker und Mag. Eva-Maria Düringer im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache a b, c 141, d c im e…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin AA in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 7. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes XX vom 24. Mai 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin G in der Beschwerdesache PS, Bstr, L, vertreten durch Steuerberater FJ, Jgasse, D, gegen den Bescheid des Finanzamtes BZ vom 27. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin NG über die Beschwerde vom 23. November 2013 des AF, Straße Tür Top 1, XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 14. Februar 2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eugen Amann, Rathausstraße 35a, 6900 Bregenz, gegen den Bescheid des Finanzamt Bregenz vom 01.06.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt…
Eine weitere unsachliche Ungleichbehandlung liege in der willkürlichen Unterscheidung zwischen Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern. Es sei nicht nur so, dass beide Sektoren in der Energieversorgung und damit im selben Feld tätig sind. Die starke Preissteigerung im Energiesektor, die als Ratio für den EKB-S diene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf. , K-Straßexy , Gde X , gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 16. September 2014 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
Auch hier gebe es keinerlei sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung gleicher Tatbestände: der Besteuerung von "Zufallsgewinnen" von Energieerzeugern. Auch hier könne die EU-Notfallmaßnahmen-VO nicht als Rechtfertigung dienen, da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht habe, und der EKB…