…1. Mit gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 erhobener Beschwerde brachte der Beschwerdeführer unter Anschluss einer entsprechenden Bestätigung der schweizerischen Arbeitgeberin und eines Jahreslohnausweises vor, er sei ausschließlich im Nachtdienst tätig und ersuche um Berücksichtigung des steuerfreien Nachtarbeitszuschlages. 2. Auf entsprechenden Vorhalt des Finanzamtes vom 6. Mai…
…Mit Beschwerde vom 26.01.2016 beantragte der Beschwerdeführer (im Folgenden abgekürzt: Bf) mit nachfolgender Begründung die steuerfreie Berücksichtigung von Zuschlägen in den Monaten Januar und Mai 2014: "Die Beschwerde bezieht sich auf den Punkt der überwiegenden Nachtarbeit für die Monate Januar und Mai 2014…
…Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge bis insgesamt 360 Euro monatlich steuerfrei. Aufstellung der monatlichen Zulagen des Jahres 2020 und Berücksichtigung der monatlichen Deckelung von € 360,00: | | Zulagen gesamt* | § 68 Abs 1 EStG…
…BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 17.April 2013 betreffend Abweisung eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides bezüglich Feststellung der Zuerkennung des erhöhten Freibetrages für Nachtarbeit gem § 68 Abs.6 EStG zu…
…dass im gegenständlichen Fall der Steuerfreibetrag gemäß § 68/6 angewendet werden muss, dies rückwirkend ab dem 1.1.2007." Das Finanzamt hat diesen Antrag auf Erlassung eines Bescheides bezüglich Zuerkennung des erhöhten Freibetrages für Nachtarbeit gemäß § 68 Abs. 6 EStG 1988 abgewiesen und dies wie…
…dass im gegenständlichen Fall der Steuerfreibetrag gemäß § 68/6 angewendet werden muss, dies rückwirkend ab dem 1.1.2007." Das Finanzamt hat diesen Antrag auf Erlassung eines Bescheides bezüglich Zuerkennung des erhöhten Freibetrages für Nachtarbeit gemäß § 68 Abs. 6 EStG 1988 abgewiesen und dies wie…
…Wechseldienst beschäftigt ist, hat mit folgender Begründung mit der Eingabe vom 16. Dezember 2012 den "Antrag auf Erlassung eines Bescheides bezüglich Zuerkennung des erhöhten Freibetrages für Nachtarbeit gemäß § 68 Abs. 6 EStG" gestellt: Da seine Arbeitszeit den Zeitraum der Nachtarbeitszeit - nach § 68 Abs. 6 EStG…
…Bf.), ein Angestellter der Grazer Berufsfeuerwehr, stellte am 23. Mai 2012 eine Anfrage an das Finanzamt, inwiefern er einen erhöhten Freibetrag für Nachtarbeit, der ihm seiner Meinung nach zustünde, für bereits vergangene Veranlagungsjahre (2007 bis 2011) geltend machen könne. Das Finanzamt erteilte am 20. August…
…u.a. Zuschläge für Nachtarbeit, das große Pendlerpauschale und Kosten für die Krankenversicherung in Höhe 2.600,05 Euro geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2010 vom 01.09.2011 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer mit 9.012,10 Euro fest. Gegen diesen Bescheid wandte der Beschwerdeführer (Bf…
…und nachvollziehbare Beantwortung des Ergänzungsersuchens gebeten. In seiner Antwort vom 30. März 2026 führte der Beschwerdeführer aus, er habe das Pendlerpauschale wegen der Nachtarbeit beantragt. Er arbeite zwischen 1 Uhr und 9:30 Uhr. Die Gewerkschaftsbeiträge seien von seinem Lohn abgezogen worden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom…
…er: | Kennzahl | Bezeichnung | Betrag | 350 (Lohnzettel) | Bruttobezüge | 47.753,20 € | 394 (Lohnzettel) | Nachtarbeitszuschläge | 10.638,20 € | 351 (Lohnzettel) | Sonstige Bezüge | 1.715,00 € | 357 (Lohnzettel) | Sozialversicherungsbeiträge für laufenden…
…sämtliche monatlichen Lohnabrechnungen von Jänner bis Dezember 2019 Nachweis, dass zusätzlich zum vereinbarten Gehalt ein Zuschlag für Tätigkeiten in der Nacht ausbezahlt wurde. Anmerkung: Als Nachtarbeit im steuerlichen Sinn gelten zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die zwischen 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis € 360,- monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 6 EStG 1988 gelten als Nachtarbeit zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die auf Grund betrieblicher Erfordernisse zwischen 19 Uhr…
…Schichtbetrieb, bei Bedarf 3-Schichtdienst incl. Nachtarbeit und Sonn-/Feiertagsdienst). Dieses Dienstverhältnis war bis 31.Okt.2020 aufrecht. Es endete durch Kündigung des Bf nach dem Auftreten schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen "im Zusammenhang mit der Situation am Arbeitsplatz", die zu dessen Arbeitsunfähigkeit führten ("ausgeprägtes Erschöpfungssyndrom" bzw…
…Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.7.2019 mit folgender Begründung ab: "Gemäß § 68 Abs. 6 EStG 1988 gelten als Nachtarbeit Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden. Da Sie laut eingebrachter Bestätigung lediglich in der Früh- und Spätschicht…
…Hinsichtlich der im Lohausweis (als steuerfrei) ausgewiesenen Zuschläge (Sonntags- und Feiertagszuschlag und Nachtarbeitszuschlag) in Höhe von 3.755,00 CHF (x 0,800097 = 3.004,36 Euro) wurde vom Finanzamt eine Kürzung auf den Betrag von 2.552,26 CHF (x 0,800097 =…
…in Höhe von Euro 10.921 (CHF 11.870,00) und Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Sonn,- Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge in Höhe von Euro 7.684,98 (CHF 8.352,05) enthalten. Dazu kam eine Krankenkassenbeitragsvergütung in Höhe von Euro 1.650,72 (CHF 1…
…stellte diese dem Bf. direkt zu. In seiner Beschwerde vom 13. Dezember 2020 brachte der Bf. vor, dass von seinem Dienstgeber Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtstunden nicht berücksichtigt worden seien, weshalb er einen diesbezüglichen erhöhten monatlichen Freibetrag i.H.v. 540 € gem. § 68 Abs…
…EStG 1988 Folge leiste. Mit Hilfe einer der Beschwerde beiliegenden visuellen Veranschaulichung (Balkendiagramm, Tortendiagramm) werde die im Normalfall notwendige und vergleichsweise vom Bf geleistete Nachtarbeitsmenge aufgezeigt. Nach Ansicht und Rechtsauffassung des Bf sei die gesetzliche Ratio des § 68 EStG 1988 gänzlich negiert und vernachlässigt worden…
…vom 06.04.2016 wurde der Beschwerde teilweise stattgegeben. Die Zuschläge für Sonn-, Feiertag- und Nachtarbeit wurden mit 50 %-igem Erhöhungsbetrag für überwiegende Nachtarbeit in Höhe von 6.480,00 € steuerfrei gewährt. Die „zusätzliche Urlaubsvergütung 50 %“ wurde dagegen nicht als Sonderzahlung gemäß § 67 Abs…