…zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist (VwGH 27.06.2013, 2013/15/0173). Die Bf begründet ihren Antrag vom 16.09.2022 auf Nachsicht gem. § 236 BAO damit, dass die Steuerschuld "Grunderwerbsteuer" iHv € 18.873,59 nicht in dieser Höhe…
…Überschreitung der gemäß § 201 Abs. 2 BAO festgesetzten Jahresfrist mit Bescheid vom 5. August 2013 zurückgewiesen. Der gleichzeitig gestellte Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 BAO von zumindest etwa der Hälfte des Malus, weil zwar die Anfechtung der Jahresfrist ohne Erfolgsaussichten sei, jedoch ein terminlicher Grenzfall…
…Beschwerde vom 17. Jänner 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 8. Jänner 2013 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…erwirtschaften. Somit läge jedenfalls auch eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Immo ESt vor. Mit Bescheid vom 29.11.2017 wurde der Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 BAO vom 15.11.2017 als unbegründet abgewiesen. Am 03.01.2018 legte RA X. als Insolvenzverwalter im…
…Adresse1, über die Beschwerde vom 26.11.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Gänserndorf Mistelbach vom 29.10.2014 betreffend Nachsicht § 236 BAO zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. II.) Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art…
…vom 15. Mai 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 8. Mai 2013 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden Bf. genannt) Fa. P-GmbH in Liquidation eine Nachsicht gemäß § 236 BAO durch Abschreibung (zumindest) der derzeit offenen Mindestkörperschaftsteuerbeträge sowie jener, die noch bis zur endgültigen Löschung der GmbH vorzuschreiben seien. Zur Begründung wurde ausgeführt, mit Generalversammlungsbeschluss vom 7…
…vor allem darum, ob die Nachsicht gemäß § 236 BAO in Bezug auf eine mittlerweile vollständig getilgte Einkommensteuerschuld zu gewähren ist. Gemäß § 236 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach…
…darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (z.B. VwGH 27.6.2013, 2013/15/0173). Der Beschwerdeführer macht ausschließlich das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit geltend. Gemäß § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO, BGBl…
…8042 Graz, vom 19.06.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18.05.2017 betreffend Nachsicht (§ 236 BAO) nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Einkommensteuerbescheid 2017 ein. Sollte dem Beschwerdebegehren nicht stattgegeben werden können, werde in eventu der Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 BAO aufgrund des Vorliegens sachlicher Unbilligkeit gestellt. Aus der Beteiligung an der ***A neu*** GmbH & Co KG habe sich für den Beschwerdeführer inkl. Veräußerungsergebnis eine Einkommensteuerbelastung…
…sachlich unbillig iSd § 236 BAO. Die Feststellung des Vorliegens von "Unbilligkeit" ist dabei nach der Rsp der VwGH keine Ermessensfrage (VwGH 93/17/9156). Wiewohl bei Vorliegen der Nachsichtsvoraussetzungen die Bewilligung der Nachsicht nach der stRsp des VwGH (VwGH 97/14/0013, 2006/15/0259…
…die Beschwerdeführerin, es möge dem Antrag auf Nachsicht stattgegeben werden. Das Begehren der Beschwerdeführerin richtete sich somit klar und deutlich (lediglich) auf die Nachsicht des Altlastenbeitrages. Wegen der Antragsgebundenheit darf eine Nachsicht nicht über den Antrag hinausgehen (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 236 Tz 1; VwGH…
… 236 BAO auf Abgaben schlechthin Anwendung, gleichgültig ob es sich um Hauptabgaben oder um Nebenansprüche iSd § 3 BAO (zB wie hier um Aussetzungszinsen) handelt (VwGH 12.5.1986, 86/15/0015). Zudem ist für die Nachsicht entrichteter Abgaben an den Begriff der Unbilligkeit kein anderer…
…jeweiligen Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 1995 bis 1998 und nach Anführung der wesentlichen Judikatur zur Nachsicht aus, dass die belangte Behörde an der im Abweisungsbescheid vom 14.1.2019 getroffenen Rechtsmeinung festhalte. Ergänzend führte sie aus, dass der Unbilligkeitstatbestand des § 236 BAO nicht auf die Vorschreibung…
…Liegenschaft im Jahr 2016 der Eintritt einer vom Gesetz objektiv nicht gewollten Doppelbesteuerung (vgl VwGH 17.09.1990, 90/15/0118) nicht erkannt werden. Die Nachsicht nach § 236 BAO dient im Übrigen nicht dazu, im vorangegangenen Festsetzungsverfahren allenfalls unterlassene Einwendungen nachzuholen (VwGH 07.07.2011…
…von der belangten Behörde berücksichtigt werden müssen und die Abgabenbehörde sei von der Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichtshofes abgegangen, ist nochmals daran zu erinnern, dass die Nachsicht nach § 236 BAO nicht dazu dient, im vorangegangenen Festsetzungsverfahren allenfalls unterlassene Einwendungen nachzuholen (VwGH 7.7.2011, 2008/15/0010…
…Abs. 4 B-VG zu beurteilen war, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Fragen, welche Voraussetzungen für die Gewährung der Nachsicht erfüllt sein müssen und wann Unbilligkeit iSd § 236 BAO vorliegt, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits beantwortet (vgl. dazu die unter II.3. zitierten Entscheidungen). Wien, am…
…auf die Einhebung einer Abgabe beziehen. Eine in der Abgabenfestsetzung gelegene Unbilligkeit rechtfertige nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Nachsicht im Sinne des § 236 BAO (vgl. VwGH 08.04.1991, 90/15/0015 ; VwGH 23.03.1999, 98/14/0147 ). Aus Sicht des Bundesfinanzgerichts hat…
…gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend mitverursacht sein (Stoll, BAO § 236 S. 2431). Eine Unbilligkeit ist dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldner so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht an der Existenzgefährdung nichts ändert (vgl. VwGH…