…fort (Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Bei der Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt nach § 154 AußStrG unterbleibt eine Einantwortung und es kommt zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Der Beschluss über die Überlassung an Zahlungs statt stellt keinen Erwerbstitel für die Erbschaft dar, sondern…
…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs Statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt…
…sofern er vom Anfall (d.h.von seinem , mit dem Tod des Erblassers entstandenen Erbrecht) durch Abgabe einer Erbantrittserklärung Gebrauch macht.(VwGH 27.09.1990,89/16/0216) Gegenstand des Erwerbes ist das Nachlassvermögen. Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt der Entstehung…
…Bezirksgerichtes Ried im Innkreis vom 11. November 2016). Mangels Einantwortung der Verlassenschaft gibt es keinen Gesamtrechtsnachfolger. Bei der sog „Abtuung armutshalber“ ( § 153 AußStrG) sowie bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs Statt ( § 154 AußStrG) unterbleibt eine Einantwortung (daher keine Gesamtrechtsnachfolge); der Zustand der ruhenden Erbschaft…
…5.2024 erging in der Verlassenschaftssache der Verstorbenen folgender Beschluss des Bezirksgerichtes ***BG***: 1. Die Ergänzung der Vermögenserklärung, wonach sich das reine Nachlassvermögen von € 57.374,51 auf nunmehr € 57.470,31 erhöht, dient zur Kenntnis. 2. Das Finanzamt Österreich wird zu Str…
…lag diese unter dem Selbstbehalt iHv 6.191,20 € lag und führte begründend aus, dass Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien. Die geltend gemachten Aufwendungen könnten daher mangels Zwangläufigkeit nicht berücksichtigt werden. In…
…erfolgt eine Neuberechnung. Dieses Konto stellt laut Bilanz eine Verbindlichkeit dar und nicht Eigenkapital. Daher besteht auch eine Forderung des Erblassers, die eine Aktivpost des Nachlassvermögens darstellt und gleichteilig auf die Erben aufzuteilen ist.“ 6. Vorlageantrag In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag räumte der Bf. ein…
…dem Ergänzungsersuchen vom selben Tag wurde die Bf. dazu aufgefordert, folgende Unterlagen zu übermitteln: "Verlassenschaftsabhandlung (Nachlassvermögen) bzw. den Beschluss über die vorhandenen Nachlassaktiva inklusive Protokoll über die Aufstellung der Aktiva und Passiva Übergabsvertrag/Schenkungsvertrag Kostenaufstellung der Begräbniskosten inkl. Zahlungsnachweise und Belege in Kopie Erhaltene Kostenersätze…
…außergewöhnliche Belastungen, darunter Begräbniskosten in Höhe von 8.826,05 € geltend gemacht. Mit Ergänzungsvorhalt vom 25.2.2021 wurden unter anderem folgende Fragen an die Beschwerdeführerin gerichtet: Um die Begräbniskosten berücksichtigen zu können würde um Übermittlung folgender Unterlagen ersucht werden: Verlassenschaftsabhandlung (Nachlassvermögen Aktiva), Übergabsvertrag…
…F ist am ***1*** verstorben. Mit Beschluss des BG C vom 19. April 2021 wurde bestimmt, dass eine Verlassenschaftsabhandlung mangels eines den Wert von 5.000,00 € übersteigenden Nachlassvermögens unterbleibe (gem. § 153 AußStrG). Der erblichen Tochter Frau D E sei die Ermächtigung erteilt worden…
…ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2019 beantragte die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz Bf.) außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 6.234,99 € (Begräbniskosten für ihre Mutter), welche wegen Deckung im Nachlassvermögen nicht berücksichtigt wurden (Bescheid vom 18. März 2020). Gegen diesen Bescheid erhob die Bf…
…gestellten Antrages gemäß § 153 Abs 2 AußStrG die Ermächtigung erteilt, das vorhandene Nachlassvermögen zur Gänze zu übernehmen sowie Löschungserklärungen in einverleibungsfähiger Form zu fertigen. Über das Guthaben bei Banken war somit der Sohn alleine verfügungsberechtigt. Gleichzeitig wurde dem ***4*** die Ermächtigung erteilt, die Arbeitnehmerveranlagung zu…
…März 2017 wurden die Begräbniskosten mit der Begründung nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt, dass diese Kosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien. Die geltend gemachten Aufwendungen hätten daher mangels Zwangsläufigkeit nicht berücksichtigt werden können. Gegen…
…ob die Begräbniskosten das Nachlassvermögen übersteigen und insoweit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Die Bf beantragte in ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 die Berücksichtigung von Begräbniskosten in der Höhe von Euro 4.613…
…Protokoll über die Verlassenschaftsabhandlung) vorgelegt. 3. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2016 blieben die Begräbniskosten mit der Begründung, diese gehörten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten und seien vorrangig aus dem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten, außer Ansatz. 4. Dagegen wandte sich die Beschwerdeführerin mit Beschwerde und…
…03.2012 ging hervor, dass die Erblasserin, Gattin ein aus Bankguthaben, Bargeld und Schmuck bestehendes Nachlassvermögen von € 2.297,40 dem Bf. hinterließ. An Verlasssenschaftsschulden wurden Begräbniskosten samt Nebenspesen von € 7.015 und die Gerichtskommissionsgebühr von € 139,32 festgestellt. Der Nachlass wurde…
…gewesen sei, der mj. Tochter B den Betrag von 64.337,80 Euro, der nachweislich im Nachlassvermögen nicht vorhanden war, auf ein gesperrtes Sparbuch zu überweisen. Die Witwe habe also auf eigene Barmittel zugreifen müssen und sei darüber hinaus nicht in der Lage gewesen, die…
…als ob sie vom Erblasser selbst zu tragen wären. Sie seien demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Fänden die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung, komme eine Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung nicht in Betracht und es fehle insoweit an der Zwangsläufigkeit…
…dass Begräbniskosten vorrangig von den Aktiva des Nachlasses zu bestreiten sind. Mit Einkommensteuerbescheid vom 25.07.2025 wurden die geltend gemachten Begräbniskosten nicht anerkannt. Die Kosten seien aus dem Nachlassvermögen (Aktiva) zu tragen. Hinsichtlich der restlichen Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen wurde ebenfalls eine Anerkennung verweigert…
…tätigen Personen von allgemeinem Interesse seien. Von den Begräbniskosten seien € 1.820,84 nicht berücksichtigt worden. Dieser Betrag sei aus dem Nachlassvermögen (Aktiva) zu tragen. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin eine Beschwerde ein. Darin führte sie aus, sie sei Leiterin für einen Praxishort…