IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der X, vertreten durch Y, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08. Juni 2016, Steuernummer, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die…
…70 Euro mitgeteilt. Das Bundesfinanzgericht sieht es als erwiesen an, dass die Waren der vorübergehenden Ausfuhr in den Veredelungserzeugnissen enthalten waren. 2. Beweiswürdigung Bei der passiven Veredelung ist das Nämlichkeitsprinzip zu beachten. Dies bedeutet, dass die Waren der vorübergehenden Ausfuhr in den Veredelungserzeugnissen enthalten sein…
…die zur Überführung in den freien Verkehr eingeführten Waren mit den seinerzeit ausgeführten Waren identisch sind. Es herrscht strenges Nämlichkeitsprinzip. Im vorliegenden Fall scheint eine besondere Beachtung der Nachweispflicht geboten. Denn nach der Aktenlage befanden sich im Zolllager in Serbien neben den verfahrensgegen-ständlichen zusätzlich…
…534 Abs. 2 ZollR-DG können die Zollbehörden die gemeinsame Lagerung von äquivalenten Waren zulassen, sofern es wegen deren Vermischung oder Vermengung nicht möglich ist, jederzeit den zollrechtlichen Status jeder Warenart festzustellen. Das Nämlichkeitsprinzip wird durch das Äquivalenzprinzip durchbrochen. Gemäß Abs. 3 leg. cit. können…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache XX Wirtschaftsprüfungs GmbH (FN Zahl1; vorm. YY GmbH) als Rechtsnachfolgerin der XX Wirtschaftsprüfungs GmbH (FN Zahl2), Adresse, vertreten durch XX Wirtschaftsprüfungs GmbH, Anschrift gegen die Bescheide des FA Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Bf-Adr, vertreten durch die VertrBf, AdrVertr, über die Beschwerde gegen den Bescheid des FA (jetzt Finanzamt Österreich) vom 27. November 2012 betreffend Kapitalertragsteuer 2009 bis 2011 zu Recht erkannt…
Dieses Kapital wurde in Tranchen übermittelt und stand grundsätzlich nicht zur freien Verfügung der Bf1, sondern wurde in Punkt 3.1 des TLFA Vertrages zur spezifischen Verwendung und Finanzierung des Erwerbs von Aktien für die 100 % ige Tochter der Bf1, die ehemalige Bf2, festgelegt. Damit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache C, ehemalige St.Nr. 000*, nunmehrige St.Nr. 00* ehemals Adresse, nunmehr Name/Adresse, ehemals vertreten durch D, Steuerberatungs- u. Wirtschaftsprüfungskanzlei, Adresse , nunmehr gemäß § 80 BAO vertreten durch Insolvenzverwalter Hrn. Name…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht beschließt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf2*** und ***Bf3*** als Erben nach ***Erblasserin***, alle vertreten durch Dr. Rebekka Stern, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, betreffend die Beschwerde vom 8. Jänner 2021…
30.09.2006 | | | 53.525.000,00 | | VI. Beweiswürdigung Zu diesen Sachverhaltsfeststellungen gelangte der Senat auf Grund der eingesehen Unterlagen sowie dem damit im Einklang stehenden Vorbringen der Bf. in ihren schriftlichen Eingaben. Der nunmehr festgestellte Sachverhalt wurde in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, als ehemaliger Gesellschafter der ***1***, über die Beschwerde vom 23. Mai 2020 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Salzburg-Land (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 19. Mai 2020 betreffend eines…
Bezüglich des Vorbringens der langen Verfahrensdauer und den damit verbundenen Aufbewahrungsfristen verweist der steuerliche Vertreter auf sein Antwortscheiben vom 14.6.2017 bezüglich des Vorhalts des BFG vom 30.9.2016. Mit Schreiben vom 6.4.2021 nimmt der bevollmächtigte steuerliche Vertretung nach Fristverlängerungen zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache x, y, vertreten durch Masseverwalter Mag. Markus Siebinger, Krugerstraße 17/3, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 5. Jänner 2012, betreffend Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer gem…
Der Steuerberater ergänzte, dass im Betrieb der Bf.2 zwar keine Vollausstattung an landwirtschaftlichen Maschinen gebe, durch die Zupachtungen würden die fehlenden Maschinen, die Frau Bf nicht habe, durch Maschinenringaufträge fremdüblich zugekauft. Eine vollständige Trennung liege vor, weil es beiden Betriebsinhabern aus zivilrechtlichen Gründen und…
Die nächste Besprechung habe dann am 08.10.2015 stattgefunden. Dabei ging es darum, wer das Geld im Namen der str. Fremdleister entgegen genommen hätte und um Anmeldungen beschäftigter Dienstnehmer bei der GKK, welche sich nachträglich als Fälschungen erwiesen hätten. Die AP habe darauf hingewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 5. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die Bescheide des ***FA*** vom 9. Februar 2017 hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer 2007, 2008, 2009, 2011 und 2012 sowie Einkommensteuer 2007, 2008, 2009, 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Alexander Beißer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch TPA Holding Steuerberatung GmbH, Hartenaugasse 6, 8010 Graz, und Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache X-Ltd als Rechtsnachfolgerin der XX123GmbH, Anschrift, vertreten durch Y-Steuerberatung, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juni 2017 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. als beisitzenden Richter, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Robert Dorfmeister als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerden der Bf, Adr (nunmehr…