…wurde angeführt, dass bezüglich der arbeitsmedizinischen Leistungen lediglich die Untersuchung vor Ort stattfinde, die Befunde und Berichte im Arbeitszimmer verfasst werden. Dabei übersteige die im Arbeitszimmer/Betriebsstätte aufgewendete Zeitkomponente die Untersuchungszeitspanne bei weitem. Daher sei das Arbeitszimmer für alle beruflichen Tätigkeiten der Mittelpunkt. Die Rechtschutzversicherung…
…Serververbindungen, Monitoren etc.) ausgestattet und erfülle alle Voraussetzungen für ein professionelles Arbeitsumfeld. Aufgrund der Art seiner Tätigkeit und der Arbeitsorganisation stelle das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Tätigkeit dar. In der Beschwerdevorlage nahm das Finanzamt unter Hinweis auf § 16 Abs. 1 Z 7…
…03.07.1990, 90/14/0069). Dass im gegenständlichen Fall der Mittelpunkt der Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat liegt, ist lediglich konsequente Folge der Freizügigkeit im Binnenmarkt. Die Fahrten des Bf vom Einsatzgebiet direkt an den Familienwohnsitz und umgekehrt sind dem dritten Satz des § 26…
…dass der Bf. im Jahr 2009 (gemeint: 2008) regelmäßig wiederkehrend an einem Einsatzort (Graz) tätig gewesen sei und daher keine Reisekosten zu berücksichtigen seien. Eine Reise liege nur dann vor, wenn kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Mit Berufungsvorentscheidung (nunmehr: Beschwerdevorentscheidung) für das Jahr…
…welche über 25km entfernt seien, sei das entsprechende Taggeld (Inland, Ausland) gewährt worden. Sei an einem Ort ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden (z.B. Wien nach 15 Tagen), dann sei die Aufstockung auf das erhaltene Taggeld nicht mehr gewährt worden. § 26 Z 4…
…Tage im häuslichen Arbeitszimmer gearbeitet, kann der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer nicht als erwiesen angesehen werden. Zum Beschwerdepunkt Arbeitszimmer wird überdies um Wiederholungen zu vermeiden auf die o.a. Begründung in der Beschwerdevorentscheidung betreffend beide Beschwerdejahre hingewiesen, die ausdrücklich auch Inhalt…
…einzelnen nicht zusammenhängenden Tagen können die Eignung eines Ortes zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründen, sofern die Dauer einer solchen wiederkehrenden Beschäftigung am selben Ort insgesamt ein Ausmaß erreicht, welches zum Wegfall der Voraussetzungen des in typisierender Betrachtungsweise unterstellten Verpflegungsmehraufwandes zu führen hat (vgl…
…gemäß § 20 Abs. 1 Ziff. 2 lit. d EStG 1988 erfüllt bzw. ob dieses den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet. 3.1. Zu Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) Gemäß § 93 Abs 3 lit. a BAO hat ein Bescheid unter anderem eine Begründung zu enthalten, wenn ihm…
…Umsatzsteuer der Zeiträume 1-6/2016, 7-12/2016 sowie 1- 7/2017 zurückgenommen. Im gegenständlichen Verfahren ist strittig, ob die Schätzungsmethode in Form des Sicherheitszuschlages zu Recht erfolgte und ob das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit der…
…Auftraggebers. Diese Tätigkeit wird daher nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung nicht typischerweise in einem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer erbracht, sodass dieses Arbeitszimmer sodann nicht den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt. Dass bisweilen Schreibarbeiten und Vorbereitungen notwendig sind, macht jedoch ein dafür verwendetes Zimmer nicht zum Mittelpunkt der Tätigkeit…
…Umfang in der beschwerdegegenständlichen Wohnung verrichtet und demgegenüber außerhäusliche Termine (Ortsaugenscheine in Objekten, Besprechungen mit den Auftrag gebenden Hausverwaltungen in deren Büros) in geringerem Umfang wahrgenommen haben. Die Wohnung bildete daher, wie das Gericht im Zweifel annimmt, den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Bf…
…bzw 852,57 Euro für das Jahr 2017 nicht. Begründend führte sie aus, dass sich der Mittelpunkt der Tätigkeit des Bf im Außendienst befinde. Ein Arbeitsraum (Büroraum) im Keller des Wohnhauses des Bf sei auch dann im Wohnungsverband gelegen, wenn er über einen (weiteren) Eingang…
…dass Mittelpunkt einer beruflichen Tätigkeit nicht nur ein einzelner Ort, sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein könne. Würden derartige Einsatzgebiete regelmäßig bereist, begründeten sie einen (neuen bzw. weiteren) Tätigkeitsmittelpunkt (vgl. VwGH 28.5.1997, 96/13/0132). Zur Nichtberücksichtigung der geltend gemachten Kosten…
…für Außendiensttätigkeiten, sowie (nach Ansicht der Finanzverwaltung allerdings subsidiär bzw. nur in Fällen einer Innendiensttätigkeit) für vorübergehende Tätigkeiten an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde (zum Beispiel zu Ausbildungs- oder Schulungszwecken) eine Steuerfreiheit vom AG nach (ihn verpflichtenden) lohngestaltenden Vorschriften gewährter Tagesgelder vorsieht, wobei…
…VwGH wird ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit an einem Ort nur aufgrund längeren durchgehenden Aufenthaltes oder aufgrund wiederkehrenden Einsatzes über einen längeren Zeitraum begründet (zB VwGH 21.11.1991, 90/13/0101) und zwar insbesondere wenn Tätigkeiten an einem Ort in der Dauer von zumindest…
…nur dann vorliege, wenn dieses ausschließlich beruflich genutzt werde und den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstelle. Für den Fall, dass der Arbeitgeber bzw die Arbeitgeberin grundsätzlich ein Büro zur Verfügung stelle und dieses nur vorübergehend wegen Corona nicht genutzt werden könne, seien die Kosten…
…auch mit der im Erkenntnis des BFG vom 01.02.2019, RV/1100059/2017, dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag. Nach diesem Erkenntnis bewirkt eine dreijährige Tätigkeit in den USA, die ursprünglich auf längere Zeit geplant war, auch dann keine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen…
…soziale Engagements. Wirtschaftliche Bindungen gehen vor allem von örtlich gebundenen Tätigkeiten und von Vermögensgegenständen in Form von Einnahmequellen aus. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist durch eine zusammenfassende Wertung aller Umstände zu ermitteln. Entscheidend ist letztlich, welcher Vertragsstaat für die Person der bedeutungsvollere ist (vgl. VwGH…
…nächstes Entscheidungskriterium der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" heranzuziehen. Dabei ist festzustellen, zu welchem Vertragsstaat die natürliche Person die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Die engeren persönlichen Beziehungen bestehen regelmäßig am Ort des Familienwohnsitzes, an dem Ort der Betätigung politischer, religiöser, kultureller sowie weiterer Tätigkeiten zur…
…mit Beginn der Entsendung nicht sämtliche Zelte in Österreich abbrechen und ihren persönlichen Lebensmittelpunkt nach Italien verlagern wollte. Somit ist der Mittelpunkt der persönlichen Beziehungen der Bf. im Beschwerdejahr weiterhin in Österreich zu verorten. Wirtschaftliche Beziehungen gehen vor allem von örtlich gebundenen Tätigkeiten und von…