IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 21.03.2014 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer 2012 und 2013 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Dies mit der Begründung, dass Reisen die durch ein privates Erholungs- und Bildungsinteresse mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt sind, auch nach dem Erkenntnis des VwGH vom 27.1.2011, 2010/15/0197, der Abzug als Betriebsausgaben bzw…
…Veranlassung andererseits wird der betriebliche/berufliche Anteil als abzugsfähig angesehen. Anwendungsfälle der streitgegenständlichen Art (Reisen, Messebesuche) fallen jedenfalls in diesen „Mischbereich“ (Studienreisen etc. mit Mischprogramm vgl. VwGH 31.5.2000, 97/13/0228). Seitens des Verwaltungsgerichtshofes erfolgte eine Änderung der Rechtsprechung nur im Fall einer…
…2002/15/0034). Es sei also eine ausschließliche Zuordnung zum Schulbetrieb Voraussetzung für die Anerkennung der streitgegenständlichen Reisekosten. Bei Studienreisen mit Mischprogramm sei jedenfalls keine derartige ausschließliche Zuordnung möglich und gegeben. Eine mögliche berufliche Mitverwertung würde einen Aufwand noch nicht zum beruflich veranlassten Aufwand machen…
…der nur zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand keinesfalls zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (vgl das bereits zitierte Erkenntnis VwGH vom 24.04.1997…
…werden (VwGH 31.3.03, 2000/14/0102 ). Maßgebend für die steuerliche Beurteilung ist die Gestaltung des Aufenthaltes ohne Berücksichtigung der Reisebewegungen (VwGH 10.5.94, 93/14/0104 ). Liegt ein sog „Mischprogramm“ vor, das also neben beruflich veranlassten Programmpunkten auch den Besuch der üblichen…
…fallen können, ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Aufwendungen für Reisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (VwGH vom 29.1.2002, 98/14/0124). Auslandsreisen – insbesondere Studienreisen, aber…
…Das touristische Rahmenprogramm der Bildungsreise sei in Bezug auf das Gesamtprogramm untergeordnet gewesen, sodass nicht einmal annähernd von einem Mischprogramm gesprochen werden könnte. In einem vom Landesschulrat vorgelegten Schreiben vom 22. September 2008 wurde auf intensive Gspräche mit Vertretern der chinesischen Partner aus verschiedenen chinesischen…
…käme man auch nur auf 6 Stunden. Es sei daher ersichtlich, dass ein Mischprogramm vorliege. Private Erholungs- und Bildungsinteressen sowie betriebliche/berufliche Interessen seien untrennbar vermengt. Die Aufwendungen für die Reise seien daher nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Am 19.10.2022 brachte die Bf im…
…27.01.2011, 2010/15/0043, siehe dazu LStR 2002 Rz 281 und Rz 295 ff). Im Fall einer untrennbaren Vermengung von betrieblicher und privater Veranlassungskomponente (Mischprogramm, LStR 2002 Rz 281) liegt jedoch keine betriebliche Veranlassung vor. Kosten einer Studienreise nur dann abzugsfähig, wenn die…
…Reiseprogramm die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Es bestünden keine Zweifel daran, dass die Studienreise private Erholungs- und Bildungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt und somit ein "Mischprogramm" vorliege. Außerdem sei die Reise aufgrund der geplanten Aktivitäten (Besichtigen von Landschaften und Sehenswürdigkeiten, Gespräche mit Einheimischen etc.…
…einzelne Tage ausschließlich als beruflich veranlasst anzusehen. Eine Aufteilung der Reisen in beruflich veranlasste und private Reisetage ist somit nicht möglich. Es liegt ein untrennbares Mischprogramm vor; sämtliche Programmpunkte sind nicht nur für Angehörige der Berufsgruppe des Beschwerdeführers interessant, sondern auch für die Allgemeinheit von…
…2000/13/0183; 31.2.2003, 2000/14/0102) zur steuerlichen Anerkennung von Studienreisen entschieden, dass Kosten für Reisen mit typischem Mischprogramm grundsätzlich als Aufwendungen für die Lebensführung iSd § 20 (1) Z2 lit a EStG 1988 anzusehen seien. Davon ausgenommen sind lediglich Reisen, bei denen…
…bzw. des Präsidenten des Oberlandesgerichtes vorgesehen gewesen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 13. Mai 2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen, weil es sich bei der Reise um ein "sogenanntes Mischprogramm" gehandelt habe, "da sich berufliche und touristische Teile der Reise nicht klar trennen lassen, d.h…
…wurde nach Darlegung der gesetzlichen Grundlagen ausgeführt, dass der Verwaltungsgerichtshof den Kosten für Reisen, die durch ein privates Erholungs- und Bildungsinteresse mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt seien, den Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten versagt habe. Im Fall einer untrennbaren Gemengelage von…
…geltend (Kilometergeld, Hotelkosten, Taggeld). Im angefochtenen Bescheid versagte das Finanzamt den angeführten Aufwendungen die Anerkennung als abzugsfähige Werbungskosten, da nach Ansicht der Abgabenbehörde ein „Mischprogramm“ vorgelegen sei. Privatzeiten dürften bei Fortbildungsveranstaltungen nicht mehr Raum als jenen einnehmen, der für die berufliche Fortbildung verwendet wird, wobei…
… 16 Abs. 1 Z 9 EStG hat der Verwaltungsgerichtshof nicht nur den Kosten für Reisen, die durch ein private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt sind, den Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten versagt, sondern auch den Kosten für Reisen…
…Mit Einkommensteuerbescheid vom 7. November 2011 erkannte das Finanzamt die angeführten Kosten nicht als Werbungskosten an; begründend wurde ausgeführt, dass Kosten für eine Studienreise mit einem Mischprogramm der privaten Lebensführung zuzuordnen seien. Entscheidend sei nicht, ob der Dienstgeber eine Dienstfreistellung gewähre, sondern müsste das Reiseprogramm…
…in Betracht, wenn aufgrund des Reiseprogrammes und der Durchführung der Reise die Möglichkeit eines privaten Reisezwecks nahezu ausgeschlossen ist. Kosten für Studienreisen, deren Gegenstand ein so genanntes Mischprogramm darstellt, sind daher in den Bereich der privaten Lebensführung zu verweisen. Daher werden Kosten für Studienreisen, bei…
… 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 hat der Verwaltungsgerichtshof nicht nur den Kosten für Reisen, die durch ein private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt sind, den Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten versagt, sondern auch den Kosten für…