…in Höhe von 60% vorzunehmen, da sich bei der Ermittlung des Anteils der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche ein Anteil von 84,33% an begünstigten Flächen ergebe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30.3.2011 gab das Finanzamt dem Begehren teilweise statt. Statt einer Kürzung in Höhe…
…7 lit. d BewG 1955 in Höhe von 60% für Mietzinsbeschränkungen zu gewähren. In weiterer Folge wurde eine Zinsliste samt einer Nutzflächenaufstellung für Jänner 2008 übermittelt, sowie die Zusicherung für die Förderung der Wiener Landesregierung. Das Finanzamt legte die Berufung sodann dem unabhängigen Finanzsenat zur…
…der eine kalkulatorische Gewinnkomponente beinhaltet, gilt dieser Mietzins nicht als ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter. Bei der Ermittlung des Anteiles der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Fläche sind die Wohnräume mit ihrer tatsächlichen nutzbaren Fläche, die gewerblichen Zwecken dienenden Räume jedoch nur mit ihrer halben…
…in welchem eine Vermietung unter Bedachtnahme (Nicht-Ausblenden) auf landesgesetzliche Mietzinsbeschränkungen (iZm Wohnbauförderungsmaßnahmen) als fremd- bzw marktüblich umsatzsteuerlich anerkannt worden ist. In Beantwortung des Vorhalts teilte die Vertretung des Bf mit Schreiben vom 17.6.2014 (BFG 52) unter Anschluss eines an die Förderstelle des…
…der eine kalkulatorische Gewinnkomponente beinhaltet, gilt dieser Mietzins nicht als ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter. Bei der Ermittlung des Anteiles der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Fläche sind die Wohnräume mit ihrer tatsächlichen nutzbaren Fläche, die gewerblichen Zwecken dienenden Räume jedoch nur mit ihrer halben…
…Vermietung dem Vollanwendungsgebiet des MRG unterliege. Der Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche betrage 85,63% (geschäftlich genutzte Flächen 827,01 m2 und für Wohnzwecke genutzte Flächen 2.051,06m2) weshalb das Ausmaß der Kürzung mit 60% anzusetzen sei. Der Grundsteuermessbetrag sei entsprechend festzusetzen…
…statt: „Hinsichtlich der Gesamtnutzfläche wird der Berufung stattgegeben und auf den Betrag in Höhe von 1379,11 m2 berichtigt. Bezüglich der Mietzinsbeschränkung darf folgendes festgestellt werden: Bei nach dem 28.2.1994 abgeschlossenen Mietverträgen für Wohnungen der Kategorie A und B gilt an Stelle des…
…kein Mietzins entrichtet wird, ist ebenfalls kein Abschlag zu gewähren. Laut der vorgelegten Nutzflächenaufstellung und der Mietverträge können daher nur die Wohnungen top 7 und top 19 mit einer Nutzfläche von zusammen 59,56m2 als von einer Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche beurteilt werden. Dies ergibt zu…
…Fläche von 1.949,98 m2. Unter Punkt 8. „Falls ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, Ausmaß der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen, die folgenden Zwecken dienen“: gab die Bf. die gesamte Wohnzwecken dienende nutzbare Fläche, 1.708,17 m 2 und…
…Fläche 10.487,89 m 2 . Unter Punkt 8. „Falls ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, Ausmaß der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen, die folgenden Zwecken dienen“: gab die Bf. die gesamte Wohnzwecken dienende nutzbare Fläche, 6.057,54 m 2 und…
…Lokalzusammenlegung“ 148,78 m 2 beträgt. Unter Punkt 8. „Falls ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, Ausmaß der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen, die folgenden Zwecken dienen“: gab die Bf. die gesamte Wohnzwecken dienende nutzbare Fläche, 1.245,47 m 2 und…
…Fläche 4.001,89 m 2 . Unter Punkt 8. „Falls ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, Ausmaß der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen, die folgenden Zwecken dienen“: gab die Bf. die gesamte Wohnzwecken dienende nutzbare Fläche, 2.138,94 m 2 und…
…aufweist. Unter Punkt 8. „Falls ein durch gesetzliche Vorschriften beschränkter Mietzins entrichtet wird, Ausmaß der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Flächen, die folgenden Zwecken dienen“: gab die Bf. die gesamte Wohnzwecken dienende nutzbare Fläche von 1.946,88 m 2 an. Mit Feststellungsbescheid vom 4…
…Zulässigkeit der Revision: Sollte die Judikatur betreffend preisrechtliche Zangsvorschriften (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082) auf förderungsbedingte landesgesetzliche Mietzinsbeschränkungen anzuwenden sein und sollten deshalb die Folgen der Beschränkungen in einkommensteuerlicher Hinsicht auszublenden sein, dann müsste dies in gleicher Weise auch für die Umsatzsteuer gelten…
…ÖStZ 2023/249). Der Bf ist der Auffassung, dass die derzeit auf den Einheiten lastenden Altverträge und die damit einhergehenden 'tatsächlichen' Mietzinsbeschränkungen bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. Im Gutachten von "SV-MW" kommen diese Beträge in der Zeile "Miete IST pro m² in EURO…
…um 35% ist auf Grund des Artikels II des AbgÄG 1982 durchzuführen. Der erhöhte Einheitswert ist die Basis für alle vom Einheitswert abgeleiteten Abgaben und Beträge. Die Feststellung erfolgte laut Erklärung. Die Mietzinsbeschränkung wurde angepasst." Die Beilage zum Bescheid enthält folgende Berechnung: | Bauj. Gt…
2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…
…1896 handle, welches in der Schutzzone der Stadt ***4*** liege. Aufgrund des Wegfalles der Mietzinsbeschränkungen und der Wohnungssanierung sowie der Sanierung des Hauses insgesamt seien die jährlichen Mieteinnahmen auf 16.200 Euro im Jahr 2016 angestiegen (Einnahmenseite). Ausgabenseitig seien durch die Renovierung der Fassade, des…
…dass auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft befindliche Gebäude sei 1894 errichtet worden und unterliege daher dem Vollanwendungsbereich des MRG. Der Anteil der von der gesetzlichen Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Fläche betrage 85,6 %, weshalb bei der Berechnung des Einheitswerts eine Kürzung um 60 % statt um 3 % gemäß…
…selbst diesen Zinssatz in ihrer ursprünglichen Berechnung des Ertragswertes und den davon abgeleiteten fiktiven Anschaffungskosten angesetzt hat. 28) Für Mietwohnhäuser, die keiner Mietzinsbeschränkung nach dem Mietrechtsgesetz unterliegen, wird nach der Fachliteratur für Immobilienbewertung im Allgemeinen ein Zinssatz von 2,5% bis 5% für angemessen erachtet. …