2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…
Die belangte Behörde beantragte im Vorlagebericht vom 29.9.2010, eingelangt am 1.10.2010, die Abweisung der Beschwerden betreffend die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 15. 4. 2010, 19. 4. 2010 und 20.4.2010, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2005, 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach der am 03.02.2014 verstorbenen M, vertreten durch den erbl. Witwer W als mit Beschluss des Bezirksgerichtes BG vom 11.11.2016 bestellter Verlassenschaftskurator, AdresseW, dieser vertreten…
…der weiteren Überschreitungen. Eine Mietzinsanpassung hat jeweils ab Überschreiten einer 3 % - Grenze bis zu maximal einem Jahr im Nachhinein zu erfolgen. VII. Besichtigung des Mietgegenstandes Die Mieterin hat der Vermieterin oder dessen Beauftragten die Mieträume nach Voranmeldung zu zumutbaren Zeiten zugänglich zu machen. Bei Gefahr…
…Die GmbH ist sohin Mieterin dieses Bestandverhältnisses, welcher Mietübergang vermieterseits unter der Bedingung der Berücksichtigung der Anpassungen des Mietvertrages durch diesen Vertrag vollhinhaltlich anerkannt wird. In Punkt III dieses Vertrages wird eine Mietzinsanpassung, rückwirkend mit 01.01.2011 vereinbart.( Hauptmietzins idHv € 2.870,00…
…werden, dass es sich bei dem mit dem Ehegatten vereinbarten Hauptmietzins jedenfalls um einen fremdüblichen gehandelt haben muss, und es lediglich zu einer üblichen Mietzinsanpassung im Zuge der Erstellung eines Neuvertrages kam. Anzumerken ist weiters, dass das Gesetz für die befristete Vermietung von Neubauwohnungen, welche…
…dass die Bemessung der strittigen Miete nach der vorliegenden Aktenlage fremdunüblich festgesetzt bzw. gestaltet wurde. Die Eheleute vereinbarten weiters im Juni 2007 zu Lasten des Ehemann als Mieter eine nachträgliche Mietzinsanpassung zum 1. Jänner 2007 (Mietzinserhöhung von monatlich brutto 2.200,00 € auf brutto…
…dass die Bemessung der strittigen Miete nach der vorliegenden Aktenlage fremdunüblich festgesetzt bzw. gestaltet wurde. Die Eheleute vereinbarten weiters im Juni 2007 zu Lasten des Beschwerdeführers als Mieter eine nachträgliche Mietzinsanpassung zum 1. Jänner 2007 (Mietzinserhöhung von monatlich brutto 2.200,00 € auf brutto…
…für die Lösung der streitgegenständlichen Rechtsfrage maßgeblichen Bestimmungen des schriftlichen Mietvertrags vom 14.6.2018 lauten wie folgt: "Art. II - Entgelte 1) Zusammenfassung Die vom Mieter monatlich im Voraus zu leistenden Entgelte bestehen aus: a) dem vereinbarten Mietzins, b) den jeweiligen Mietzinsanpassungen, wie unter Art…
…für die Lösung der streitgegenständlichen Rechtsfrage maßgeblichen Bestimmungen des schriftlichen Mietvertrags vom 14.6.2018 lauten wie folgt: "Art. II - Entgelte 1) Zusammenfassung Die vom Mieter monatlich im Voraus zu leistenden Entgelte bestehen aus: a) dem vereinbarten Mietzins, b) den jeweiligen Mietzinsanpassungen, wie unter Art…
…für die Lösung der streitgegenständlichen Rechtsfrage maßgeblichen Bestimmungen des schriftlichen Mietvertrags vom 14.6.2018 lauten wie folgt: "Art. II - Entgelte 1) Zusammenfassung Die vom Mieter monatlich im Voraus zu leistenden Entgelte bestehen aus: a) dem vereinbarten Mietzins, b) den jeweiligen Mietzinsanpassungen, wie unter Art…
…einem Logistikzentrum abgeschlossen. Die für die Lösung der streitgegenständlichen Rechtsfrage maßgeblichen Bestimmungen des schriftlichen Mietvertrags lauten wie folgt: "Art. II - Entgelte 1) Zusammenfassung Die vom Mieter monatlich im Voraus zu leistenden Entgelte bestehen aus: a) dem vereinbarten Mietzins, b) den jeweiligen Mietzinsanpassungen, wie unter Art…
…um je drei Jahre). Die für die Lösung der streitgegenständlichen Rechtsfrage maßgeblichen Bestimmungen des Mietvertrages lauten wie folgt: "Art. II - Entgelte 1) Zusammenfassung Die vom Mieter monatlich im Voraus zu leistenden Entgelte bestehen aus: a) dem vereinbarten Mietzins, b) den jeweiligen Mietzinsanpassungen, wie unter Art…
…Liegenschaftsbewertung7, Seite 90f). Die Beschwerdeführerin hat zum einen sämtliche bestehende Mietverträge wertgesichert abgeschlossen und verfügt(e) zum anderen unzweifelhaft ausreichend Kenntnis über die marktüblich erzielbaren Mieten im Großraum Ort_A, sodass für diese die entsprechenden Mietzinsanpassungen bzw. -erhöhungen ua. bei in absehbarer Zeit vorzunehmenden Neuvermietungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der Miteigentümergemeinschaft ***1*** ***2*** und ***19*** ***14*** ***39***, ***3***, ***4***, vertreten durch Dr. Peter Stempfer, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, 5061 Elsbethen, Stanzingstraße 7/1, vom 9. Oktober 2017 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Natalie Brennsteiner, den Richter Mag. Dr. Thomas Leitner, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rupert Mayr, BEd und Christine Höll, B.iur.oec, LLM oec, in der Beschwerdesache ***Bf*** (RNF d ***T_OG***), ***Bf_Adr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des BF vertreten durch V gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. April 2009 betreffend Feststellung des Einheitswertes zum 1. Jänner 2008 (Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs…
Dem ist entgegenzuhalten, dass das Baurecht gemäß § 1 Abs. 1 BauRG das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht darstellt, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Das Baurecht selbst stellt keine Sache, sondern ein dingliches Recht sui generis dar. Von seinem Inhalt her ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Sonja Stradner, sowie die fachkundigen Laienrichter Dip.Ing. Gerald Patschka und Mag Michael Heumesser in der Beschwerdesache ***Bf1 und Bf2***, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Parteien vom 4. Mai…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerden der Bf, Str, Ort.1, vom 15.11.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach, jeweils vom 18.10.2010, betreffend Nichtfestsetzung von Umsatzsteuer 2005 bis 2008 zu Recht erkannt…