…in Höhe von 60% vorzunehmen, da sich bei der Ermittlung des Anteils der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche ein Anteil von 84,33% an begünstigten Flächen ergebe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30.3.2011 gab das Finanzamt dem Begehren teilweise statt. Statt einer Kürzung in Höhe…
…das Mietverhältnis auf weitere 15 Jahre, mit Nachtrag vom 29.8.2011 auf insgesamt 50 Jahre ab Beginn des Mietverhältnisses abgeschlossen. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Kaufpreis mit dem Mietzins gegenverrechnet wird, sodass der Käufer nichts mehr zu zahlen hat. Sollte dies erforderlich sein…
…beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, erachtet, entgegen der Ansicht des Finanzamts, den vereinbarten Mietzins von zehn Euro ... als fremdüblich. Gemäß den Ausführungen des Sachverständigen handelt es sich bei dem Mietobjekt um einen sanierten Altbau, das über eine normale Ausstattung verfügt, jedoch über keine Küche und…
…vom 07.01.2016 (persönlich überreicht: 08.01.2016) gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 10.12.2015 betreffend Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gemäß Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…dass auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft befindliche Gebäude sei 1894 errichtet worden und unterliege daher dem Vollanwendungsbereich des MRG. Der Anteil der von der gesetzlichen Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Fläche betrage 85,6 %, weshalb bei der Berechnung des Einheitswerts eine Kürzung um 60 % statt um 3 % gemäß…
…7 lit. d BewG 1955 in Höhe von 60% für Mietzinsbeschränkungen zu gewähren. In weiterer Folge wurde eine Zinsliste samt einer Nutzflächenaufstellung für Jänner 2008 übermittelt, sowie die Zusicherung für die Förderung der Wiener Landesregierung. Das Finanzamt legte die Berufung sodann dem unabhängigen Finanzsenat zur…
…an der gesamten nutzbaren Fläche 25 v. H., bei der Ermittlung des Anteiles der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Fläche sind die Wohnräume mit ihrer tatsächlichen nutzbaren Fläche, die gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienenden Räume jedoch nur mit ihrer halben nutzbaren Fläche anzusetzen. b) bei…
…Unter Berücksichtigung von in der vorgelegten Prognoserechnung nicht angesetzten Mietausfällen in Höhe von 2 bis 5 Prozent der Mieteinnahmen pro Jahr sowie von laufenden Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 0,5 Prozent der Herstellungskosten pro Jahr sei aus dieser Betätigung in der eingeschlagenen Bewirtschaftungsform nicht mit…
…um 35% ist auf Grund des Artikels II des AbgÄG 1982 durchzuführen. Der erhöhte Einheitswert ist die Basis für alle vom Einheitswert abgeleiteten Abgaben und Beträge. Die Feststellung erfolgte laut Erklärung. Die Mietzinsbeschränkung wurde angepasst." Die Beilage zum Bescheid enthält folgende Berechnung: | Bauj. Gt…
…an der gesamten nutzbaren Fläche 25 v. H., bei der Ermittlung des Anteiles der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Fläche sind die Wohnräume mit ihrer tatsächlichen nutzbaren Fläche, die gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienenden Räume jedoch nur mit ihrer halben nutzbaren Fläche anzusetzen. b) bei…
…an der gesamten nutzbaren Fläche 25 v. H., bei der Ermittlung des Anteiles der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Fläche sind die Wohnräume mit ihrer tatsächlichen nutzbaren Fläche, die gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienenden Räume jedoch nur mit ihrer halben nutzbaren Fläche anzusetzen. b) bei…
…Vermietung dem Vollanwendungsgebiet des MRG unterliege. Der Anteil der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche betrage 85,63% (geschäftlich genutzte Flächen 827,01 m2 und für Wohnzwecke genutzte Flächen 2.051,06m2) weshalb das Ausmaß der Kürzung mit 60% anzusetzen sei. Der Grundsteuermessbetrag sei entsprechend festzusetzen…
…13 (Kat.D- 41,58 m2 ), top 14 (Kat.D - 111,92 m2 ) und top 16 (Kat.C- 89,81m2 ) mit einer Nutzfläche von zusammen 359,33 m 2 als von einer Mietzinsbeschränkung betroffenen Fläche beurteilt werden. Dies ergibt zur gesamten nutzbaren Fläche einen Anteil…
…an der gesamten nutzbaren Fläche 25 v. H., bei der Ermittlung des Anteiles der von der Mietzinsbeschränkung betroffenen nutzbaren Fläche sind die Wohnräume mit ihrer tatsächlichen nutzbaren Fläche, die gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienenden Räume jedoch nur mit ihrer halben nutzbaren Fläche anzusetzen. b) bei…
…betrieblichen Zweck nicht nutzbar gewesen, weshalb der Beschwerdeführerin gem. Pkt. 4.1.3 der Richtlinien zum Fixkostenzuschuss in der Fassung vom 16.3.2022 ein Fixkostenzuschuss I für Mietzinse nicht zustehe. Der erhaltene Fixkostenzuschuss sei daher insoweit rückzuerstatten und der Rückerstattungsbetrag gem. § 16 COFAG-NoAG…
…vom 25. April 2014, betreffend Mietzinsbeihilfe von April 2012 bis März 2013 und vom April 2013 bis März 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Dauer (36 Monate) + nicht rückzahlbare Mietvorauszahlung inkl. USt. Bei unbestimmter Vertragsdauer und gestaffelten, sich erhöhenden Mietzins ist der Bemessung der höchste Betrag zu Grunde zu legen." 1.3. Telefax der KPMG ans Finanzamt 1.3.1. Telefax vom 27.9.2011 Mit Telefax vom 27…
…die dem Bestandgeber nur nach Maßgabe der tatsächlichen Dauer des Bestandverhältnisses verbleiben, die somit nach Beendigung des Bestandverhältnisses insoweit zu erstatten sind, als sie nicht "abgewohnt" wurden (Mietzinsvorauszahlungen, Grundanteilskosten und Baukostenbeiträge mit vereinbarter Amortisation). Sie sind bei unbestimmter Vertragsdauer nur mit dem auf drei Jahre…
…erstattet hatte, erließ die belangte Behörde am 27.6.2019 die gegenständlichen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017, in welchen sie die Mieteinnahmen laut Kontrollmitteilung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ansetzte. Dagegen richten sich die gegenständlichen Beschwerden, in welchen der Beschwerdeführer ausführt, dass…
…m²) Punkt II: Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 15 Jahren abgeschlossen, und verlängert sich auf unbestimmte Zeit. Punkt III: Der Mietzins beträgt € 13.550,00 jährlich zuzüglich 20% USt, somit brutto € 16.260,00. Die Miete wird erstmals nach Fertigstellung am…