IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***RI*** in der Beschwerdesache ***BF***, ***ADR***, über die Beschwerde vom 20. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20. Februar 2019 betreffend Mietvertragsgebühr Erfassungsnummer ***ErfNr***, Steuernummer ***StNr***, zu Recht…
…die Vermieterin nur gerichtlich, die Aufkündigung durch die Mieterin sowohl gerichtlich als auch schriftlich erfolgen kann. Gemäß § 30 Mietrechtsgesetz kann die Vermieterin den Vertrag nur aus wichtigen Gründen kündigen. 3. Die Mieterin verzichtet auf eine Aufkündigung dieses Vertrages auf Lebenszeit der Vermieterin; die Auflösungsmöglichkeiten gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der X, vertreten durch Y, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 02. September 2014, Steuernummer, betreffend Pachtvertrag vom XXXX zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der X-, vertreten durch Y gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 07.09.2012, Steuernummer, betreffend Pachtvertrag vom xxxx zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der a, vertreten durch b, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 05.06.2012, Steuernummer, betreffend Pachtvertrag vom xxxx zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
…Wirtschaftsgut: In der Berufung wird auf die gutachterliche Äußerung von Herr SR NN verwiesen in der er ausführt, dass ein ausgebauter Dachboden sowohl nach wohnzivilrechtlicher Sicht als auch nach Mietrechtsgesetz als eigene wirtschaftliche Einheit zu betrachten ist. In abgabenrechtlicher Hinsicht normiert der § 21 der Bundesabgabenordnung…
Wird wie im Beschwerdefall ein Gebäude nur zum Teil vermietet und zum anderen Teil für eigene Wohnzwecke genutzt, richtet sich die Ermittlung des zu nicht abziehbaren Aufwendungen führenden Anteils grundsätzlich wie im betrieblichen Bereich nach der anteiligen Nutzfläche. Der Anordnung des § 12 Abs.2 Z…
…ist (Voll- und Teilanwendungsbereich): Selbst wenn eine Prüfung des Gewichtes und der Wahrscheinlichkeit der Kündigungsgründe vorgenommen wird, so muss berücksichtigt werden, dass die Parteien das Mietrechtsgesetz (MRG) nicht frei gewählt haben, sondern vielmehr an das MRG gebunden sind (Teilanwendungsbereich). Die Kündigungsbeschränkungen können im Rahmen des …
…einer früheren Aufkündigung gemacht, so bleibt dieser Vorbehalt für die Gebührenermittlung außer Betracht. § 30 Mietrechtsgesetz (kurz MRG) bestimmt Folgendes: "(1) Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen. (2) Als ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn 1. der Mieter trotz einer…
…einer früheren Aufkündigung gemacht, so bleibt dieser Vorbehalt für die Gebührenermittlung außer Betracht. § 30 Mietrechtsgesetz (kurz MRG) bestimmt Folgendes: "(1) Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen. (2) Als ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn 1. der Mieter trotz einer…
…einer früheren Aufkündigung gemacht, so bleibt dieser Vorbehalt für die Gebührenermittlung außer Betracht. § 30 Mietrechtsgesetz (kurz MRG) bestimmt Folgendes: "(1) Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen. (2) Als ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn 1. der Mieter trotz einer…
…der Zeitpunkt des Beginns des Bestandverhältnisses samt dessen zeitliche Befristung sei nach außen hin ausreichend in Erscheinung getreten, widerspricht. Obwohl die Altbauwohnung in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt, war nicht einmal anhand des nachträglich verfassten Hauptmietvertragstextes die Beachtung der Bestimmung des § 16 Abs.7 MRG…
…dieser vom Gesetzgeber vorgesehenen, im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zwingend anzuwendenden Regelung in Bezug auf Ersatzansprüche betreffend getätigte Mieterinvestitionen erachtet das Bundesfinanzgericht ein etwaiges Fehlen von expliziten Abreden betreffend Ablösen von Mieterinvestitionen im Mietvertrag als unschädlich und musste dementsprechend der Argumentation des Finanzamts, wonach sich eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Natalie Brennsteiner, den Richter Mag. Dr. Thomas Leitner, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rupert Mayr, BEd und Christine Höll, B.iur.oec, LLM oec, in der Beschwerdesache ***Bf*** (RNF d ***T_OG***), ***Bf_Adr…
Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr ist gem § 33 TP 5 Abs 1 GebG der "Wert" des Bestandvertrages. Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage mit dem Begriff "nach dem Wert" bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass darunter der Preis, das heißt alle wiederkehrenden und einmaligen Leistungen zu verstehen…
…des aufrechten Bestehens des Mietverhältnisses zu diesem Zeitpunkt - die für den Verlängerungszeitraum geltenden Mietkonditionen (Miethöhe nach Flächenart) schriftlich bekannt geben. […] 3. Der Vermieter kann das Mietverhältnis vorzeitig nur aus den im Mietrechtsgesetz genannten wichtigen Gründen auflösen. Auf die Geltendmachung der Kündigungsgründe des § 30 Abs…
…Beschwerdeführerin, dass gebührenrechtlich ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossener Mietvertrag vorliege, nicht gefolgt werden. Insbesondere die Anführung "Die Vermieterin kann das Mietverhältnis vorzeitig nur aus den im Mietrechtsgesetz genannten wichtigen Gründen" in Kombination mit dem Ausschluss der Bestimmungen des § 30 Abs.1, Abs.2 Z 4…
…typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind) die wiederkehrenden Leistungen höchstens mit dem Dreifachen des Jahreswertes anzusetzen." § 30 Mietrechtsgesetz (MRG) bestimmt unter dem Titel "Kündigungsbeschränkungen" Folgendes: "(1) Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen. (2) Als ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***2***, ***1***, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 8. Jänner 2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***2***, ***1***, über die Beschwerde vom 30. Juli 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 22. Juli 2019…