…Nachrichten, Datendienste, Roaming, Gerätefinanzierung, allfällige Mehrwertdienste) hervor. Lediglich aus zwei Rechnungen, deren Beträge (EUR 89,65 und EUR 29,71) teils erheblich unter dem arithmetischen Mittel der 12 Monatsrechnungen (EUR 106,18) liegen, lässt sich erschließen, dass offenbar regelmäßig ein Pauschalentgelt für europaweites Datenroaming ("MoreEuropePlus…
…UmwG in die Bf. umgewandelt. Die Bf. führte im Wege von Mehrwert-Telefonnummern Gewinnspiele (****GEWINNSPIELE****“) durch. Die Spieler konnten durch Anwählen einer für Mehrwertdienste zugelassenen Telefonnummer (***NUMMER***) an den Gewinnspielen teilnehmen, wobei 0,70 Euro pro Anruf verrechnet wurden. (Berufung/Beschwerde, Punkt 2.3.5…
…eine Gegenleistung für die Teilnahme am Gewinnspiel vor." Es ist gleichgültig, ob es alternative Teilnahmemöglichkeiten gibt oder nicht. Für jene Spieler, die sich aus welchem Grund auch immer für die Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes entscheiden, ist der Tatbestand des § 2 Abs. 1 GSpG jedenfalls erfüllt (vgl…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 01.03.2013 betreffend die Erstattung (Vergütung) von Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2011 beschlossen: Dem Gerichtshof der Europäischen Union…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 01.07.2014, 16.09.2014, 16.09.2014, 08.01.2015 und 20.01.2015 betreffend Umsatzsteuer 01-12/2013, Umsatzsteuer…
- Telekommunikationsdienstleistungen. Als Telekommunikationsdienstleistungen gelten solche Dienstleistungen, mit denen die Übertragung, die Ausstrahlung oder der Empfang von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder sonstige elektromagnetische Medien ermöglicht werden, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Erstattung von Umsatzsteuer zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert: Die zu erstattenden Vorsteuern werden wie folgt festgesetzt: | Zeitraum…
Rn. 50. Nach alledem ist auf die Vorlagefragen zu antworten, dass Art. 59a Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen ist, dass Roamingleistungen, die von einem in einem Drittland ansässigen Mobilfunkbetreiber an seine Kunden, die ebenfalls in diesem Drittland ansässig sind bzw. dort ihren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH , gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 01.03.2013, StNr. x/y betreffend die Erstattung von Umsatzsteuer für 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH, gegen den Bescheid Finanzamtes vom 23.09.2014, Steuernummerx/y betreffend die Erstattung von Umsatzsteuer für 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, AdresseI, vertreten durch WTHDeutschland, AdresseII , diese vertreten durch WTHÖsterreich, AdresseIII, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17.12.2012 betreffend die Verfügung der Zurücknahme der Beschwerde vom 24…
(2) Als „Telekommunikationsdienstleistung“ gelten Dienstleistungen zum Zweck der Übertragung, Ausstrahlung oder des Empfangs von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder andere elektromagnetische Medien, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Ralf Schatzl, den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner sowie die fachkundigen Laienrichter Dipl.Ing. Christian Löw und MMag.a Michaela Schmidt in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch QUINTAX gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 12. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…