…Rn 1878, dass davon auszugehen sei, dass die Regelung des § 39 UmgrStG für gesellschaftsteuerliche Zwecke zumindest entsprechend anzuwenden sei. Unter Berücksichtigung des Mehrfachzuges könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Zweijahresfrist gemäß § 22 Abs. 4 UmgrStG durch die Realteilung neu zu laufen begonnen hätte. Diese…
…des Vermögens der KG an die GmbH; drittens: die Umwandlung der GmbH in die OG (=beschwerdeführende Partei). Eine handelsrechtliche Buchung könnte nach Ansicht der Amtspartei erst nach Übergang des Vermögens (Mehrfachzug) erfolgen." Der steuerliche Vertreter wandte daraufhin ein, dass der Buchwertabgang der Beteiligung in der…
…kann bei Mehrfachzügen außerhalb des § 39 UmgrStG von Relevanz sein. Gleiches gilt für Umgründungen einen Tag vor oder nach einem Monatsende, zu dem eine Schlussbilanz aufgestellt ist. Wird daher zum 31.3. ein Zwischenabschluss erstellt, so kann - insbesondere bei nicht von § 39 UmgrStG erfassten "Mehrfachzügen"…