…zu ergänzen. Insbesondere wurde sie darauf hingewiesen, dass bei Anschaffung und Veräußerung eines Wirtschaftsgutes innerhalb eines Jahres ein allfälliger Mehrerlös einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn darstelle. Sie habe in den letzten Jahren mehrere KFZ innerhalb der Jahresfrist an- und wieder abgemeldet und werde daher ersucht, die Verträge…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteigt. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, war ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Beschwerdeführerin. Jedoch wurde nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstieg, durch den EKB-S 90% des daraus resultierenden Überschusserlöses abgeschöpft. Dieser Eingriff…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…und errichtet, um den erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den…
…erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der beschwerdeführenden GmbH gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den EKB-S 90 …
…zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Beschwerdeführerin gewesen. Jedoch sei nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstieg, durch den EKB-S 90% des daraus resultierenden Überschusserlöses abgeschöpft worden. Dieser…
…erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf. gewesen. Jedoch sei nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den EKB-S 90% des…
…erzeugten Strom am freien Markt zu verkaufen, wenn der Marktpreis den Einspeisetarif übersteige. Diese Möglichkeit, einen Mehrerlös zu erzielen, sei ein wesentliches Motiv für die Investitionsentscheidung der Bf gewesen. Jedoch sei, nachdem der Marktpreis erstmals den Einspeisetarif überstiegen habe, durch den EKB-S 90% des…
…angenommenen Neuvermietung, kürzere Leerstandszeiten, die Erhöhung des Wohnwertes für Bestandnehmer sowie ein erzielbarer Mehrerlös im Zuge einer Objektveräußerung zählen. Mit Bescheidbeschwerde vom 21.2.2020 wandte sich der Bf gegen die vom Finanzamt vorgenommene Verteilung der Sanierungsaufwendungen. In der Sachverhaltsdarstellung führte der Bf aus, dass…
…festgestellt worden, dass Intensitätsfaktor 1 vorliege, d.h. Landschaftsteiche mit Angelfischerei lediglich zur Bestandsregulierung in der betriebsüblichen Umtriebszeit ohne Mehrerlös oder bei ausschließlich sehr stark eingeschränkter fischereilicher Nutzung (einmaliger Besatz, keine Fütterung erlaubt). Dies bedeute, dass eine Pauschalbewertung von 20 Euro pro Hektar, also bei…
…Der Mehrerlös der über dem Mindestkaufpreis erzielt werden kann, ist nach Zahlung durch den Erwerber im Tenderverfahren binnen 14 Tagen fällig. Bei erfolgreicher Verwertung im Tenderverfahren vor dem 29.2.2008 sind der Mindestkaufpreis und der Mehrerlös binnen 14 Tagen nach Zahlung durch den Erwerber…
…Rechnerisch fehlten damit rd. 80% des ursprünglich für das erste Planungsjahr nach der Renovierung „kalkulierten“ Sanierungsmehrerlöses bzw. nach der aktuellen Planung sogar der gesamte Mehrerlös. Während der Bf für die Folgejahre von jährlich weiteren Erlöszuwächsen ausging, zeigt die tatsächliche Entwicklung deutlich, dass die in den…
…wurde. Die betroffenen Stromerzeuger, wie die Bf., profitierten von extremen, durch eine Krisensituation hervorgerufenen Preisanstiegen, ohne dass diesen Mehrerlösen höhere Grenzkosten gegenübergestanden wären. Dieser Umstand rechtfertigte es ferner, dass der EKB-S nicht wie der Solidaritätsbeitrag für im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätige Unternehmer…
…wurde. Die betroffenen Stromerzeuger, wie die Bf., profitierten von extremen, durch eine Krisensituation hervorgerufenen Preisanstiegen, ohne dass diesen Mehrerlösen höhere Grenzkosten gegenüberstanden wären. Dieser Umstand rechtfertigte es ferner, dass der EKB-S nicht wie der Solidaritätsbeitrag für im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätige Unternehmer…
…wurde. Die betroffenen Stromerzeuger, wie die Bf., profitierten von extremen, durch eine Krisensituation hervorgerufenen Preisanstiegen, ohne dass diesen Mehrerlösen höhere Grenzkosten gegenüberstanden wären. Dieser Umstand rechtfertigte es ferner, dass der EKB-S nicht wie der Solidaritätsbeitrag für im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätige Unternehmer…
…wurde. Die betroffenen Stromerzeuger, wie die Bf., profitierten von extremen, durch eine Krisensituation hervorgerufenen Preisanstiegen, ohne dass diesen Mehrerlösen höhere Grenzkosten gegenübergestanden wären. Dieser Umstand rechtfertigte es ferner, dass der EKB-S nicht wie der Solidaritätsbeitrag für im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätige Unternehmer…