…Zulässigkeit der steuerfreien Behandlung von Zuschlägen iSd § 68 Abs. 2 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mehrdienstleistungen (in der Folge kurz: MDL) der Bundeslehrpersonen strittig. Mit Erkenntnis vom 10.01.2022 zur GZ. RV/4100668/2019, hat das Bundesfinanzgericht über die Beschwerde abweisend…
Selbst wenn man den Vorausführungen nicht zustimmen und die innerbetrieblich allgemein übliche Normalarbeitszeit höher oder niedriger ansetzten wollte, wäre für den Rechtstandpunkt der Bf. nichts gewonnen: Nach § 68 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 gilt ohnedies nur jene Arbeitszeit, die 40 Stunden in der Woche…
…Zuschlägen iSd § 68 Abs. 2 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mehrdienstleistungen (in der Folge kurz: MDL) der Bundeslehrpersonen strittig. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) in den Jahren 2024 und 2025 durchgeführten Außenprüfung gemäß §§ 147ff BAO…
Das Gericht ist aus den nachfolgenden Gründen der Überzeugung, dass der Gesetzgeber bei Schaffung des § 211 BDG bzw. § 40a Abs. 1 VBG 1948 - wie festgestellt - eine Normalarbeitszeit von zumindest 40 Stunden vor Augen hatte: Dies erhellt - neben den dargelegten Fakten, wonach die über die Lehrverpflichtung…
…Behandlung von Zuschlägen iSd § 68 Abs. 2 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mehrdienstleistungen (in der Folge kurz: MDL) der Landeslehrpersonen strittig. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2025 durchgeführten Außenprüfung gemäß §§ 147ff BAO ua…
…Behandlung von Zuschlägen iSd § 68 Abs. 2 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mehrdienstleistungen (in der Folge kurz: MDL) der Bundeslehrer strittig. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2019 durchgeführten Außenprüfung gemäß §§ 147ff BAO ua…
…dem Rechtsmittel der Beschwerde. Darin konkretisiert der rechtsfreundliche Vertreter des Bf seine bereits in dem die Vorjahre betreffenden Verfahren getätigten Ausführungen zu den Mehrdienstleistungen des Bf aufgrund dessen Zustimmungserklärung zur Opt-Out Regelung und bringt diese Mehrleistungen als eine "dritte Zeitart", neben den üblichen zwei…
…vom 09.07.2018 betreffend die Nachforderung von Lohnsteuer für die Jahre 2015 und 2016 sowie die damit in Zusammenhang stehenden jeweiligen Bescheide über die Festsetzung eines Säumniszuschlages für die Jahre 2015 und 2016 aus dem Grunde, dass die nachweislich erbrachten Mehrdienstleistungen gemäß § 68 Abs…
…Dienst) im Ausmaß von 12% als Taggeld gemäß § 26 EStG 1988 und im Ausmaß von 85% als gemäß § 68 Abs. 1 u. 2 EStG steuerfreie Mehrdienstleistungen behandelt. Daraus folgt, dass die geltend gemachten Fahrtkosten gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 um 85% der im Jahr…
…Dass gegenständlich ein "klassisches" Dienstverhältnis mit "regulären" Gehaltszahlungen vorlag, resultiert aus nachfolgenden Fakten: So ist in den vorgelegten Abrechnungsunterlagen stets die Rede vom "Gehalt" (und nicht von einer Entschädigung bzw. sonstigen Aufwandsabgeltung); neben dem Gehalt wurden auch Mehrdienstleistungen, bzw. auch die Urlaubs- und. Weihnachtsrenumeration bezahlt…
…dass Fahrausweiskontrolleure grundsätzlich einen Dienstantritt und ein Dienstende pro Arbeitstag haben. Im Fall der Erbringung von Mehrdienstleistungen könne kein zweiter Dienstantritt erfolgen. Fahrscheinprüfer würden ihren Dienst immer am Bahnhof Gürtel beginnen und beenden. Fahrer und LenkerInnen würden hingegen (bei Unterbrecherdiensten) auch in der Normalarbeitszeit mehrere…
…Gemäß der o. a. Bestimmung (Beilage C) sind mit diesem Überstundenpauschale sämtliche Mehrdienstleistungen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertagsarbeiten abgegolten. In Anlehnung an diese Bestimmung, ist daher für eine Hinzuschätzung wegen Mehrleistung ohnehin kein Raum. Bezüglich der pauschalen Festsetzung der Lohnsteuer mit 10 % den zugeschätzten…
…dass Fahrausweiskontrolleure grundsätzlich einen Dienstantritt und ein Dienstende pro Arbeitstag haben. Im Fall der Erbringung von Mehrdienstleistungen könne kein zweiter Dienstantritt erfolgen. Fahrscheinprüfer würden ihren Dienst immer am Bahnhof Gürtel beginnen und beenden. Fahrer und LenkerInnen würden hingegen (bei Unterbrecherdiensten) auch in der Normalarbeitszeit mehrere…
…Gemäß der o. a. Bestimmung (Beilage C) sind mit diesem Überstundenpauschale sämtliche Mehrdienstleistungen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertagsarbeiten abgegolten. In Anlehnung an diese Bestimmung, ist daher für eine Hinzuschätzung wegen Mehrleistung ohnehin kein Raum. Bezüglich der pauschalen Festsetzung der Lohnsteuer mit 10 % den zugeschätzten…
…was durch eine opt-out Erklärung ermöglicht wurde. Die von den Bediensteten des Branddienstes im Rahmen des 24-Stunden-Wechseldienstes zu erbringenden quantitativen Mehrdienstleistungen werden durch dienstfreie Tage und durch die Wechseldienstentschädigung abgegolten. Diese wird in zwei gleich großen Teilen monatlich als Wechseldienstentschädigung Tag und…
…nach § 68 Abs. 2 EStG in Höhe von 86 € berücksichtigt. Die von den Bediensteten des Branddienstes im Rahmen des 24-Stunden-Wechseldienstes zu erbringenden quantitativen Mehrdienstleistungen werden durch dienstfreie Tage und durch die Wechseldienstentschädigung abgegolten (Bericht des Personalamtes an den Stadtsenat; Beschluss vom 6…
…3. Ausgaben für zusätzliche Fahrten bei Mehrdienstleistungen) einschränken zu wollen. (Wortlaut der Erklärung der Bf.: "teilweise Zurückziehung der Berufung bezüglich Werbungskosten für PC und Telefonkosten"). Kosten für "pensionierten" Diensthund Gleichzeitig wurde in dem oben genannten Ergänzungsschriftsatz vom 3.5.2010 das Berufungsbegehren ausgedehnt und beantragt…