…Dabei ist lediglich auf jene Personen abzustellen, die auch tatsächlich die Geschäfte führen. Trotz grundsätzlich formaler Betrachtung der Elemente des Manteltatbestandes ist auch auf die faktischen Gegebenheiten abzustellen. Dies gilt für die Änderung der organisatorischen Struktur umso mehr, als sich auch das Gesellschaftsrecht in bestimmten…
…Durch den Erwerb der Anteile an der D E GesmbH, Wechsel der Geschäftsführung (es wurden die bisherigen Geschäftsführer abberufen und Herr A B zum neuen Geschäftsführer bestellt) sowie mit der Übernahme des Betriebes der A B Datenverarbeitungs OEG liegt unstrittig der Manteltatbestand des § 8 Abs…
…Durch den Erwerb der Anteile an der D E GesmbH, Wechsel der Geschäftsführung (es wurden die bisherigen Geschäftsführer abberufen und Herr A B zum neuen Geschäftsführer bestellt) sowie mit der Übernahme des Betriebes der A B Datenverarbeitungs OEG liegt unstrittig der Manteltatbestand des § 8 Abs…
…Durch den Erwerb der Anteile an der D E GesmbH, Wechsel der Geschäftsführung (es wurden die bisherigen Geschäftsführer abberufen und Herr A B zum neuen Geschäftsführer bestellt) sowie mit der Übernahme des Betriebes der A B Datenverarbeitungs OEG liegt unstrittig der Manteltatbestand des § 8 Abs…
…93. Der Firmenwert hängt mit der Einbringung der A B Datenverarbeitungs OEG zusammen, die Mindestkörperschaftsteuer mit der Frage des Vorliegens des Manteltatbestands in Zusammenhang mit der Einbringung. Zur Anregung des Finanzamts, das Verfahren bis zur Erledigung der außerordentlichen Revision des Finanzamts gegen den Beschluss BFG…
…nicht nachvollziehbar, warum Herr ***A*** für die Vermittlung dieses Kundens keine Provision erhalten hat. Um missbräuchliche formale Gestaltungen hintanzuhalten, ist trotz grundsätzlich formaler Betrachtung der Elemente des Manteltatbestandes auch auf die faktischen Gegebenheiten abzustellen. Dies gilt für die Änderung der organisatorischen Struktur umso mehr, als…
…Herr Dr. Nachname 1 für die Vermittlung dieses Kunden keine Provision erhalten hat. Um missbräuchliche formale Gestaltungen hintanzuhalten, ist trotz grundsätzlich formaler Betrachtung der Elemente des Manteltatbestandes auch auf die faktischen Gegebenheiten abzustellen. Dies gilt für die Änderung der organisatorischen Struktur umso mehr, als sich…
…warum Herr Dr. ***2*** für die Vermittlung dieses Kundens keine Provision erhalten hat. Um missbräuchliche formale Gestaltungen hintanzuhalten, ist trotz grundsätzlich formaler Betrachtung der Elemente des Manteltatbestandes auch auf die faktischen Gegebenheiten abzustellen. Dies gilt für die Änderung der organisatorischen Struktur umso mehr, als sich…
…nicht nachvollziehbar, warum Herr NN für die Vermittlung dieses Kundens keine Provision erhalten hat. Um missbräuchliche formale Gestaltungen hintanzuhalten, ist trotz grundsätzlich formaler Betrachtung der Elemente des Manteltatbestandes auch auf die faktischen Gegebenheiten abzustellen. Dies gilt für die Änderung der organisatorischen Struktur umso mehr, als…
…Die Gesellschafter F A. und K A. wären seit 2002 unverändert an der umgewandelten Gesellschaft beteiligt. Die vom Gesetzgeber nicht gewollte Verlustverwertung durch „Manteltatbestände“ würde im gegenständlichen Fall nicht vorliegen. § 10 UmgrStG und § 4 UmgrStG würden einerseits den grundsätzlichen Übergang des Verlustabzugs iSd § 8 Abs…
…der Tatbestand des § 4 Z 2 UmgrStG sei nicht verwirklicht worden. Für die Beurteilung des umgründungsveranlassten Manteltatbestandes seien die übertragende und die übernehmende Körperschaft als Einheit anzusehen (UmgrStR Rz 342). Die Gesellschafterstruktur werde wesentlich geändert, wenn ein Gesellschafterwechsel ¾ des Nennkapitals der Körperschaft oder mehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. N.R1, die Richterin Mag.a M.M sowie die fachkundigen Laienrichter N.R2 und Mag. N.N.R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Januar 2018 gegen den…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vavken & Partner Confidence GmbH, Große Neugasse 16, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 12.9.2011 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Hannes Prosen als Vorsitzenden die Richterin Dr.in Elisabeth Hafner, die fachkundigen Laienrichter Eva Maiwald-Wanderer und Mag. Josef Bramer in der Beschwerdesache ***1*** Gesellschaft m.b.H., B.Str 8/II, ***16*** V…
Da im vorliegenden Fall die Hereinnahme der D-Gruppe mit keiner wesentlichen Änderung des Betriebsvermögens verbunden war, hätte nach der Auffassung des erkennenden Senates die Änderung/Erweiterung des Unternehmensgegenstandes der Bf. infolge der Hereinnahme der D-Gruppe umso ausgeprägter sein müssen, damit ein den Mantelkauf…
(24) Das Tatbestandselement der Änderung der wirtschaftlichen Struktur betrifft die faktische wirtschaftliche Tätigkeit einer Körperschaft. Darunter ist der tatsächlich verfolgte Unternehmenszweck und nicht der davon allenfalls abweichende satzungsmäßige Unternehmensgegenstand zu verstehen (UFS 11.11.2013, RV/1449-W/10). Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur liegt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Mag. Karin Leitner und Dr. Karl Penninger im Beisein der Schriftführerin Marija Schistek-Benischko in der Beschwerdesache CIG, vom 6. April 2017, vertreten durch GHW…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 29. Jänner 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 18. Dezember 2014 (St.Nr.: xxx), betreffend Körperschaftsteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Die Kft 1 bot Lohnarbeit für etwa 30 Landwirte der Region (Ort2 in Ungarn) an und wurde mit der Bewirtschaftung der Felder, der Nacharbeiten zur Ernte, sowie der Abrechnung der Ernte beauftragt. Der Beschwerdeführer nahm mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Ungarn die landwirtschaftlichen Dienstleistungen der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christoph Kordik in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Contenda Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Stubenring 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2021 gegen den Bescheid des ***FA…