Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 2.7.2012 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
…Daten in den Programmen B1 und B23 vorgefunden worden. Das seitens des Landesgerichtes angeforderte Sachverständigengutachten bestätige das Vorliegen von Schwarzgeldzahlungen als Teil der Lohnzahlung. Gegen die Feststellungen der Finanzverwaltung sei in der Beschwerde lediglich vorgebracht worden, dass der Beschwerdeführer die gegenständlichen Beträge nicht erhalten hätte…
…und es wurden hinsichtlich der Höhe der Zahlungen Daten in den Programmen B1 und B23 vorgefunden. Das seitens des Landesgerichts angeforderte Gutachten des Sachverständigen G1 bestätigt das Vorliegen von Schwarzgeldauszahlungen als Teil der Lohnzahlung. Gegen die Feststellungen der Finanzverwaltung wurde in Ihren Beschwerden lediglich vorgebracht…
…es sei daher nicht anzuerkennen. Die "Lohnzahlungen" würden eine verdeckte Ausschüttung darstellen. | | 2013 | 2014 | Lohnkosten "C" | 3.782,97 € | 8.365,54 € Der Vollständigkeit halber werden hier auch die Feststellungen hinsichtlich verdeckter Ausschüttung angeführt. Dieser Punkt…
…Aussagen des Arbeitgebers, Aussagen von Arbeitnehmern, Gutachten, vorgefundene Aufzeichnungen und Dateien) getroffen, wonach der Beschwerdeführer im gesamten beschwerdegegenständlichen Zeitraum Lohnzahlungen erhalten hat, für die Lohnsteuer weder einbehalten noch abgeführt worden war. Die lapidare Behauptung des Beschwerdeführers, er habe exakt jenes Einkommen bezogen, welches in den…
…Der steuerliche Vertreter wurde mündlich eingeladen, das Lohnkonto des Kalenderjahres 2009 der Bf. von der Firma X sowie weitere Unterlagen betreffend der Lohnzahlungen vorzulegen. Der steuerliche Vertreter hat mit E-Mail Daten des Steuerkontos der Arbeitgeberin der Bf. (Buchungen vom 1. Jänner 2009 bis 3…
…77 Abs. 3 EStG 1988) stellt eine Sonderbestimmung für die Lohnsteuer dar und kann daher nicht dafür ins Treffen geführt werden, dass Lohnzahlungen für Zwecke des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag einem anderen Monat zugerechnet werden als jenem, in dem sie ausbezahlt werden. Auch…
…m. § 9 KommStG 1993). Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Lohnzahlungen gewährt worden sind und ist die Kommunalsteuer vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monates an die Gemeinde zu entrichten (§ 11 Abs. 1 u…
…können. Mit Schreiben vom 3. April 2019 erhob die steuerliche Vertretung im Auftrag des Bf. gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2018 Beschwerde, wandte sich gegen die Nichtanerkennung der Lohnzahlungen der Töchter und gab dazu unter Vorlage diverser Belege, welche die Tätigkeiten nachwiesen, an, dass nach der Judikatur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ECOVIS Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Schmalzhofgasse 4, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 30. November 2018 gegen die Bescheide des…
…des tatsächlichen Umsatzes möglich sei ", ist die Zurechnung von weiteren Lohnzahlungen brutto € 1.000 im Schätzungswege auch fragwürdig (sieht man von der nicht vorgenommenen Ermessensbegründung zur allfälligen Geringfügigkeit ab). Ein Vergleich der beiden Jahre zeigt daher große Unterschiede, wie auch das E-Mail des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf., [Adresse], vertreten durch [Kommanditistin], [AdresseKomm], über die Beschwerde vom 04.07.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt vom 05.06.2014 betreffend Haftung…
…Stundensatz zwischen 14,00 Euro und 24,00 Euro zu Grunde gelegen. Diese fingierten höheren Beträge habe der Außendienstmitarbeiter den von ihm im Namen des Justus Meier erstellten Scheinrechnungen zu Grunde gelegt. Die Entnahmen aus der Kassa für die Lohnzahlungen seien über Anweisung des Bf…
…seien von den betreffenden Firmen weder Lohnabgaben noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden. Fakturen, in denen diese sogenannten „Scheinfirmen" Leistungen in Rechnung stellten, hätten als Ersatz für nicht verfügbare Lohnzahlungsbelege an die jeweiligen Arbeitskräfte gedient. Der diesen Eingangsrechnungen zuzurechnende Zahlungsfluss, dokumentiert durch Barzahlungsbelege, sei daher fingiert gewesen…
…den Bf. um Vorlage von Nachweisen - Kontoauszüge 2006, 2007, Antrag beim IAF, etc. - dafür, dass er im Jahre 2007 von diesem Unternehmen keine Lohnzahlungen mehr erhalten habe, auf. In Beantwortung dieses Ergänzungsersuchens gab der Bf. mittels Schreibens vom 9. Oktober 2012 u. a. bekannt, dass…
…Bf. nicht vorgebracht, dass der Bf. das wirtschaftliche Ergebnis aus seinen diversen Tätigkeiten (Lohnzahlungen aus den „Dienstverhältnissen“) rückgängig gemacht hat. Knüpft ein Abgabentatbestand an wirtschaftliche Vorgänge an, so ist die Nichtigkeit im Zusammenhang mit diesen Vorgängen stehender Rechtsgeschäfte bei Verwirklichung der betreffenden Vorgänge bedeutungslos. Dies…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 9.8.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.07.2012 betreffend die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für die Jahre 2007, 2008, 2009…
…62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. Sonstige Bezüge, die nicht unter Abs. 1 bis 8 fallen, sind nach…
… 77 Abs. 1 zweiter Satz (beginnt oder endet die Beschäftigung während eines Kalendermonats, so ist der Lohnzahlungszeitraum der Kalendertag) zu versteuern, die sonstigen Bezüge sind mit 6% zu versteuern. 3. Zur Berücksichtigung der Bezüge nach Z 1 und 2 im Veranlagungsverfahren hat die Bauarbeiter- Urlaubs…
…mit dem am 17. Juli 2017 ausgefertigten Bescheid die Einkommensteuer für das Jahr 2016 mit € 52.329,00 festgesetzt. Dabei wurde eine Zahlung in Höhe von € 110.000,00 für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988…