IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 02.07.2014 gegen den Einkommensteuerbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 23.06.2014, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: I. Der…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 12. September 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückerstattung von Lohnsteuer zu Recht…
…4059 Leonding, betreffend Säumnisbeschwerde (§ 284 BAO) vom 28. März 2025 wegen behaupteter Säumnis des Finanzamtes für Großbetriebe betreffend Lohnsteuererstattung gemäß § 240 Abs. 3 BAO für die Jahre 2013 und 2014 für den Dienstnehmer ***3*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26. Juni 2025 in Anwesenheit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter GK in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 23.07.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 09.07.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. März 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Mag. Bf Andreas, Straße, Ort gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 27.08.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 (St.Nr. 123) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…da diese aufgrund der beim Finanzamt gespeicherten Lohnzettel vermeintlich keine steuerliche Relevanz hatten. Aufgrund der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend diesen Einkommensteuerbescheid 2012 vom 13. Dezember 2013 (berichtigter Lohnzettel) kam es aber zur Rückrechnung der ursprünglich gutgeschriebenen Lohnsteuererstattung laut Einkommensteuerbescheid 2012 vom 5. Mai 2014…
…aus der BUAK einbehaltenen Lohnsteuer (€ 489,66). Das Finanzamt gelangte bei der Bearbeitung der Beschwerde zu dem Ergebnis, dass ihm bei der rechtlichen Beurteilung des angefochten Bescheides ein Fehler unterlaufen sei und die Lohnsteuererstattung von Entgeltzahlungen aus der BUAK dem Bf. überhaupt nicht zustehe…
…dass die ***EU-MS *** Bescheide, die korrigierten Lohnzettel sowie die Abtretungsanzeige an Frau ***8*** zu übermitteln gewesen wären und auf Basis der übermittelten Unterlagen die Lohnsteuererstattung auf das Konto der Bf. erfolgen sollte: Wie sich aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt gab es keine diesbezügliche Akkordierung…
…saisonal bedingter Arbeitslosigkeit - den Effekt nach sich ziehen, daß das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege des Jahresausgleiches erhaltenen Lohnsteuererstattung - in vergleichbaren Fällen - höher ist als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Dieser Effekt wird bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation zunehmend als unbefriedigend…
…der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Einkommensteuerveranlagung erhaltenen Lohnsteuererstattung höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Um diese Milderung der Steuerprogression auszuschließen, hat sich der Gesetzgeber des 3…
…Fall saisonaler Arbeitslosigkeit, wegen der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Veranlagung erhaltenen Lohnsteuererstattung höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten (vgl. Fuchs in Hofstätter/Reichel (Hrsg), Die Einkommensteuer…
…Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig (voll) Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Einkommensteuerveranlagung erhaltenen Lohnsteuererstattung höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Im vorliegenden Fall erhielt der Bf für einen Teil des Jahres, nämlich für 4-12…
…der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Einkommensteuerveranlagung erhaltenen Lohnsteuererstattung höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Um diese Milderung der Steuerprogression auszuschließen, hat sich der Gesetzgeber des 3…
…Fall saisonaler Arbeitslosigkeit, wegen der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Veranlagung erhaltenen Lohnsteuererstattung höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten (vgl. Fuchs in Hofstätter/Reichel (Hrsg), Die Einkommensteuer…
…zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Veranlagung erhaltenen Lohnsteuererstattung höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Die Hochrechnung betrifft nur jene Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes des Bezuges der…
…der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege des Jahresausgleichs erhaltenen Lohnsteuererstattung höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Um diese Milderung der Steuerprogression auszuschließen, hat sich der Gesetzgeber des 3…
…Fall saisonaler Arbeitslosigkeit, wegen der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Veranlagung erhaltenen Lohnsteuererstattung höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten (vgl. Fuchs in Hofstätter/Reichel (Hrsg), Die Einkommensteuer…
…Fall saisonaler Arbeitslosigkeit, wegen der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Veranlagung erhaltenen Lohnsteuererstattung höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten (vgl. Fuchs in Hofstätter/Reichel (Hrsg), Die Einkommensteuer…
…zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Veranlagung erhaltenen Lohnsteuererstattung höher sei als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Um nun die Milderung der Steuerprogression auszuschließen, hat sich der Gesetzgeber dazu gefunden…