…rechtzeitige Abklärung hinsichtlich der vorhandenen Gegenstände und den dafür vorhandenen bzw. notwendigen Bewilligungen mit der zuständigen Behörde, hätte jedenfalls Abhilfe geschaffen. Sie, als Vertreter der Liegenschaftseigentümerin, trifft daher ein Verschulden, das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht. Ein Geschäftsführer einer Immobilienfirma - wie Sie - hat…
…samt den diesbezüglich bestehenden Bestandrechten, ins Eigentum erworben. Die Grunderwerbsteuer (GrESt) für diesen Vorgang wurde zu ***ErfNr*** am 24.8.2021 selbstberechnet und bezahlt. Kurze Zeit später hat die Liegenschaftseigentümerin einer Schwesterfirma der Bf. - der ***Schwester*** - an dem Grundstück, auf welchem das Superädifikat errichtet war…
…Mieters herangezogen werden kann. Insbesondere muss das - wie erwähnt - im beschwerdegegenständlichen Fall gelten, zumal der zugrundeliegende Mietvertrag von der vorherigen Liegenschaftseigentümerin und noch dazu vor dem Inkrafttreten der Haftungsbestimmung zum 1.1.2011 abgeschlossen wurde. Würde man dennoch von einem Zweifelsfall ausgehen, führt die Heranziehung…
…als +/- 5% von der vereinbarten Fläche abweiche oder, wenn die Vermieterin den Mietgegenstand nicht wie vereinbart übergibt. Zusätzlich sei die Beschwerdeführerin als Vermieterin nicht Liegenschaftseigentümerin, sondern lediglich Baurechtsberechtigte und könne der Baurechtsbesteller den Baurechtsvertrag auflösen, wenn die Bauberechtigte oder ihre Subunternehmer ihre Eignung als Baurechtsberechtigte…
…Mietverhältnis auch dadurch beendet werden könne, dass die als Bauberechtigte fungierende Vermieterin ihre Eignung als Bauberechtigte nicht aufrecht erhalten könne und in der Folge die Baurechtsbestellerin (Liegenschaftseigentümerin) von ihrem Recht auf Vertragsauflösung des Baurechtsvertrages aus wichtigem Grund Gebrauch mache. Letztlich verweist die Beschwerdeführerin auf die…
…Wohneinheit des neu ausgebauten Dachbodens im 1. Obergeschoß bilde Privatvermögen und nicht Betriebsvermögen der Bf., da die Wohnung an die Liegenschaftseigentümerin und Ehefrau des Kommanditisten vermietet und von der Familie des Kommanditisten für eigene private Wohnzwecke genutzt werde. Der Vorsteuerabzug sei aufgrund des § 12 Abs…
…der gegenständlichen Liegenschaft sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 30. August 2022 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der Grundsteuerbescheid sei gegenüber der Liegenschaftseigentümerin zum Zeitpunkt 1. Jänner 2018 erlassen worden. Der Masseverwalter stellte mit Schreiben vom 31. August 2022 den Antrag auf Vorlage der Beschwerde an…
…00. Von diesem Betrag erfolgte die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch den Vertragserrichter. In einer Nachtragsurkunde zum Grundstücksmietvertrag übernahm die Bf das Mietverhältnis mit der Liegenschaftseigentümerin. Außenprüfung Das Finanzamt nahm eine Überprüfung der Selbstberechnung durch den Vertragserrichter vor. Im Zuge der Prüfung wurde ein Schreiben des…
…GmbH) übertragen. Diese Übertragung der Liegenschaften aus dem Privatvermögen auf die GmbH stellt aus einkommensteuerlicher Sicht einen Tausch dar. Aufgrund des Tauschcharakters gelten die eingebrachten Liegenschaften aus der Sicht der bisherigen Liegenschaftseigentümerin als veräußert und aus der Sicht der Gesellschaft als angeschafft und sind gemäß …
…=Bf., als Errichterin der Bahn mit betroffenen Liegenschaftseigentümern entlang der Strecke zivilrechtliche Vereinbarungen geschlossen. Diesen Umstand hat die Bf. mit Schreiben vom 10.4.2019 dem Finanzamt für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel bekannt gegeben und dabei eine Liste mit 16 Vereinbarungen und einem Sideletter übermittelt…
…beteiligten Personen seien. Für den Liegenschaftserwerb nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG seien somit der optionsberechtigte Enderwerber und die M-Stiftung als Liegenschaftseigentümerin Steuerschuldner. Fraglich sei lediglich, ob auch der Optionsberechtigte (und im Fall der Optionsausübung auch Enderwerber) Steuerschuldner für diesen Erwerbsvorgang gemäß § 1…
…3.1. Der Untermietzins besteht jeweils aus dem Mietzins, welchen die ***XY*** der Liegenschaftseigentümerin aus dem Hauptmietvertrag schuldet. Festgehalten wird, dass der Mietzins derzeit (1.8.2015) 89.056,60 € (Markt) und 788,73 € (Lager) zuzüglich USt beträgt. 3.3 Die Bf. ersetzt…
…Wirksamkeit ab 01.01.2015 ergangen seien. Dies ergäbe sich bereits aus der Kopfzeile der beiden angesprochenen Bescheide. Es gehe gegenständlich nicht um die Frage, ob Frau ***Bf1*** am 01.01.2014 noch Liegenschaftseigentümerin gewesen sei, sondern um die Frage, ob eine Hauptfeststellung (der Einheitswerte…
…Bf. zuzurechnenden Grundstücke zu erfassen gewesen waren. Im Vorlageantrag vom 30.05.2017 wird dazu ausgeführt, dass es nicht um die Frage gehe, ob Frau ***Bf1*** am 01.01.2014 noch Liegenschaftseigentümerin gewesen war, sondern um die Frage, ob eine Hauptfeststellung (der Einheitswerte) bzw. eine…
…Bf. zuzurechnenden Grundstücke zu erfassen gewesen waren. Im Vorlageantrag vom 30.05.2017 wird dazu ausgeführt, dass es nicht um die Frage gehe, ob Frau ***Bf1*** am 01.01.2014 noch Liegenschaftseigentümerin gewesen war, sondern um die Frage, ob eine Hauptfeststellung (der Einheitswerte) bzw. eine…
…der Bf. zuzurechnenden Grundstücke zu erfassen waren. Im Vorlageantrag vom 31.05.2017 wird dazu ausgeführt, dass es nicht um die Frage gehe, ob Frau ***Bf1*** am 01.01.2014 noch Liegenschaftseigentümerin war, sondern um die Frage, ob eine Hauptfeststellung (der Einheitswerte) bzw. eine Hauptveranlagung…
…der Bf. zuzurechnenden Grundstücke zu erfassen waren. Im Vorlageantrag vom 31.05.2017 wird dazu ausgeführt, dass es nicht um die Frage gehe, ob Frau ***Bf1*** am 01.01.2014 noch Liegenschaftseigentümerin war, sondern um die Frage, ob eine Hauptfeststellung (der Einheitswerte) bzw. eine Hauptveranlagung…
…Wirksamkeit ab 01.01.2015 ergangen seien. Dies ergäbe sich bereits aus der Kopfzeile der beiden angesprochenen Bescheide. Es gehe gegenständlich nicht um die Frage, ob Frau ***Bf1*** am 01.01.2014 noch Liegenschaftseigentümerin gewesen sei, sondern um die Frage, ob eine Hauptfeststellung (der Einheitswerte…
…mit der Grundstücksadresse ***. Bereits vor dem Erwerb der Liegenschaft durch die Beschwerdeführerin im Jahr 2008 (Kaufvertrag vom 30.10.2008) hat die vorherige Liegenschaftseigentümerin (***) am 21.10.2003 einen Hauptmietvertrag über ein Geschäftslokal auf dieser Liegenschaft mit der *** (später umfirmiert in ***X*** ***; in der Folge *…
…Gewerbebetrieb. Auf dem Briefkasten neben der Eingangstür sei ein kleiner Zettel aufgeklebt, auf welchem der Name der Liegenschaftseigentümerin (U.L.) und - als einziger Hinweis - der Firmenname "A-GmbH" geschrieben stehe. Ferner sei seit Juni 2017 keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr eingereicht worden. Es sei daher davon auszugehen…