…zu schenken sei. Wenn aber eine Wertberichtigung einer Forderung der Bf. gegenüber der MT vorliegen sollte, dann liege eine weitere verdeckte Ausschüttung vor und wäre die Wertberichtigung ebenfalls zu neutralisieren. Die Behörde hielt in der BVE weiters fest, dass aufgrund einer, nach Ansicht der Behörde…
…betrieblichen Organismus der Bf. eingegliedert und (zumindest teilweise) gleichzeitig auch als deren Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen, weshalb eine fremdunübliche Gestaltung gegeben sei. Es liege die Vermutung nahe, dass die Art der Verrechnung der strittigen Bezüge lediglich gewählt wurde, um eine Subsumtion unter § 22 Z 2…
…den betrieblichen Organismus der Bf. eingegliedert und gleichzeitig auch als deren Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen, weshalb eine fremdunübliche Gestaltung gegeben sei. Es liege die Vermutung nahe, dass die Art der Verrechnung der strittigen Bezüge lediglich gewählt wurde, um eine Subsumtion unter § 22 Z 2 EStG…
…den betrieblichen Organismus der Bf. eingegliedert und gleichzeitig auch als deren Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen, weshalb eine fremdunübliche Gestaltung gegeben sei. Es liege die Vermutung nahe, dass die Art der Verrechnung der strittigen Bezüge lediglich gewählt wurde, um eine Subsumtion unter § 22 Z 2 EStG…
…betrieblichen Organismus der Bf. eingegliedert und (zumindest teilweise) gleichzeitig auch als deren Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen, weshalb eine fremdunübliche Gestaltung gegeben sei. Es liege die Vermutung nahe, dass die Art der Verrechnung der strittigen Bezüge lediglich gewählt wurde, um eine Subsumtion unter § 22 Z 2…
…Krankheit sei eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung bzw. Heilbetreuung erfordere. Auch diese vom Gesetzgeber geforderte Voraussetzung liege in ihrem Fall eindeutig vor. Die Knieoperation sei laut Rz 902 der LStR nicht unter die nichtabzugsfähigen Gründe, wie zB Vorbeugung von Krankheiten, Schönheitsoperationen usw.…
…1.2. Ermittlungen durch das Finanzamt Nach Durchführung einer Grundbuchsabfrage zu EZ*** GB ******, aus der sich ergibt, dass die Liegenschaft mit einem Pfandrecht zugunsten der BANK im Höchstbetrag von € 210.0000,00 belastet ist, ersuchte das Finanzamt die Bf. mit Vorhalt vom 14. März…
…Rentenbarwert anzusetzen. Es handle sich dabei um Betriebsausgaben, die bei der Ermittlung der nachträglichen Einkünfte gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 zu berücksichtigen seien. In den Verwaltungsakten liegen diesbezüglich u.a. ein: a) Die Vereinbarung der Beschwerdeführerin mit der P S.L. vom 11. Juni…
…Den von ihr zur Stütze ihrer Argumentation angeführten Judikaten des BFG RV/7102529/2023 und RV/7102773/2023 liegen mit dem Streitfall nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde: Im Fall RV/7102529/2023 war ein inmitten der Krise im Wintersemester 2020/21 begonnenes Masterstudium als solches zu…
Aus dem Sachverhalt und vorliegenden Unterlagen war festzustellen, dass ein wesentlicher Teil des Produktionsbereichs und des Handels der Bf. die Produktgruppe Insektenschutz und dabei insbesondere Insektenschutzgitter betraf. Die Bf. benötigte für die Produktion der Insektenschutzgitter sogenannte Klettbänder und Klettband-Röllchen. Diese wurden seit Jahren von…
…2 EStG regelt, dass von der Immobilienertragsteuer eine Ausnahme besteht, wenn die veräußerte Liegenschaft dem Veräußerer als Hauptwohnsitz gedient hat. Ich bin mir bewusst, dass die Einkommensteuerrichtlinien die Thematik so regeln, dass die Verlassenschaft nicht in diese Begünstigung fällt. Der Autor der Einkommensteuerrichtlinien dürfte übersehen…
…Nowotny/Kalss, AktG2 § 95 Rz 35), welcher Umstand den nachfolgenden Ausführungen zugrunde zu legen ist. Zur hier entscheidungswesentlichen Rechtsfrage der steuerlichen Einkünftezurechnung bei zwischengeschalteten Gesellschaften ist vorerst auf die ratio decidendi des Erkenntnisses des VwGH vom 25.6.2008, 2008/15/0014, zu verweisen, wonach…
…Nowotny/Kalss, AktG2 § 95 Rz 35), welcher Umstand den nachfolgenden Ausführungen zugrunde zu legen ist. Zur hier entscheidungswesentlichen Rechtsfrage der steuerlichen Einkünftezurechnung bei zwischengeschalteten Gesellschaften ist vorerst auf die ratio decidendi des Erkenntnisses des VwGH vom 25.6.2008, 2008/15/0014, zu verweisen, wonach…
…Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 95 Rz 35), welcher Umstand den nachfolgenden Ausführungen zugrunde zu legen ist. Eingangs ist zur Rechtslage festzuhalten, dass - entgegen der in der Stellungnahme vom 24.01.2019 von Seiten der Betriebsprüfung geäußerten Ansicht - § 2 Abs. 4a EStG 1988 aus…
…Nowotny/Kalss, AktG2 § 95 Rz 35), welcher Umstand den nachfolgenden Ausführungen zugrunde zu legen ist. Zur hier entscheidungswesentlichen Rechtsfrage der steuerlichen Einkünftezurechnung bei zwischengeschalteten Gesellschaften ist vorerst auf die ratio decidendi des Erkenntnisses des VwGH vom 25.6.2008, 2008/15/0014, zu verweisen, wonach…
Anders verhält es sich jedoch im Jahr 2013: Nach der für diesen Zeitraum maßgeblichen vertraglichen Regelung vom xx.xx.2006 war die Zahlung von € xxxx/m, sohin € xxxx pa (exkl. Ust, die ein reiner Durchlaufposten ist: vgl. dazu auch UFS RV/0722-L…
…Nowotny/Kalss, AktG2 § 95 Rz 35), welcher Umstand den nachfolgenden Ausführungen zugrunde zu legen ist. Zur hier entscheidungswesentlichen Rechtsfrage der steuerlichen Einkünftezurechnung bei zwischengeschalteten Gesellschaften ist vorerst auf die ratio decidendi des Erkenntnisses des VwGH vom 25.6.2008, 2008/15/0014, zu verweisen, wonach…
…Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 95 Rz 35), welcher Umstand den nachfolgenden Ausführungen zugrunde zu legen ist. Eingangs ist zur Rechtslage festzuhalten, dass - entgegen der in der Stellungnahme vom 24.01.2019 von Seiten der Betriebsprüfung geäußerten Ansicht - § 2 Abs. 4a EStG 1988 aus…
…Lfg 2016) zu § 3 GrEStG 1987). Die Voraussetzungen für die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG liegen nicht vor, da der Bf. das Grundstück nicht vom Erblasser übertragen wird, sondern von der untergegangenen Personengesellschaft. Bei der Person des Übergebers muss es sich aber…
…April 2018 übertrug Herr X an die Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz Bf. genannt, seine Miteigentumshälfte an der Liegenschaft EZ 123 mit dem darauf befindlichen Haus Adr.2. Im Punkt I. des Vertrages wird die Bf. als ehemalige Lebensgefährtin des Geschenkgebers und nunmehr verehelichte "Name" bezeichnet…