…Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (§ 25 StVO 1960) eine Abgabe zu entrichten. § 5 Wiener Parkometerabgabeverordnung lautet: "(1) Die Abgabe gilt mit der ordnungsgemäßen Entwertung des Parkscheins (der Parkscheine) oder mit der Bestätigung der Abstellanmeldung als entrichtet. (2) Zur Entrichtung der Abgabe sind der Lenker…
…Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und führte aus, er übersende noch einmal alle Geschäftszahlen die bis einschließlich 31.03.2023 von Herrn Lenker2 verschuldet worden seien. Er habe die Behörde schon mehrmals gebeten alle (folgenden) Anonymverfügungen direkt an Herrn Lenker2 zu senden, die für das gegenständliche Kraftfahrzeug…
…Ablauf der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist, Einspruch und nannte ***3*** (unter Anführung von seinen persönlichen Daten und einem beigelegten ,Leihvertrag über das Kfz') als Lenker von einem nicht verfahrensgegenständlichen Kraftfahrzeug. Der Einspruch erfolgte somit verspätet. Auf die Verfahrensanordnung - Verspätungsvorhalt der belangten Behörde vom 27. Februar 2023 reagierte…
…der Wiener ParkomterabgabeVO ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen eine Abgabe zu entrichten. Gemäß § 5 Abs. 1 ParkomterabgabeVO gilt die Abgabe mit ordnungsgemäßer Entwertung des Parkscheins oder mit der Bestätigung der Abstellanmeldung als entrichtet. Gemäß § 5 Abs. 2 ParkomterabgabeVO hat jeder Lenker…
…nach diesem Bundesgesetz erforderlich. Das gleiche gilt für Tätigkeiten, die geeignet sind, Menschenansammlungen auf der Straße herbeizuführen oder die Aufmerksamkeit der Lenker von Fahrzeugen zu beeinträchtigen. Der Vertreter der beschwerdeführenden Gesellschaft bringt vor, im gegenständlichen Fall sei keine Bewilligung gemäß § 82 Abs. 1 StVO 1960…
…somit hinterzogen. Jeder Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der ein solches in einer Kurzparkzone abstellt, muss bei Beginn des Abstellens die Parkometerabgabe entrichten (§ 5 Abs. 2 der Parkometerabgabeverordnung). Dieser Verpflichtung sind Sie insofern nicht nachgekommen, als im Fahrzeug ein Parkschein, welcher Spuren von entfernten Entwertungen aufwies…
…152,00 | 2014 | 16.416,00 Von Seiten der Beschwerdeführerin wurde im Wesentlichen entgegnet, dass nur ein Eigenverbrauch durch die Fahrzeuge und nicht durch die vom Personal verursachten Kosten vorzunehmen sei, da das Personal (Lenker) von vornherein dem hoheitlichen Bereich der **MA-Y…
…664,14 | 2008 | 30.672,00 Von Seiten der Beschwerdeführerin wurde im Wesentlichen entgegnet, dass nur ein Eigenverbrauch durch die Fahrzeuge und nicht durch die vom Personal verursachten Kosten vorzunehmen sei, da das Personal (Lenker) von vornherein dem hoheitlichen Bereich der **MA-Y…
…der als Leiter des Fuhrparks der D. KG tätig gewesen sei, um den Einsatz und die Tätigkeiten der Fahrer zu koordinieren. Wenn diverse Lenker von Fahrzeugen im Zuge von Anhaltungen durch die Finanzpolizei den Bf. als "Chef" bezeichneten, sei dies darauf zurückzuführen, dass der Bf…
…2021, Ra 2021/09/0056, uvm.) Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann die Unkenntnis oder eine irrige Auslegung zB von Bestimmungen der StVO 1960 oder des KFG 1967 für "Lenker" von Kraftfahrzeugen grundsätzlich nicht als unverschuldet angesehen werden (vgl. zB VwGH 18.09.2019, Ra…
…03.1985, wohnhaft in B-Gasse, im Verfahren MA67/Vorzahl/2018 (= Vorzahl zu MA67/67/2018) der Lenker des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges gewesen sei und legte z ur Untermauerung seiner Aussage eine von ihm handschriftlich geführte Liste vor, in dem jeweils das Autokennzeichen, der Name…
…bei Beginn des Abstellens des Fahrzeuges zu entrichten. Die Lenker haben bei der Durchführung der angeordneten Kontrollmaßnahmen mitzuwirken. Die Abgabe ist nach § 6 lit. g Parkometerabgabeverordnung nicht zu entrichten für Fahrzeuge, die von Inhabern eines Parkausweises für Behinderte gemäß § 29b StVO 1960 abgestellt oder in…
…Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeuges zu entrichten. Die Lenker haben bei der Durchführung der angeordneten Kontrollmaßnahmen mitzuwirken. Gemäß § 6 lit g Parkometerabgabeverordnung ist die Abgabe für Fahrzeuge nicht zu entrichten, die von Inhabern eines Ausweises gemäß § 29b Abs 1 oder 5 StVO 1960…
…wie etwa ein Rollstuhl u. dgl.) für die Dauer dieser Tätigkeiten halten. (3) Ferner dürfen Inhaber eines Ausweises gemäß Abs. 1 das von ihnen selbst gelenkte Fahrzeug oder Lenker von Fahrzeugen in der Zeit, in der sie einen Inhaber eines Ausweises gemäß Abs. 1 befördern, …
…ohne gültigen Parkschein abgestellt. Das Kontrollorgan der Parkraumüberwachung Wien hielt in seiner Anzeige Folgendes fest: "bei BA rannte Lenker von ggü onr 74 Pizzeria zum fz sprang rein fuhr davon kein wortwechsel kein foto mehr möglich". Das Abstellen des Fahrzeuges an der genannten Adresse sowie…
…die Dauer dieser Tätigkeiten halten (Hervorhebung durch BFG). Abs. 3 - Ferner dürfen Inhaber eines Ausweises gemäß Abs. 1 das von ihnen selbst gelenkte Fahrzeug oder Lenker von Fahrzeugen in der Zeit, in der sie einen Inhaber eines Ausweises gemäß Abs. 1 befördern, a) auf Straßenstellen…
…Folgendes auszuführen: Entscheidend ist, ob sich der Lenker von seinem Fahrzeug entfernt, bevor er die Bestätigung der Abstellanmeldung erhält (die Parkometerabgabe nur dann zu entrichten, wenn man ein Parkraumüberwachungsorgan bemerkt, wäre andernfalls nicht ausgeschlossen). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof verwirklicht der Lenker, wenn er sich…
…um 16:21:00 Uhr beginnen würde - findet im Parkometergesetz und den dazu ergangenen Verordnungen keine Deckung. Entscheidend ist, ob sich der Lenker von seinem Fahrzeug entfernt, bevor er die Bestätigung der Abstellanmeldung erhält (die Parkometerabgabe nur dann zu entrichten, wenn man ein Parkraumüberwachungsorgan bemerkt…
…Uhr die Gültigkeit des Parkscheins um 11:51:00 Uhr beginnen würde - findet im Parkometergesetz und den dazu ergangenen Verordnungen keine Deckung. Entscheidend ist, ob sich der Lenker von seinem Fahrzeug entfernt, bevor er die Bestätigung der Abstellanmeldung erhält (den Parkschein nur dann zu aktivieren…
…Uhr die Gültigkeit des Parkscheins um 17:21:00 Uhr beginnen würde - findet im Parkometergesetz und den dazu ergangenen Verordnungen keine Deckung. Entscheidend ist, ob sich der Lenker von seinem Fahrzeug entfernt, bevor er die Bestätigung der Abstellanmeldung erhält (die Parkometerabgabe nur dann zu entrichten…