…wenn die Spendenorganisation vom Finanzamt mittels Bescheid als begünstigter Empfänger festgestellt wurde. Zu den Bildungskosten (Karrierecoaching und Wifi-Lehrgangsgebühren) führte die belangte Behörde aus, dass ein beruflicher Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit nicht gegeben sei. Beschwerde In der Beschwerde vom 30.8.2023 erläuterte die…
…Arbeit als Kindergartenpädagogin ein. Der Arbeitgeber habe keine Ersätze geleistet. Obige Werbungskosten setzen sich zusammen wie folgt: Lehrgangsgebühren EUR 4.214,00 Dazu wurde eine Bestätigung der "Veranstalter: ARGE Bildungsmanagement OG Ausbildungsträger: ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH" vom 9.2.2011 vorgelegt, der gemäß die…
…sie wieder in diesem Unternehmen als Angestellte weiter (neuerliche Karenz ab 25.4.2016, Geburt des Kindes H am 7.6.2016). In den Steuererklärungen für die Jahre 2008 bis 2010 machte die Beschwerdeführerin Kosten für die Ausbildung zur diplomierten Lebens- und Sozialberaterin (Lehrgangsgebühren, Reisekosten…
…dass es mir danach gelang, Auszubildende durch Wort und Tat zu inspirieren und somit auch viele als Mitarbeitende für den Verein ***A*** zu gewinnen. Feedback Supervision/Lehrgangsgebühren Schloss Hofen: Supervisions- und Coachingausbildung Meine primäre Aufgabe zum damaligen Zeitpunkt war die Bezugspersonentätigkeit, also die Arbeit mit…
…an die Bf und der gegebenen Kostenstruktur erhöhe sich mit jedem zusätzlichen Studienteilnehmer der Deckungsbeitrag bzw verbessere sich die Gewinnsituation. Die Umsatzsteuer sei nicht Teil der Grundlage für die Festlegung der Lehrgangsgebühren gewesen. In einer abschließenden rechtlichen Beurteilung hält das Finanzamt fest, dass als Einrichtung…
…KStG zu werten sind und außerbilanziell hinzugerechnet werden. Durch die Vorlage der Buchhaltung 2006 hat sich insoweit erhellt, dass es sich bei den 2006 geltend gemachten Ausgaben tatsächlich um Studienkosten (Lehrgangsgebühren Freiburg, Mietkosten Cambridge) handelte. Kapitalertragsteuer: Siehe Tz 3 Die zahlenmäßige Darstellung dieser Feststellung ist…
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA X vom 28.03.2013 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf., ort, ort2, vertreten durch stv gegen die Bescheide des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf , betreffend Umsatzsteuer 2009 bis 20012, ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. November 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 29. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. Mai 2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vertreten durch Steuerberaterin, vom 22. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 25. Juni 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TPA Steuerberatung GmbH, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 15. Oktober 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1…
Das BWL-Studium führe der Bf. weiter, weil er beabsichtige das erlernte Wissen in einem Buch zu veröffentlichen. Darüber hinaus wurden Nachweise über das Absolvieren von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von drei Semesterwochenstunden vorgelegt. Mit 08.03.2018 ergingen die Einkommensteuererstbescheide für die Jahre 2014 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA Judenburg Liezen vom 16.09.2010, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 zu Recht erkannt: Die Berufung (nunmehr) Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Ungericht in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HD Steuerberater GmbH & Co KG, Höchster Str. 51a, 6972 Fußach, über die Beschwerde vom 19. November 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., A-Straße, G (nunmehr: L), vertreten durch Grießer & Keiler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG, Gabelsbergerstraße 2, 9020 Klagenfurt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.4.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. ZZ in der Beschwerdesache Mag. H, verehelichte Ü, .-Str, 3-, gegen den Bescheid des FA W 8/16/17 vom 2. Mai 2008, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004, zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 29. September 2011, betreffend Einkommensteuer 2010 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des FA XYZ vom 14.8.2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | |…