…3 ALSAG daher nur derjenige sein, der die beitragspflichtige Tätigkeit, also das Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von 3 Jahren hinaus, veranlasst habe. Nachdem die Einschreiterin den Anlagenbetrieb des Zwischenlagers faktisch und formal eingestellt habe und das gesamte Material an die ***K-GmbH*** bereits…
…Schluss kommt, dass die Abgabenschuld spätestens dadurch entstanden ist, dass im Jahr 2012 der in § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG normierte Tatbestand des mehr als einjährigen Lagerns von Abfällen zur Beseitigung verwirklicht wurde. Diese Tätigkeit gilt gem. § 3 Abs. 1 Z. 1…
…Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen…
…Abfälle der Kategorie Baurestmassen nicht der Beitragspflicht nach dem Altlastensanierungsgesetz unterliegen. Der VwGH ist in einem verstärkten Senat zur Rechtsfrage, "ob im Wesentlichen - unter gewissen Umständen - auch das nicht mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung und das nicht mehr als dreijährige Lagern von…
…Es sei bemerkt, dass es für die Höhe des Altlastenbeitrages prinzipiell keinen Unterschied macht, ob man sie für Lagern oder Ablagern von Abfällen vorschreibt, es ist allerdings der Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld ein anderer. Es ist für die Abgabenschuldentstehungszeitpunkte weiters zu bedenken, dass man…
…Mai 2010 durchgeführten Ortsverhandlung wieder zurückgezogen worden. Die Zwischenlagerung (das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung - § 3 Abs. 1 Z 1 lit b ALSAG) der Abfallkategorien Erdaushub und Baurestmassen - auch recycelt - sei daher auf unzulässige Weise erfolgt. Die Lagermengen würden aus der Gegenüberstellung…
…Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen…
…Lagern bzw. Zwischenlagern von Abfällen auf den Grundstücken ParzNr. 1111, 2222, 333 und 4444, je KG A., nicht alle Bewilligungen bzw. Anzeigen oder Nichtuntersagungen vorlagen. Die Beurteilung der belangten Behörde, dass die Lagerungen (bzw. Zwischenlagerungen) der gegenständlichen Baurestmassen eine beitragspflichtige Tätigkeit des Ablagerns von Abfällen…
…Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- oder Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen…
…dem objektiven Abfallbegriff mehr (VwGH 11.9.1997, 96/07/0223). Dem Zollamt kann daher nicht mit Erfolg entgegen getreten werden, wenn es im Spruch des angefochtenen Bescheides feststellt, dass (u.a. hinsichtlich der verfahrensgegen-ständlichen Mengen) ein länger als einjähriges Lagern von Abfällen vorliegt…
…Materialien um Abfall iSd § 2 Abs.1 Z.1 AWG bzw. § 2 Abs.4 ALSAG. Nach der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung vorherrschenden Judikatur (u.a. 24.1.2013, 2010/07/0218; 14.11.2013, 2011/17/0132) unterlag auch ein Lagern (Zwischenlagern) von Abfällen in…
…aufbereiteten und zwischengelagerten Baurestmassen von der in Rede stehenden Liegenschaft begonnen. Die Begründung der angefochtenen Entscheidung und der in der Folge ergangenen Beschwerdevorentscheidung stützt sich auf die bisherige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach auch das nicht mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung und das…
…Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen…
…und denselben Abfall auf Grund von verschiedenen Tätigkeiten doppelt festgesetzt werden. Mit Beschwerdevorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 25. Mai 2016, Zl. 420000/60232/2016, wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Bf. das Sammeln und Lagern von Baurestmassen…
…Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b. das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen…
…Die altlastenbeitragspflichtige Masse der gelagerten Abfälle (Bemessungsgrundlage) beträgt daher 593 Tonnen (gerundet auf volle Tonnen). Herr ***Bf1*** ist gem. § 4 Z. 1 AISAG Schuldner des Altlastenbeitrages, da er als Inhaber der Anlage, das mehr als drei Jahre andauernde Lagern von Abfällen zur Verwertung vorgenommen hat…
…Vertreter, fristgerecht Berufung an den Landeshauptmann (LH), von H. Mit Bescheid I vom yyy , Zl zzz setzte das Hauptzollamt X gegenüber der Beschwerdeführerin, (Bf.) für das Lagern von 29.116,23 Tonnen Abfällen im Zeitraum III. Quartal 1996 bis IV Quartal 1999 die Beitragsschuld gemäß …
…2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurde § 2 Abs. 5 AlSAG aufgehoben und in § 3 die Beitragspflicht für das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung normiert. Gemäß Art. VII Abs. 13 leg. cit. traten diese Änderungen mit 1. Jänner 2006 in Kraft und …
…AWG nicht ausreichend auseinander gesetzt. Es lägen auch keinerlei objektivierte Beweisergebnisse vor, welche ergeben, dass die gegenständlichen Ablagerungen den Abfallbegriff im Sinne des § 1 Abs. 3 Z. 1 bis 9 AWG erfüllen. Insbesondere bestünden keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass von den gelagerten Gegenständen Brand- oder Explosionsgefahr…
…Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- oder Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b) das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen…