…besteht seit längerer Zeit ein Behinderungsgrad von 50 Prozent aufgrund der Erkrankung Systemischer Lupus erythematodes (Autoimmunerkrankung). Im Zusammenhang mit dieser Erkrankung sind folgende Krankheitskosten erwachsen: Kurkosten (Zuzahlung, Fahrtkosten, Kurmittel) 805,33 Euro Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge BVA, Fahrtkosten 91,40 Euro Außerhalb ihrer Behinderung sind der Bf…
…anderen Unterlagen der ÖGK vorgelegt. Man erklärte mir, durch Covid 19 würden im Jahr 2021 keine chefärztlichen Bestätigungen erforderlich sein, die Kosten für die verschriebenen Kurmittel würden aber zur Gänze von der ÖGK übernommen, was auch gestimmt hat, siehe ärztlicher Entlassungsbericht von Fr. ***Dr.2…
…3957-W/10) vorliegt, Aufwendungen unter anderem für den (Kur-)Aufenthalt abzüglich Haushaltsersparnis für Verpflegungskosten (UFS 24.7.2003, RV/0681-W/03), die medizinische Betreuung oder die Kurmittel. Nicht abzugsfähig sind unter anderem Aufwendungen, denen schwerpunktmäßig der Charakter einer Erholungsreise zukommt, Verpflegungskosten (UFS 26…
…können (soweit Angemessenheit vorliegt) die Aufenthaltskosten, die Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel (zB Moorpackungen, Krankheitsgymnastik) sowie die Fahrtkosten zum und vom Kurort als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Die zu Kurreisen des VwGH ergangene Judikatur ist restriktiv (vgl Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…und anerkannten Platz. Wesentlicher Bestandteil der Kurmedizin ist der Kurort mit dem dortigen spezifischen Kurmittel. Im Fall des Bf. findet er in ***2*** mit dem dortigen Kurmittel "Thermalwasser" die optimale Voraussetzung. Nachdem andere Kurmittel in seinem Fall keine so günstige Wirkung erzielen konnten, ist folglich…
…RV/3957-W/10) vorliegt, Aufwendungen ua. für den (Kur)Aufenthalt abzüglich Haushaltsersparnis für Verpflegungskosten (UFS 24.7.2003, RV/0681-W/03), die medizinische Betreuung oder die Kurmittel. Nicht abzugsfähig sind ua. Aufwendungen, denen schwerpunktmäßig der Charakter einer Erholungsreise zukommt, Verpflegungskosten (UFS 26.8…
…UFS 24.7.03, RV/0681-W/03 zur Schätzung bei einer Frühstückspension; WGW/Wanke § 34 Rz 78 "Kurkosten" zur Schätzung bei Selbstverpflegung); medizinische Betreuung und Kurmittel; Fahrtkosten zum und vom Kurort, auch mit dem Pkw (glA WGW/Wanke § 34 Rz 78 "Kurkosten"; nunmehr auch…
…Voraussetzungen gegeben, so können - soweit Angemessenheit vorliegt - abgezogen werden •Aufenthaltskosten, •Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel, •Fahrtkosten zum und vom Kurort, •bei pflege- und hilfsbedürftigen Personen sowie Kindern die Aufwendungen für eine Begleitperson, nicht hingegen Aufwendungen für Begleitpersonen in anderen Fällen bzw. Aufwendungen für…
…Kur- bzw. Erholungsaufenthalt, eine Bewilligung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter betreffend Heilverfahren, eine Kurmittelbestätigung und eine Kopie des Behindertenpasses vor. Der Beschwerdeführer führte aus, der im Antrag enthaltenen Stellungnahme könne entnommen werden, dass von ärztlicher Seite ein Kurheilverfahren für die Bereiche Herz/Kreislauf sowie Bewegungs-/Stützapparat…
…der Kur ausgestellte ärztliche Bestätigung oder durch den Umstand eines Kostenersatzes durch die Sozialversicherung nachgewiesen werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so können - soweit Angemessenheit vorliegt - abgezogen werden Aufenthaltskosten, Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel Fahrtkosten zum und vom Kurort [vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweisen und darf nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Aufwendungen für den Aufenthalt abzüglich einer Haushaltsersparnis für Verpflegungskosten, Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel sowie Fahrtkosten zum und vom Kurort berücksichtigt werden. (Jakom/Vock EStG, 2017…
…17, ausgeführt 1 : 2.2 Heilverfahren in Kuranstalten Bei der klassischen Kur handelt es sich um eine medizinische Maßnahme zur Erhaltung und Festigung der Gesundheit bzw. zur Linderung von chronischen Leidenszuständen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Einsatz natürlicher, ortsgebundener Kurmittel (z. B. Moor, schwefelhaltiges…
…folgt Stellung genommen: "Zunächst möchte ich festhalten, und das ist auch dem Finanzamt aus dem Steuerakt ersichtlich, dass meine Kuren in Bad B ausschließlich in der Anwendung des Kurmittels Thermalwasser bestehen. Diese besteht im Wesentlichen darin, dass ich mich ins Hallen-Thermalwasserbecken begebe und mich…
…werden. Sind die Voraussetzungen gegeben, so können - soweit Angemessenheit vorliegt - abgezogen werden: • Aufenthaltskosten • Kosten für die medizinische Betreuung und für Kurmittel • Fahrtkosten zum und vom Kurort • bei pflege- und hilfsbedürftigen Personen sowie Kindern die Aufwendungen für eine Begleitperson, nicht hingegen Aufwendungen für Begleitpersonen in anderen…
…dass wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung vorliegen, an Kurkosten (soweit Angemessenheit vorliegt) grundsätzlich (nur) - die Aufenthaltskosten (tatsächlich angefallene), - die Kosten für die medizinische Betreuung und Kurmittel, sowie - die Fahrtkosten zum und vom Kurort berücksichtigt werden könnten." Dieser Vorhalt wurde mittels e-mail…
…entspannend sind. Die Reise- bzw. Aufenthaltskosten für Abano und Hevis konnten daher nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Ist der Kuraufenthalt als solcher nicht abzugsfähig, können jedoch gesonderte Behandlungs- und Kurmittelkosten als Krankheitskosten abgezogen werden (Wanke in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 34 Anm 78). …
…Wohlbefindens dienen. Die Reise- bzw. Aufenthaltskosten konnten daher nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden Ist der Kuraufenthalt als solcher nicht abzugsfähig, können jedoch gesonderte Behandlungs- und Kurmittelkosten als Krankheitskosten abgezogen werden (Wanke in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG 25.EL § 34 Anm 78). Insofern können…
…Belastung nicht berücksichtigt werden können. Werden anlässlich der jeweils einwöchigen Aufenthalte des Bf. und seiner Ehegattin in B.S. ärztliche Behandlung bei Anfall von Kurmittelkosten durchgeführt, sind zwar nicht die übrigen Kosten aber wohl die Behandlungs- und Kurmittelkosten abzugsfähig (vgl. BFG 10.12.2014, GZ…
…der chronischen Leiden des Beschwerdeführers, insbesondere seiner atypischen Gesichtsschmerzen kann zwar auch für das Jahr 2014 noch von der medizinischen Notwendigkeit des bereits am 13. Dezember 2011 verordneten Kurmittels ausgegangen werden. Jedoch hat der Beschwerdeführer im Sinne der zitierten strengen Rechtsprechung, die ihm auch mit…
…als Kurbewilligung durch die BVA (1), Kurmittelabrechnung (2) und Kuraufenthaltsbestätigung (3). Es mag sich jeder denken was er von der Finanzverwaltung hält, wenn nach der Aktenlage eine konkrete Behinderung nachgewiesen ist und das Finanzamt beinahe alljährlich die gleichen Fragen stellt und die gleichen Bestätigungen verlangt…