…Übermittlung trotz bestehender Verpflichtung dazu nicht nachgeholt werde. Dieser Fall sei jedoch nicht vorliegend. Zudem seien der Kunstförderungsbetrag GIS und die Landesabgabe GIS steuerlich nicht absetzbar. In Reaktion auf diese Beschwerdevorentscheidung begehrte der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 01. November 2024 die Vorlage der Beschwerden an…
…Der Bf verwies darauf, dass er im Jahr 2014 Empfänger zweier Förderungen des Bundeskanzleramtes nach dem Kunstförderungsgesetz in der Gesamthöhe von 3.000 € gewesen sei. Diese Förderung habe eine Arbeit im Ausmaß von 1100 Arbeitsstunden bedeutet und der Arbeitsbericht sei vom Bundeskanzleramt geprüft und…
…Zwecke, wie beispielsweise die Förderung der Kunst und der Wissenschaft. Und um an die Ausführungen der Bf anzuknüpfen: Auch eine beispielsweise auf dem Gebiet der Kunstförderung tätige Einrichtung verursacht der Gemeinde wohl keine höheren Aufwände als eine der Gesundheitspflege bzw. der Fürsorge dienende Einrichtung. Die…
…Beschwerde gegen die Förderentscheidung vom 4.6.2014 (BFG 119 – 124) hat die Regierung sogar stattgegeben. Daraufhin hat der Stiftungsrat neuerlich über den Förderantrag, diesmal teilweise stattgebend, entschieden. Die indirekte Kunstförderung, also der weitaus überwiegende Teil der Fördertätigkeit, erfolgt nicht in Bescheidform, sondern durch Beratung…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrages habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die sachliche…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die sachliche…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die sachliche…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die sachliche…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs ist. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags hat der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S beträgt 90% der Bemessungsgrundlage und nimmt damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an (s auch…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die sachliche…
…größer, je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die sachliche…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs ist. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags hat der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S beträgt 90% der Bemessungsgrundlage und nimmt damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an (s auch…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die sachliche…
…größer, je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die…
…sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die sachliche Rechtfertigung sei umso schwerer zu erbringen, je…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die sachliche…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die sachliche…
…sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH iZm der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an. Die sachliche Rechtfertigung sei umso schwerer zu erbringen, je…
…je höher das materielle Gewicht des Eingriffs sei. Für die Verfassungskonformität des Kunstförderungsbeitrags habe der VfGH im Zusammenhang mit der sachlichen Rechtfertigung der Abgabe auch auf das niedrige Belastungsausmaß hingewiesen. Der EKB-S betrage 90% der Bemessungsgrundlage und nehme damit ein geradezu konfiskatorisches Ausmaß an…