IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift , xx, über die Beschwerde vom 25.07.2012 und vom 8.8.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Braunau Ried Schärding vom 19.07.2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, xx, über die Beschwerde vom 27.06.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Braunau Ried Schärding vom 11.06.2012, betreffend Festsetzung der KFZSt für…
…KfzStG bei widerrechtlicher Verwendung vom Beginn des Kalendermonates, in dem die Verwendung einsetzt, bis zum Ablauf des Kalendermonates, in dem die Verwendung endet. Die im gegenständlichen Fall zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG), BGBl. 267/1967, haben in der für den Streitzeitraum geltenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux über die Beschwerde der a, zHdn b, vom 10.06.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bregenz vom 16. Mai 2015, betreffend Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer 1-3/2014 und 4…
…nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes die Bestimmung des § 12a NoVAG 1991 an die in § 30a Abs 9a Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) vorgesehene Möglichkeit der Verfügung einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank anknüpft (VwGH 24.01.2017, Ro 2016/16/0001). Diese Vorschriften bedeuten in ihrem systematischen Zusammenhalt…
…die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet. Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 verweist auf das Kraftfahrgesetz. § 36 KFG 1967 sieht für Kraftfahrzeuge, die auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden sollen, grundsätzlich eine…
…Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Die Frage, ob eine widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen im Sinne des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) vorliegt, ist grundsätzlich im Verwaltungs(straf)verfahren von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu klären. Es handelt sich daher aus Sicht des Abgabenrechts um eine Vorfrage…
…bis zum Ablauf des Monats, in dem die Verwendung endet. Die Frage, wann ein Kraftfahrzeug widerrechtlich verwendet wird, richtet sich nach den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG). § 36 KFG 1967 sieht für Kraftfahrzeuge, die auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr zugelassen werden sollen, eine Zulassungsverpflichtung vor…
…Verwendung eines nicht im Inland zugelassenen Fahrzeuges dann der Normverbrauchsabgabe bzw. der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zum Verkehr zuzulassen wäre. Dies betrifft vor allem die Verwendung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, wenn auf Grund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen die Zulassung im Inland zu…
…mit ausländischem Kennzeichen im Inland der Normverbrauchsabgabe (NoVA), wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Gemäß § 79 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes (KFG) ist die Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland nur dann zulässig, wenn das jeweilige Fahrzeug in Österreich keinen dauernden Standort hat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Wilfried Plattner, Fallmerayerstraße 10, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 19. November 2013…
…glaubwürdig ist. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Gemäß § 36 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) dürfen Kraftfahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen unter anderem des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen auf Straße mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind (§…
…26/2014 kundgemachter Gesetzesbeschluss durch das Parlament ergangen sei, das den § 82 Abs. 8 des Kraftfahrgesetzes dahin abändert, dass diesem Absatz ein Satz eingefügt wurde, sodass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbreche. Daher würde sich eine Diskussion mit der vom Beschwerdeführer…
…Kraftfahrzeugsteuer ab diesem Datum vorzuschreiben. Das gegenständliche Kraftfahrzeug sei widerrechtlich (§ 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz 1967 [KFG 1967]) im Inland verwendet worden und würde daher mit 25.5.2012 in Österreich gemäß § 1 Z. 3 Normverbrauchsabgabegesetz 1991 (NoVAG 1991) der Normverbrauchsabgabe als auch gemäß § 1 Abs…
…KfzStG bei widerrechtlicher Verwendung vom Beginn des Kalendermonates, in dem die Verwendung einsetzt, bis zum Ablauf des Kalendermonates, in dem die Verwendung endet. Die im gegenständlichen Fall zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG), BGBl. 267/1967, haben in der für das Streitjahr geltenden…
…Abs. 1 Z 2 NoVAG idF BGBl. I Nr. 34/2010 entsteht die Steuerschuld bei Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, mit dem Zeitpunkt der Einbringung in das Inland. Anmeldungszeitraum für die NoVA als Selbstbemessungsabgabe ist gemäß § 11 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache B.W., Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach vom 22. Juni 2012, betreffend Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 2007 bis 31. Mai 2012 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr1 A, gegen die Bescheide des Finanzamt FA vom 27.5.2013, betreffend Kraftfahrzeugsteuer für die Zeiträume Juni bis Dezember 2010, Jänner bis Dezember 2011, Jänner bis Dezember 2012, Jänner…
…aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war, sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten…
…bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem die Verwendung endet. Gemäß § 79 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) in der anzuwendenden Fassung ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und…