…Es sei daher davon auszugehen, dass die Entsendung trotz Kostenweiterbelastung an die ungarische Gesellschaft eine Aktivleistung darstelle. Erläuternd wurde für 2013 ausgeführt, der Betrag von 7.914,93 Euro setze sich aus 3.585,13 Euro Progressionseinkünften aus Vermietung und Verpachtung und den nachgemeldeten Einkünften…
…tätigen Business Unit Manager berichtspflichtig gewesen. Dem gegenüber bringt die Beschwerdeführerin (Bf) vor, Kroatien habe die Bezüge für die kroatischen Arbeitstage aufgrund des wirtschaftlichen Arbeitgebers und der Kostenweiterbelastung besteuert. Der angesprochene Business Unit Manager sei selbst von 1.7.2008 bis 1.3.2011 nach…
…§ 37b dt EStG in Deutschland wurde vorgelegt) bzw auch gegen Entgelt, soweit die Nutzung nicht für Mitarbeiter der ***Bf1*** erfolgt (d h externe Kostenweiterbelastung der Nutzung an andere Gesellschaften der ***Bf*** Gruppe). Unter Anderem deshalb sei die Bf. auch als "Top Arbeitgeber 2023" ausgezeichnet worden…
…Es werde somit klargestellt, dass sich die österreichische Gesellschaft zur Arbeitskräfteüberlassung verpflichte und kein Werkvertrag vorliege. Die Buchungsbelege des Jahres 2016: Diese seien die Basis für die Kostenweiterbelastung. Jene Personalkosten seien vollumfänglich an die slowenische Gesellschaft weiterverrechnet worden. Die Rechnungen für das Jahr 2016: Darin…
…Bei diesem Entsendungstyp komme es zu einer Kostenweiterbelastung an die aufnehmende Gesellschaft (host). Nach Ablauf von mehr als sieben Jahren seit dem betreffenden Veranlagungsjahr sei es leider nicht mehr möglich gewesen, die Belege betreffend Kostenweiterbelastung vorzulegen. Zur Wahrung des Parteiengehörs wurde die Vorhaltsbeantwortung des Bf…
…evident. Konkrete Nachweise (in welcher Form auch immer) seien auch dem Vorlageantrag nicht angehängt. Ein Nachweis für die wirtschaftliche Arbeitgebereigenschaft der deutschen Gesellschaft im Sinne einer Kostenweiterbelastung (Kostenweiterverrechnung durch die verrechnete Gebühr) wurde bis dato nicht erbracht. Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhalt: Der Bf…
…als Besteuerungsnachweis die deutsche Steuererklärung und den deutschen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2013. Ein Nachweis für die wirtschaftliche Arbeitgebereigenschaft der deutschen Gesellschaft im Sinne einer Kostenweiterbelastung (Kostenweiterverrechnung durch die verrechnete Gebühr) wurde trotz Ersuchens des BFG nicht erbracht. Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhalt: Der…
…Laut XY Entsendungspolicy sei diese Entsendung zum ausschließlichen Vorteil der aufnehmenden Gesellschaft (host). Es komme zu einer Kostenweiterbelastung an die aufnehmende Gesellschaft (host). XY Czech Republic sei daher als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen. Vorgelegt wurden: Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung 2009 Kopie des Entsendungsvertrages Kalender 2009 mit Angabe…
…Typ B. Laut IBM Entsendungspolicy sei diese Entsendung zum ausschließlichen Vorteil der aufnehmenden Gesellschaft. Es komme zu einer Kostenweiterbelastung an die aufnehmende Gesellschaft. Die IBM Slovakia sei daher als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen. Das BFG forderte die Bf mit Vorhalt vom 30.03.2016 auf, folgende…
…einem „Mark-up“ und entspreche jedenfalls keinen „Gehaltskosten und der Schweizer Bemessungsgrundlage“. Bei diesem Entsendungstyp komme es somit zu einer Gebührenverrechnung an A-Schweiz, was einer „Kostenweiterbelastung“ gleichgesetzt werden könne. Demnach sei der wirtschaftliche Arbeitgeber in der Schweiz zu sehen. Die Schweiz habe daher gem…
…Oktober 2015 über elektronische Post versandtem Schreiben teilte die steuerliche Vertretung dem Bundesfinanzgericht mit, dass vom Konzern (kursive Schreibweise im Original) zur Kostenweiterbelastung leider keine zusätzlichen Informationen zu den im Schreiben vom 30. April 2015 übermittelt werden können. d) Damit lässt sich für das Bundesfinanzgericht…
…durch das entsendene Unternehmen bezahlt. Zu den vorgelegten Unterlagen wurde Folgendes angemerkt: "In der allgemeinen Beschreibung ist ersichtlich, dass es bei Typ A Entsendungen zu keiner Kostenweiterbelastung an die aufnehmende Gesellschaft (hier: Deutschland) kommt. Wir stellen somit hiermit den Antrag auf Beendigung des innerstaatlichen Rechtsmittelverfahrens…
…sich um eine sog. "Typ A-Entsendung", in deren Zusammenhang es zu keiner Kostenweiterbelastung an die aufnehmende Gesellschaft in Deutschland kam. Bei Typ A-Entsendungen kommen dem Entsendungsland die Hauptvorteile der Entsendung zu ("training" oder "stewardship"). Das Heimatland finanziert die Zuteilung. Der Zugeteilte ist weiterhin…
…Kosten 20% Umsatzsteuer ausgewiesen hat. Insgesamt wurden im Jahr 2007 laut den vorgelegten Kontonachweisen im Jahr 2007 Rechnungen über Kostenweiterbelastungen in Höhe von EUR 14.624,66 mit einem 20%igen Umsatzsteuerausweis (d.s EUR 2.924,93) ausgestellt, die in umsatzsteuerpflichten Erlösen gebucht und…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
Nach interner Festlegung, welches Kfz die Bf benötige, seien der Kontakt mit einem Kfz-Händler hergestellt und die Konditionen für die Anschaffung vereinbart worden. Zur Finanzierung sei auf die Dienste eines Leasingunternehmens zurückgegriffen worden. Die Höhe der von der Leasinggesellschaft bereitzustellenden finanziellen Mittel sei von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache ABC, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 zu Recht erkannt: Die Bescheide werden abgeändert. Umsatzsteuer 2004…
Aber auch das Unionsrecht führt zu keinem anderen Ergebnis als zur Steuerpflicht der von der Bf an den SGV verrechneten und vereinnahmten Kostenersätze. Nach Art 9 Abs 1 MwStSystRL gilt als Steuerpflichtiger, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig ausübt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache X, y1 vom 8. Oktober 2010, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. August 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 31. Jänner 2018 bzw. 15. Dezember 2018 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 29. Jänner 2018 bzw. 12. Dezember 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer…