…behaupteten Aufforderung, sich binnen einer Frist von vier Wochen zu melden, andernfalls werde eine endgültige Beschlagnahme ausgesprochen, wird die Beschwerde mangels eines tauglichen Anfechtungsgegenstandes als unzulässig zurückgewiesen. IV. Ein Kostenausspruch unterbleibt. V. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…unterliegenden Partei im Sinne des § 35 VwGVG (Kosten im Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) unterbleibt diesbezüglich ein Kostenausspruch. Mangels eines Antrages der in Pkt. II und III obsiegenden Partei (§ 35 Abs. 3 VwGVG) unterbleibt auch diesbezüglich ein Kostenausspruch (§ 35 Abs…
…zur Interpretation des § 70 Abs 3 (nunmehr Abs 4) AbgEO herangezogen werden. Zu den Kosten des Exekutionsverfahrens gemäß § 74 EO zählten alle notwendigen Aufwendungen des Drittschuldners zur Durchsetzung seines Kostenanspruches. In Anlehnung an diese Judikatur wäre neben § 74 Abs 1 EO auch § 41 Abs 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende V. und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienrichter2 und Laienrichter1 in der Beschwerdesache Bf, Adresse gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 14.01.2013, zu St.Nr. 007, betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 in der…
…kein Eingriff in die subjektiven Rechte der Beschwerdeführerin durch die verwaltungsbehördlichen Maßnahmen - mangels Mietereigenschaft - möglich war. Die Beschwerde war daher zurückzuweisen und konnte die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung unterbleiben. Kostenentscheidung Die Kostenansprüche gründen sich auf § 35 Abs. 1 und 3 VwGVG in Verbindung mit …
…Wesentlichen die folgenden Punkte besprochen: Der Beschwerdeführer hat den Sachverhalt erneut dargestellt. Daraus ergaben sich - sofern nicht im Anschluss gesondert dargestellt - keine Abweichungen von den bisherigen schriftlichen Eingaben. Zum Kostenausspruch laut Scheidungsurteil wurde vom Beschwerdeführer vorgebracht, dass sich dies - nach seiner Wahrnehmung - nicht so zugetragen…
Nunmehr strittig ist, ob und in welcher Höhe die Ausgaben aus Honorarnoten div. Rechtsanwaltskanzleien für Beratungs- und Verteidigungsleistungen sowie die Aufwendungen für die Rechtschutzversicherung durch die Dienstnehmertätigkeit des BF im Rahmen der Einkommensermittlung als Werbungskosten (bzw. als außergewöhnliche Belastung) abgezogen werden können. Gemäß § 16 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache EGG, vertreten durch ESW, über die Beschwerde vom 28. Januar 2015 und 4. November 2015, gegen die Bescheide des Finanzamtes xy vom 1. Dezember 2014 und 7. Oktober 2015…
Zu den Worten „weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden." wies der Bf. auf die Unterschiedlichkeit der Werbung und journalistischer Recherche hin und bestritt die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Vertretung, vom 31.5.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19.4.2017, betreffend Einkommensteuer 2016 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30.06.2020, Postaufgabe vom 30.06.2020, gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 14.01.2020, zugestellt am 17.06…
Die - erst nach der Verwirklichung von mehreren Erwerbsvorgängen- entstehende Miteigentümergemeinschaft ist hingegen nicht Abgabenschuldnerin der Grunderwerbsteuer und kann sie somit auch nicht Bescheidadressatin im Grunderwerbsteuerverfahren sein. Es kommt daher für die Adressierung der Grunderwerbsteuerbescheide nur darauf an, ob eine Zustellvollmacht des jeweiligen vom konkreten Erwerbsvorgang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch SK Steinle + Kandler Steuerberatung OG, Wielandgasse 35, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 25…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch LBG Burgenland Steuerberatung GmbH, Ruster Straße 12-16, 7000 Eisenstadt, über die Beschwerde vom 28. August 2016, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Dr. Wolfgang Pagitsch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch QUINTAX gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh, Rainbergstraße 3A, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 22. Februar 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Christian Lenneis, die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA sowie die fachkundigen Laienrichter Erwin Agneter und Christian Schuckert in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Oktober 2017 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, XXX, vertreten durch die Kanzlei Meixner GbR, Schleifweg 37, D-90409 Nürnberg, wegen des Finanzvergehens eines Beitrages zum Schmuggel gemäß § 35 Abs. 1 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Daniela Regina Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Bernhart Steuerberatungs GmbH, Albertgasse 35 Tür 15, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 11. Februar 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. April 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse ist davon auszugehen, dass dem Beschwerdeführer ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde und auch die diesbezüglich angefallenen Aufwendungen seitens des Arbeitgebers ersetzt wurden. 2.) Reisekosten: Auch diesbezüglich kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass diese Aufwendungen seitens des Arbeitgebers ersetzt wurden. 3…