…Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat (§ 26 Abs 2 AbgEO). Außer diesen Gebühren hat der Abgabenschuldner auch die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen zu ersetzen. Zu diesen zählen auch die Entlohnung der bei der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens verwendeten Hilfspersonen, wie Schätzleute und Verwahrer…
…AbgEO der Abgabenschuldner u.a. auch die durch die Vollstreckungsmaßnahmen verursachten Barauslagen zu ersetzen hat. Zu diesen zählen auch die Entlohnung der bei der Durchführung des Vollstreckungsverfahrens verwendeten Hilfspersonen, wie Schätzleute und Verwahrer, sowie die Kosten der Überstellung. Gebühren und Auslagenersätze werden gem. § 26 Abs…
…betreffend Vorschreibung der Kosten des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig . Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 08.08.2012…
…dass gemäß § 26 Abs. 1,3 AbgEO der Abgabenschuldner verpflichtet sei, die Kosten des Vollstreckungsverfahrens sowie anfallende Barauslagen zu ersetzen. Kosten und Auslagenersätze seien gemäß § 26 Abs.5 Leg.cit. mit Beginn der jeweiligen Amtshandlung fällig geworden. Dagegen erhob der Bf., durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter…
…seien . Die Vorschreibung dieser Kosten sei daher nicht gerechtfertigt. Darauf erließ das FA am 16.07.2007 eine Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung ab. Zur Begründung führte das FA im Wesentlichen aus, dass der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens anlässlich einer Pfändung die Pfändungsgebühr im…
…dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und nahm zur Beschwerde wie folgt Stellung: "Hier handelt es sich um einen Bescheid über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens. Es handelt sich um einen Bescheid im Einhebungsverfahren einer bereits vollstreckbar gewordenen Strafe inkl. Kosten des Finanzstrafverfahrens…
…Auch der Hinweis des Beschwerdeführers auf eine Ratenzahlung vermochte eine Pflichtverletzung nicht auszuschließen. Entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers wurde das Ansuchen der ***2*** um Bewilligung der Entrichtung der aushaftenden Alkoholsteuer, Nebenansprüche, Säumniszuschlag und Kosten des Vollstreckungsverfahrens vom 22. Mai 2013 mit Bescheid des Zollamtes vom…
…1 Wiener Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe in der Höhe von € 140,00 und ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in Höhe von € 14,00 verhängt sowie für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag und 9 Stunden festgesetzt. Am 30…
…vom 02.01.2015“. Der zu zahlende Betrag entspricht mit 82,00 Euro dem mit dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 25.8.2015 festgesetzten Betrag (Strafe, Kostenbeitrag und Kosten des Beschwerdeverfahrens). Die zweitangefochtene Vollstreckungsverfügung nennt als Vollstreckungstitel die „rechtskräftige Strafe zu GZ MA 67-PA…
…auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Hinsichtlich der Gebühren und Kosten des Sicherstellungsverfahrens kann das Bundesministerium für Finanzen von den Grundsätzen des § 26 AbgabenEO (Gebühren und Auslagenersatz im Vollstreckungsverfahren) abweichende Anordnungen über die Voraussetzungen des Eintrittes der Zahlungspflicht treffen (Abs…
…ganz oder teilweise erloschen oder gehemmt ist. (4) Wenn den Einwendungen rechtskräftig stattgegeben wird, ist die Exekution einzustellen. Vollstreckungsverfügungen Als "Vollstreckungsverfügungen" sind Verfügungen von Vollstreckungsbehörden anzusehen, die im Zuge des Vollstreckungsverfahrens ergehen und unmittelbar die Durchführung der Vollstreckung zum Gegenstand haben (vgl. VwGH 6. 6…
…der Vollstreckung des Titelbescheides dienenden, auf Grund des VVG ergehenden Bescheide – voraus, dass dieser ein entsprechender Titelbescheid zu Grunde liegt, dieser Bescheid gegenüber dem Verpflichteten wirksam ergangen ist und der Verpflichtete seiner Verpflichtung innerhalb der festgesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht nachgekommen…
…im Vollstreckungsverfahren erforderlich. Eine Zusendung desselben an den Abgabepflichtigen ist demgegenüber nicht vorgesehen (vgl. VwGH 09.11.2011, 2009/16/0175). Aus den Ausführungen ergibt sich, dass im abgabenrechtlichen Exekutionsverfahren der Exekutionstitel im Zeitpunkt der abgabenrechtlichen Pfändung nicht zugestellt sein muss. Im Erkenntnis des OGH…
…gemäß § 1 Abs. 1 VVG ist, dass ein entsprechender zu vollstreckender Bescheid (Titelbescheid) vorliegt, welcher gegenüber dem Verpflichteten wirksam geworden ist und dass der Verpflichtete seiner Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht nachgekommen ist (vgl. VwGH 25. 5. 1963…
…gemäß § 1 Abs. 1 VVG ist, dass ein entsprechender zu vollstreckender Bescheid (Titelbescheid) vorliegt, welcher gegenüber dem Verpflichteten wirksam geworden ist und dass der Verpflichtete seiner Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht nachgekommen ist (vgl. VwGH 25. 5. 1963…
…gegen den Primärschuldner wirken auch gegen den potentiell Haftungspflichtigen. Dem Einwand des Bf., die haftungsgegenständlichen Abgaben gemäß § 238 BAO seien einhebungsverjährt, ist zu entgegnen, dass die Fälligkeiten der haftungsgegenständlichen Abgaben, Nebengebühren und Kosten des Vollstreckungsverfahrens zwischen 15.02.2008 (Lohnabgaben 2007) und 15.02.2011…
…99 € zuzüglich der Kosten des Vollstreckungsverfahrens (66,30 €) verfügte das Finanzamt mit Bescheiden vom 27.8.2015 gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt die Pfändung und Überweisung von Pensionsansprüchen des Beschwerdeführers (kurz: Bf.). Mit weiterem Bescheid vom gleichen Tag, dem eine Ausfertigung des Pfändungsbescheides angeschlossen war…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Zur Hereinbringung eines Abgabenrückstandes in Höhe von 7.676,23 € zuzüglich der Kosten des Vollstreckungsverfahrens (83,96 €) verfügte das Finanzamt mit Bescheiden vom 29.4.2015 gegenüber der X-GmbH und der P-Anstalt die Pfändung…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Zur Hereinbringung eines Abgabenrückstandes in Höhe von 2.368 € zuzüglich der Kosten des Vollstreckungsverfahrens (27,78 €) verfügte das Finanzamt mit Bescheiden vom 25.3.2015 gegenüber der X-KG (Drittschuldnerin) die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung…
…mit Beschluss vom .....2010 rechtskräftig aufgehoben wurde. Mit Bescheiden vom 3.2.2015 verfügte das Finanzamt die Pfändung und Überweisung der Gehaltsforderung des Beschwerdeführers gegenüber der X-GmbH zur Hereinbringung von in Höhe von 12.926,40 € aushaftenden Abgabenforderungen zuzüglich der Kosten des Vollstreckungsverfahrens…