…der Uneinbringlichkeit 48 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Es wird Ihnen zudem ein Betrag von EUR 24,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt (§ 64 Abs. 2 des Verwaltungsstrafgesetzes). Der zu zahlende Gesamtbetrag beträgt daher EUR 264,00.“ Der Bf. führte in der gegen dieses…
…Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden festgesetzt wurde. Zudem wurde dem Bf. ein Betrag von 10,00 € als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens vorgeschrieben, was einen zu zahlenden Gesamtbetrag von 70,00 € ergab. Der Bf. führte in der gegen dieses Straferkenntnis eingebrachten…
…m. § 24 Abs. 1 BFGG und § 5 WAOR hat die beschwerdeführende Partei keine Kosten des verwaltungsgerichtlichen Strafverfahrens zu tragen. III. Eine Revision durch die beschwerdeführende Partei wegen Verletzung in Rechten nach Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG ist gemäß § 25a Abs. 4 VwGG…
…aus, dass im Zuge des Berufungsverfahrens die Begräbniskosten im Betrag von € 3.239,50 als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 34 EStG 1988 zuerkannt worden seien. Nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar seien Kosten für Trauerkleidung, Kosten für die Bewirtung von Trauergästen und Kosten der Grabpflege. Die…
…und hätte sich der Beschwerdeführer die Kosten des nachfolgenden 20 Jahre dauernden Verfahrens erspart. In diesem habe sich im Übrigen herausgestellt, dass die Berufungsentscheidung vom 28.2.2007 rechtswidrig gewesen sei. Deshalb werde beantragt, den bekämpften Bescheid aufzuheben und auszusprechen, dass aufgrund des rechtswidrigen Verfahrens…
…befinde sich nunmehr in sehr guter Betreuung und könne für eine Untersuchung stellig gemacht werden. Es wurde ersucht, im Rahmen des Berufungsverfahrens die Untersuchung durchzuführen. Die Säumnis bei einer Untersuchung zeige, dass die Kurandin nicht in ausreichendem Maße dispositionsfähig sei und auch nicht für ihren…
… 16 Abs. 1 Z. 6 lit. c EStG 1988 Kosten des Individualverkehrs geltend gemacht werden (VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001). Die Zumutbarkeit richtet sich nach dem Verhältnis der Fahrtdauer mit dem Massenbeförderungsmittel einerseits und dem Kraftfahrzeug andererseits. Unzumutbar ist die Fahrt mit dem…
…Die Lohnsteuerrichtlinien führen in der RZ 779 aus, dass das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Partner oder dessen polizeiliche Meldung und auch nicht auf die Tragung der Kosten des Familienhaushaltes abstellt. Der Umstand einer - auch längeren…
…wurde vom Verwaltungsgerichtshof die Rechtsauffassung vertreten, dass Gegenstand des Berufungsverfahrens die Einkünfte der Beschwerdeführerin aus der Vermietung von Räumlichkeiten an ihren Sohn sowie die in diesem Zusammenhang erklärten Umsätze und geltend gemachten Vorsteuern seien und daher ausschließlich zu prüfen ist, ob der abgeschlossene Mietvertrag nach…
… 185 FinStrG habe der Bf. die Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von € 500,00 und die eines allfälligen Vollzuges zu ersetzen. Hingegen hat der Spruchsenat das wegen Einkommensteuer 2006 bis 2014 sowie das wegen Umsatzsteuer 2006 geführte Finanzstrafverfahren gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Zur…
…1 lit. a FinStrG hat der Beschuldigte die Kosten des Finanzstrafverfahrens sowie des allfälligen Vollzuges in der Höhe von € 500,-- zu ersetzen. Zur Begründung wurde ausgeführt: "Der 1971 geborene Beschuldigte ist de facto Geschäftsführer der Firma R.GmbH. Er führt tatsächlich die Geschäfte und…
…2011/02/0322), zumal die verhängte Geldstrafe ohnedies im untersten Bereich des gesetzlichen Strafsatzes angesetzt wurde. Eine Herabsetzung der Strafe kam daher nicht in Betracht. Die Vorschreibung des Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens stützt sich auf die zwingende Vorschrift des §64 Abs1 und 2…
…45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt. Gemäß § 52 Abs. 9 VwGVG hat der Beschwerdeführer keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens RV/7500169/2014 zu leisten. 2. Der Beschwerde gegen das Straferkenntnis MA 67-PA-XY wird gemäß § 50 VwGVG insoweit Folge gegeben, als…
… 4. den etwaigen Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche; 5. im Fall eines Straferkenntnisses die Entscheidung über die Kosten. Wie sich aus den Bestimmungen des § 44a Z. 1 VStG 1991 ergibt, hat der Spruch die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Die als erwiesen angenommene Tat ist…
…Wert) | 187.386,91 € | Guthaben bei Banken | 15.918,73 € | Hausrat einschließlich Wäsche | 800,00 € | Kosten der Regelung des Nachlasses | - 31.185,30 € | Sonstige Verbindlichkeiten | - 3.494,56 € | Freibetrag gemäß …
…VStG erlischt die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt. Läuft die Verjährungsfrist während des Berufungsverfahrens ab, ist der Bescheid aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Diesfalls darf auch ein die erstinstanzliche Entscheidung bestätigender…
…Geldstrafen in Höhe von je € 700,00 (im Falle der Uneinbringlichkeit drei Ersatzfreiheitsstrafen von je 20 Stunden) verhängt. Ferner wurden dem Bf. Kosten des Verfahrens von jeweils € 70,00 auferlegt. Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde am 20. November 2019 eingebracht. Gemäß § 31 Abs…
…Rechtsverfolgung notwendigen Kosten der Klägerin (insgesamt 9.749,26 €) aufgetragen. Der von der beklagten Partei dagegen eingebrachten Berufung hat das Landesgericht G nicht Folge gegeben und die beklagte Partei verpflichtet, der klagenden Partei die mit 652,32 € bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens zu ersetzen…
…bestraft. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die zu ersetzenden Kosten des Strafverfahrens mit € 150,00 bestimmt. Begründend wurde dazu im Wesentlichen ausgeführt, der Beschuldigte sei finanzstrafbehördlich bislang unbescholten. Er sei Pensionist und selbständig als Hausverwalter tätig. Sein monatliches Einkommen würde ca…
…gegen das Urteil des Landesgerichts vom 04.08.2017, ***GZ*** verworfen und erkannt, dass die beklagte Partei schuldig ist, der klagenden Partei zu Händen ihres Vertreters binnen 14 Tagen die mit 3.138,12 € bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens zu ersetzten. Mit Schreiben vom 01…