…Die entsprechende Umsatzsteuer sei in der UVA für 7/2016 gemeldet worden. Da die Rechnung von der *XY* nicht fristgerecht entrichtet worden sei, sei am 14.9.2016 ein Stundungsantrag für die daraus resultierende Umsatzsteuerschuld 7/2016 in Höhe von 447.741,37 EURO *XY…
…nicht, zumal von Herrn Käufer selbst keine Vorsteuern geltend gemacht wurden (siehe UVA 07/2015 von Herrn Käufer). Fälschlicherweise wurde die Umsatzsteuer aus dem Verkauf des Betriebes in der UVA 07/2015 nicht berücksichtigt, die Korrektur der UVA 07/2015 sowohl von Herrn Beschwerdeführer bzw…
…es hat eine anteilige Korrektur über 5 Jahre zu erfolgen, d.h. dass in den noch verfahrensrechtlich zugänglichen Jahren (2010 bis 2013) jeweils eine Vorsteuerberichtigung um 1.100 EUR erfolgt.' Abweichend von den beschwerten Sachbescheiden hält die Behörde nun folgende 'Berichtigung' der Vorsteuern für richtig…
…Finanzamt Österreich elektronisch beantragt. Aufgrund der Korrekturen ergibt sich eine Gutschrift im Ausmaß von € 45.036,93, sodass unser Mandant nach Korrektur der Veranlagung 2019 vielmehr ein Guthaben anstelle einer Zahllast im Vergleich zu den Umsatzsteuervoranmeldungen 2019 zu erwarten hat. Bezugnehmend auf die Umsatzsteuer…
…dem Bescheid etwas nicht stimmen könne. Der Bf. und D.E. seien daraufhin Ende Juli 2014 zur steuerlichen Vertretung A-GmbH gegangen, um das Problem zu klären. Es wären ausreichend liquide Mittel zur Begleichung der Umsatzsteuerschuld zur Verfügung gestanden, doch hätten zur Aufklärung des Fehlers…
…Im Fall der Uneinbringlichkeit darf daher einerseits der Gläubiger seine Umsatzsteuerschuld korrigieren, andererseits hat der Schuldner den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Diese Korrekturen sind in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist. Uneinbringlichkeit ist mehr als bloßer Zweifel an der Realisierbarkeit…
…Begründung wird zunächst zur Festsetzung der Umsatzsteuerschuld ausgeführt, die Bf. habe von verschiedenen Unternehmen Altpapier im übrigen Unionsgebiet gekauft und in der Folge weiter an Konzerngesellschaften mit Sitz in Ungarn verkauft. Das Altpapier sei dabei direkt vom ersten Lieferanten - der auch den Transport organisiert habe…
…Fälligkeitstag der hier gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen 1-12/2014 keine Kenntnis von deren Bestehen gehabt, sodass sie auch keine finanzielle Vorsorge dafür treffen habe können. Ein Verkürzungsvorsatz werde insoweit in Abrede gestellt. Die hier in Rede stehende Umsatzsteuerschuld sei der Bf. bis September 2015 seitens der…
…bis zum Zeitpunkt der Einführung unseres vorherigen ERP Systems "Navision" im Februar 2009 durchleuchtet. Dabei wurde die ***11*** auf die Anwendung des falschen "Vorsteuerteilers" im Zusammenhang mit dem Projekt "***5***" aufmerksam und stellte fest, dass versehentlich abgabenrechtlich relevante Vorgänge teilweise nicht korrekt in unseren Abgabenerklärungen…
…muss auch der Leistungsempfänger seine bereits geltend gemachte Vorsteuer daraus korrigieren. Im Fall der Uneinbringlichkeit darf somit einerseits der Gläubiger seine Umsatzsteuerschuld abändern, andererseits hat der Schuldner den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu kürzen (so VwGH 29.1.2015, 2012/15/0012). Diese Korrekturen sind…
…bei der streitgegenständlichen Umsatzsteuer 2009 nicht um eine Umsatzsteuer aus laufenden Einnahmen handelt, sondern um eine nachträgliche Rückzahlung von Vorsteuer und dass er nicht wissentlich Umsatzsteuer hinterzogen habe, so übersieht er, dass es für die Haftungsinanspruchnahme keine Rolle spielt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Umsatzsteuerschuld…
…von der V GmbH wäre aus markenrechtlichen Gründen nicht möglich. Dies sei auch im Punkt 1.3 des Kaufvertrages ausdrücklich so geregelt worden. Die entsprechenden Gutschriften seitens ** seien mit Datum 02.04.2012 erfolgt, die Inrechnungstellung an die Beschwerdeführerin mit demselben Datum. Die Umsatzsteuerschuld aus…
…daher einerseits der Gläubiger seine Umsatzsteuerschuld korrigieren und hat der Schuldner den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Diese Korrekturen sind (erst) in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist. Uneinbringlichkeit des Entgelts ist jedoch mehr als ein bloßer Zweifel an der Realisierbarkeit…
…vorgenommen (Umsatzsteuernachforderung € 840,00) sowie eine Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung von € 32.289,88 infolge zu viel ausgewiesener Umsatzsteuer wegen Nichtabzugs der Anzahlungsrechnungen in der Schlussrechnung festgestellt und nachverrechnet. Dabei verwies die Betriebsprüfung darauf, dass diese Umsatzsteuerschuld nur bis zur Rechnungsberichtigung verbleibe. Die Nachforderung…
…| Korrektur lt. TZ 18.2. | 52.916,67 | -52.916,67 | Entgelte = steuerpfl. Umsatz lt. BP | 3.440.233,68 | 5.132.085,14 | | | Der steuerpflichtige Umsatz unterliegt dem Normalsteuersatz. TZ 20) Vorsteuer Honorarnoten der…
…bezieht, und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ihrem Wesensgehalt nach zu Teilleistungen Anlass gibt oder nicht. Geht man jedoch vom Vorliegen einer Dauerleistung aus, entsteht die Umsatzsteuerschuld für die Leistungen der Monate September, Oktober und November 2010 aber erst mit Rechnungslegung im Dezember 2010.
…steht der Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichem Erwerb in Höhe von EUR 941.803,52 (Betrag lt. BP für die Jahre 2011 bis 09/2014) wieder zu. Mit Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 03/2015 vom 23.04.2015 wurde eine Umsatzsteuerschuld in Höhe von…
…1 Abs. 2 Z 3 L-VO und § 6 L-VO nicht der Umsatzsteuer, ein Vorsteuerabzug steht nicht zu. Da eine endgültige Umsatzsteuerveranlagung 2009 vorliegt, wird die Korrektur der Vorsteuer aus dem Erwerb der Liegenschaft ab dem Jahr 2010 im Wege der Vorsteuerberichtigung gem. § 12…
…Ausmaß der noch offenen Zehntel in Höhe von € 104.584,86 USt (= 5/10, Bemessungsgrundlage € 1,045.848,56) bzw. € 1.038,67 USt (= 6/10, Bemessungsgrundlage € 8.655,55) durchzuführen. Dies hätte insgesamt zu einer VorSt Korrektur für…
… der Zeitpunkt der Rechnungslegung ist nicht maßgeblich (wiederum Berger/Hinterleitner aaO, Rz 11). Folgt man diesen Überlegungen, wäre für den Beschuldigten, verteilt auf die Voranmeldungszeiträume Februar bis Juni, September, Oktober und Dezember 2013, eine Umsatzsteuerschuld in Höhe von insgesamt zumindest € 94.953,63 (02…